Bestand

G 9 - Evangelisches Pfarramt Trochtelfingen (Bestand)

Einleitung: ===== Ortsgeschichte =====
Im Tal der Eger, am Westrand des Ries gelegen, erstreckt sich der heute etwa 900 Einwohner zählende Ort beiderseits der Hauptstraße, die als Bundesstraße 29 von Bopfingen nach Nördlingen führt. Die ersten Siedlungsspuren auf der Gemarkung gehen bis ins 6. Jahrhundert zurück, die erste urkundliche Erwähnung ist auf die Mitte des 12. Jahrhunderts zu datieren.
Schon für das Hochmittelalter sind mehrere ortsansässige Herren überliefert, von deren Wohnsitzen das recht gut erhaltene Stolchsche Schloss im Süden des Ortes eines ist. Bis zur Umsetzung der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses übten zeitweise bis zu 14 verschiedene Herrschaften, darunterSchule das Kloster Kirchheim sowie Bürger der Reichsstädte Bopfingen und Nördlingen, in Trochtelfingen grundherrliche Rechte aus. Diese Vielzahl der Grundherrschaften führte immer wieder zu Konflikten, so dass man dem Dorf wohl im 16. Jahrhundert durch die Aufstellung einer Dorfehaft weitgehende Selbstverwaltungsrechte zugestand. Die Ausübung der strittigen Rechte besorgte demnach ein von der Gemeinde bestellter "Fünfer"-Rat, der in Form eines den Grundherren verantwortlichen "Sechser"-Rats beaufsichtigt wurde.
Die hohe Gerichtsbarkeit und den größten Grundbesitz hatten früh die Grafen von Oettingen inne und zwar nach den zahlreichen Teilungen des Hauses zunächst die seit 1539 evangelische Linie Oettingen-Oettingen. Nach dem Aussterben der Linie im Jahr 1731 kamen deren Rechte und Besitzungen an die katholischen Grafen von Oettingen-Wallerstein, ehe ab 1806 die Könige von Bayern bzw. ab 1810 von Württemberg die Landesherrschaft ausübten. Bis 1938 gehörte Trochtelfingen dabei zum Verwaltungsgebiet des Oberamts Neresheim, dann zum Landkreis Aalen und 1972 wurde es schließlich zu Bopfingen eingemeindet.
Die Reformation war endgültig 1563 durch Graf Ludwig XVI. von Oettingen-Oettingen nach längeren Auseinandersetzungen mit dem das Patronatsrecht innehabenden Kloster Kirchheim durchgesetzt worden. Die Einsetzung eines Messpriesters von 1630 bis 1632 blieb ein kurzes gegenreformatorisches Zwischenspiel, obgleich das Patronatsrecht noch bis zur Säkularisation der Äbtissin des Klosters Kirchheim oblag. 1806 ging es auf den Fürsten zu Oettingen-Wallerstein über.
In oettingischer Zeit war die Pfarrei zunächst der Superintendentur Oettingen zugeordnet. Einige Trochtelfinger Pfarrer haben, wie sich aus der Liste der Pfarrer bei Sigel und darüber hinaus bei zahlreichen Aktenfunden leicht erkennen lässt, wohl bereits hier gleichzeitig das Amt eines Superintendenten oder aber zumindest einen solchen Titel innegehabt. Im ab 1740 neu geschaffenen Dekanat Hohenaltheim war Trochtelfingen auch nach gleich lautenden Aussagen in der Literatur mehrfach Amtssitz des Superintendenten. Wo hingegen nach den Umwälzungen von 1810 noch der Titel eines Superintendenten für den Pfarrer erwähnt wird, muss dies als Überbleibsel ohne ein davon abzuleitendes Amt gelten, denn nach dem Übergang an Württemberg wurde die Hohenaltheimer Superintendentur aufgelöst und Trochtelfingen gehörte nun zum Dekanat Aalen.
Analog dazu unterstand man bis 1810 dem Konsistorium in Oettingen, welches ab 1731 von den Linien Oettingen-Wallerstein und Oettingen-Spielberg gemeinschaftlich geführt wurde, dann trat das königlich württembergische Konsistorium an seine Stelle.
Mehrfach werden für den Ort zwei Pfarrstellen erwähnt, die wohl im 16. Jahrhundert zusammengelegt wurden. Mit der St. Andreas-Kirche in der Ortsmitte, die samt Pfarrhaus 1732 in der heutigen Form erbaut wurde (Turm: 1690), und der am unteren bzw. östlichen Ortsende stehenden, gotisch überarbeiteten St. Margarethen-Kirche, in der sich "beachtliche Wandmalereien" aus gotischer Zeit finden, sind in Trochtelfingen auch schon seit 1340 zwei Kirchen nachzuweisen. Ebenfalls ab 1340 findet eine vermutlich im 16.Jahrhundert abgegangene Kapelle Erwähnung, die dem heiligen Bartholomäus geweiht war.
===== Bestandsgeschichte =====
Das Pfarrarchiv Trochtelfingen wurde am 30.Oktober 1998 durch das Landeskirchliche Archiv zur Verwahrung, zunächst im Sprengelarchiv Ulm, später im Zentralarchiv in Stuttgart-Möhringen, eingeholt. Der Überlieferungsschnitt wurde dabei laut Übergabeprotokoll bei Akten und Amtsbüchern ungefähr bei 1966 gesetzt, die Rechnungen wurden bis 1987 eingeholt.
Die zunächst nur nach grober Ordnung im Magazin aufgestellten Unterlagen wurden von November 2005 bis März 2006 von Julian Schulenburg, angeleitet von Frau Dorothea Reuter, im Rahmen eines Werkvertrags geordnet, verpackt und unter Verwendung der Erschließungssoftware Faust 3.0 nach dem Bär'schen Prinzip verzeichnet.
Die Ordnung des Bestands orientiert sich dabei an der anderer Pfarrarchive und führt zunächst die Kirchen- und Amtsbücher auf, wobei die Kirchenbücher vor Ort im Pfarramt verblieben und im Landeskirchlichen Archiv auf Mikrofilm einsehbar sind, soweit sie nicht datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Die Film-Nummern sind bei den jeweiligen Einträgen vermerkt.
Die Akten verteilen sich ebenfalls nach dem sonst üblichen Schema auf eine ältere Überlieferungsschicht und eine jüngere, die nach der Registraturordnung für die Pfarrämter von 1901 (vgl. Anhang) geordnet und verzeichnet wurde. Die Trennlinie zwischen beiden Aktenschichten bildet jedoch keine klare Zeitgrenze. Es finden sich sowohl Akten des 20.Jahrhunderts bei den älteren Akten als auch, weitaus häufiger, Akten aus der Zeit vor 1900 in der jüngeren Registraturschicht. Die Ursache hierfür ist, dass bestehende Akten teilweise auch nach Einführung der Registraturordnung noch Zuwachs erhielten bzw. dass Teile alter Akten einem neuen Aktenzeichen zugeordnet wurden, weil sie für die aktuelle Aufgabenerledigung vonnöten waren. Eine Rück- bzw. Umordnung und klare zeitliche Trennung wäre weder archivwissenschaftlich noch arbeitsökonomisch sinnvoll, selbst wenn eine Akte der neueren Registraturschicht nach der Auskassierung der Rundschreiben (siehe unten) nur noch aus wenigen Schriftstücken des 19. Jahrhunderts besteht.
Die ältere Aktenschicht wurde, wahrscheinlich von verschiedenen Pfarrern, mehrfach umgeordnet. Es fanden sich Hinweise auf eine Ordnung durch Pfarrer Friedrich Vogelgsang (Pfarrer von 1779-1812) sowie auf eine weitere Gliederung im 19.Jahrhundert, die Pfarrer Julius Harpprecht (1854-1898) im Rahmen des Verfassens seiner Dorf-Chronik (vgl. Nr. 75) vorgenommen haben könnte. Die letzte vorgenommene Ordnung war gut rekonstruierbar durch die auf den Aktenumschlägen vermerkten Angaben zu Aktentitel und Eingliederung. Sie konnte mit einigen Änderungen als Grundlage für die Verzeichnung dienen. Anhand dieser rekonstruierten Ordnung lässt sich auch erkennen, dass einige Akten offenbar nicht überliefert oder aber nachträglich anderweitig zugeordnet wurden (vgl. z. B. "B, I" oder "C, I"). Ein ebenfalls im Bestand gefundenes Ordnungsschema der Pfarrregistratur (vgl. Nr. 191) aus dem 19. Jahrhundert, das nicht näher datierbar ist, weist einige Parallelen aber auch etliche Unterschiede auf. Darüber hinaus findet sich unter Nr. 76 ein Verzeichnis, das Akten der Jahre 1655-1774 in einer eigenen Gliederung aufführt. Ebenfalls im Rahmen einer oder verschiedener dieser Umsortierungen dürften wohl die auf vielen älteren Schriftstücken angebrachten Kurzvermerke zu Inhalt und Datum entstanden sein.
Bei der umfangreichen Rechnungsüberlieferung konnten Serien von Sonderfondsrechnungen rekonstruiert werden. Bände und Beilagen der Sonderfondsrechnungen bildeten dabei in den meisten Fällen eine physische Einheit. Wo diese nicht gegeben war, wurde sie aus Gründen der Einheitlichkeit hergestellt und auch als solche verzeichnet. Die Bücher der Kirchenpflegrechnungen hingegen wurden von den Beilagen getrennt. Dies geschah ebenfalls, um eine einheitliche Verzeichnung zu gewährleisten und war nötig, da bei den Kirchenpflegrechnungen nach 1945 die Beilagen auskassiert wurden und dabei eine solche Trennung vorzunehmen sinnvoll ist, um die Unvollständigkeit der Beilagen zu verdeutlichen.
Die ab 1921 unvollständig vorliegenden Kirchensteuerlisten sowie zugehörige Schriftstücke (z.B. Zahlungs- und Ausstandsverzeichnisse) wurden aus den Beilagen der Kirchenpflegrechnungen herausgezogen und einzeln verzeichnet, um eine Sperrung der gesamten Akte zu vermeiden. Aus demselben Grund wurden, wo vorhanden, die Besoldungsübersichten den Haushaltsplänen entnommen und separat verzeichnet.
Die Sonderrechnungen zum Pfarrhausbaufonds und zur kirchlichen Armenpflege wurden erst am 1. April 1917 der Kirchenpflegrechnung eingegliedert (vgl. Außenbeschriftung der jeweils letzten Hauptbücher, Nr. 393 bzw. 408) und wurden somit noch ungewöhnlich lange eigenständig geführt.
Des Weiteren ist eine unvollständige, aber doch recht umfangreiche Sammlung der Gemeindeblätter von 1905-1921 überliefert, zu denen auch entsprechende Manuskripte eingeordnet wurden.
Schließlich sind, unter der Überschrift "Urkunden", einige Privaturkunden sowohl, aus Pergament als auch aus Papier, aufgeführt, sowie zwei Original-Breven Papst Benedikts XIV. von 1740 (Nr. 6 und 7). Wie die päpstlichen Urkunden, die die "Bruderschaft vom guten Tod" im nahe gelegenen Munzingen betreffen, in das Pfarrarchiv Trochtelfingen gelangten, konnte nicht rekonstruiert werden.
Außerdem wurden bei den Urkunden auch einige einzeln vorgefundene Pergament-Schriftstücke eingeordnet, obgleich sie aufgrund fehlender Beglaubigungsmittel und auch von der Form her nicht eindeutig Urkunden darstellen. Auf eine urkundentypische Aufnahme (ausführliches Regest) wurde dabei ebenfalls verzichtet, da es sich um gemeindliche Verordnungen handelt.
Neben der Urkundenüberlieferung ist mit Sicherheit die teilweise bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende ältere Aktenschicht sehr interessant. Sowohl für orts- und baugeschichtliche als auch für sozialgeschichtliche Fragestellungen dürften sich interessante Ansätze finden. Auch die schwierigen Herrschafts- und Konfessionsverhältnisse spiegeln sich durchaus in der Überlieferung wieder (vgl. z.B. Nr. 83, 84 und 114) und bieten somit gute Forschungsmöglichkeiten, obgleich die verschiedenen Umsortierungen des Schriftguts wichtige Vorgänge auseinander gerissen haben könnten. Erschwert wird die Erforschung des pfarramtlichen Wirkens auch noch dadurch, dass bei einigen Unterlagen nicht eindeutig feststellbar ist, ob sie aus der Aufgabenwahrnehmung als Pfarrer oder als oettingischer Superintendent entstanden (vgl. Nr. 84-86); beispielsweise wenn der Trochtelfinger Pfarrer bei Streitigkeiten mit dem nahen Kloster Kirchheim als Schlichter auftritt. Überhaupt sind durch die nicht wenigen Auseinandersetzungen mit dem katholischen Patronatsherrn, sowie mit katholischen Nachbargemeinden, etwa um die Durchführung von Prozessionen, gute Beispiele für Konflikte in dem konfessionell sehr heterogenen Raum gegeben.
Erwähnenswert sind auch die überlieferten Einkunftsregister und Einkommensverzeichnisse, von denen eines der ältesten einen Einband aus einem Pergament-Fragment der Kaiserchronik erhalten hat (vgl. Nr. 265). Auch das Seelenregister von 1732 (Nr. 35) ist durch eine Pergament-Handschrift als Einband geziert. Hierbei handelt es sich wohl um eine Passage aus den Sequentiae des Notker Balbulus.
===== Bestandsbearbeitung =====
Bei der Erschließung wurden in geringem Umfang Umsortierungen vorgenommen, wenn Schriftstücke eindeutig einer anderen Akte zugeordnet werden konnten. Der recht umfangreiche Teil (ca. 1,5 m), der zunächst in keine der Vorgliederungen eingeordnet war und teilweise vermischtes Schriftgut enthielt, musste nachträglich den jeweiligen Aktenschichten und Klassifikationspunkten zugewiesen werden. Erkennbar bleiben sie durch das Fehlen einer Vorsignatur. Auch einzelnen Akten wurden aus diesem ungeordneten Teil sachlich zugehörige Unterlagen angegliedert.
Einige Amtsbücher wurden zur Behandlung von Schimmelbefall begast.
Die verhängten Sperrfristen richten sich nach der Archivordnung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg vom 14. Februar 1989.
Kassiert wurden, neben Dubletten, Erlasse und Rundschreiben nach 1945, zu denen kein eigener Vorgang existierte, sowie die Sammelakten der Registratur-Nr. I 2a, I 2b und I 2c, da es sich lediglich um unvollständige Belege und Mitteilungen zu kirchlichen Amtshandlungen handelte, die in den Kirchenbüchern vollständig erfasst sein dürften. Auch bei den Sammelakten mit den Nr. 261 und 262 und beim vermischten Schriftgut wurden solche Belege auskassiert. So wurden im Aktenteil insgesamt etwa 30 cm kassiert.
Darüber hinaus wurden die Rechnungsbeilagen der Kirchenpflege ab 1945 grob auskassiert; indem dort Zahlungsbelege und Rechungen, die nicht umfangreichere Personal- oder Baukosten betrafen, Grundsteuerbescheide und Ähnliches, wenig aussagekräftige Opferverzeichnisse und -belege (meist ohne Zweckbestimmung) sowie die Tagbücher - da die Haupt- bzw. Sachbücher lückenlos überliefert sind - vernichtet wurden. Hier kam etwa Schriftgut im Umfang von 1,5 m zusammen. Die so überlieferten und sachlich umgeordneten Rechnungsunterlagen sollten keineswegs als repräsentativ, sondern als unvollständige Beispiele und Ergänzungen zur Sachbuch-Überlieferung betrachtet werden.
Der größte Teil des in den Akten vorhandenen Bibliotheksguts wie z.B. Broschüren wurde der Landeskirchlichen Zentralbibliothek zur Einordnung in die Bestände übergeben (ca. 5 cm).

Einleitung: Im Tal der Eger, am Westrand des Ries gelegen, erstreckt sich der heute etwa 900 Einwohner zählende Ort beiderseits der Hauptstraße, die als Bundesstraße 29 von Bopfingen nach Nördlingen führt. Die ersten Siedlungsspuren auf der Gemarkung gehen bis ins 6. Jahrhundert zurück, die erste urkundliche Erwähnung ist auf die Mitte des 12. Jahrhunderts zu datieren.
Schon für das Hochmittelalter sind mehrere ortsansässige Herren überliefert, von deren Wohnsitzen das recht gut erhaltene Stolchsche Schloss im Süden des Ortes eines ist. Bis zur Umsetzung der Beschlüsse des Reichsdeputationshauptschlusses übten zeitweise bis zu 14 verschiedene Herrschaften, darunter das Kloster Kirchheim sowie Bürger der Reichsstädte Bopfingen und Nördlingen, in Trochtelfingen grundherrliche Rechte aus. Diese Vielzahl der Grundherrschaften führte immer wieder zu Konflikten, so dass man dem Dorf wohl im 16. Jahrhundert durch die Aufstellung einer Dorfehaft weitgehende Selbstverwaltungsrechte zugestand. Die Ausübung der strittigen Rechte besorgte demnach ein von der Gemeinde bestellter "Fünfer"-Rat, der in Form eines den Grundherren verantwortlichen "Sechser"-Rats beaufsichtigt wurde.
Die hohe Gerichtsbarkeit und den größten Grundbesitz hatten früh die Grafen von Oettingen inne und zwar nach den zahlreichen Teilungen des Hauses zunächst die seit 1539 evangelische Linie Oettingen-Oettingen. Nach dem Aussterben der Linie im Jahr 1731 kamen deren Rechte und Besitzungen an die katholischen Grafen von Oettingen-Wallerstein, ehe ab 1806 die Könige von Bayern bzw. ab 1810 von Württemberg die Landesherrschaft ausübten. Bis 1938 gehörte Trochtelfingen dabei zum Verwaltungsgebiet des Oberamts Neresheim, dann zum Landkreis Aalen und 1972 wurde es schließlich zu Bopfingen eingemeindet.
Die Reformation war endgültig 1563 durch Graf Ludwig XVI. von Oettingen-Oettingen nach längeren Auseinandersetzungen mit dem das Patronatsrecht innehabenden Kloster Kirchheim durchgesetzt worden. Die Einsetzung eines Messpriesters von 1630 bis 1632 blieb ein kurzes gegenreformatorisches Zwischenspiel, obgleich das Patronatsrecht noch bis zur Säkularisation der Äbtissin des Klosters Kirchheim oblag. 1806 ging es auf den Fürsten zu Oettingen-Wallerstein über.
In oettingischer Zeit war die Pfarrei zunächst der Superintendentur Oettingen zugeordnet. Einige Trochtelfinger Pfarrer haben, wie sich aus der Liste der Pfarrer bei Sigel und darüber hinaus bei zahlreichen Aktenfunden leicht erkennen lässt, wohl bereits hier gleichzeitig das Amt eines Superintendenten oder aber zumindest einen solchen Titel innegehabt. Im ab 1740 neu geschaffenen Dekanat Hohenaltheim war Trochtelfingen auch nach gleich lautenden Aussagen in der Literatur mehrfach Amtssitz des Superintendenten. Wo hingegen nach den Umwälzungen von 1810 noch der Titel eines Superintendenten für den Pfarrer erwähnt wird, muss dies als Überbleibsel ohne ein davon abzuleitendes Amt gelten, denn nach dem Übergang an Württemberg wurde die Hohenaltheimer Superintendentur aufgelöst und Trochtelfingen gehörte nun zum Dekanat Aalen.
Analog dazu unterstand man bis 1810 dem Konsistorium in Oettingen, welches ab 1731 von den Linien Oettingen-Wallerstein und Oettingen-Spielberg gemeinschaftlich geführt wurde, dann trat das königlich württembergische Konsistorium an seine Stelle.
Mehrfach werden für den Ort zwei Pfarrstellen erwähnt, die wohl im 16. Jahrhundert zusammengelegt wurden. Mit der St. Andreas-Kirche in der Ortsmitte, die samt Pfarrhaus 1732 in der heutigen Form erbaut wurde (Turm: 1690), und der am unteren bzw. östlichen Ortsende stehenden, gotisch überarbeiteten St. Margarethen-Kirche, in der sich "beachtliche Wandmalereien" aus gotischer Zeit finden, sind in Trochtelfingen auch schon seit 1340 zwei Kirchen nachzuweisen. Ebenfalls ab 1340 findet eine vermutlich im 16.Jahrhundert abgegangene Kapelle Erwähnung, die dem heiligen Bartholomäus geweiht war.
Das Pfarrarchiv Trochtelfingen wurde am 30.Oktober 1998 durch das Landeskirchliche Archiv zur Verwahrung, zunächst im Sprengelarchiv Ulm, später im Zentralarchiv in Stuttgart-Möhringen, eingeholt. Der Überlieferungsschnitt wurde dabei laut Übergabeprotokoll bei Akten und Amtsbüchern ungefähr bei 1966 gesetzt, die Rechnungen wurden bis 1987 eingeholt.
Die zunächst nur nach grober Ordnung im Magazin aufgestellten Unterlagen wurden von November 2005 bis März 2006 von Julian Schulenburg, angeleitet von Frau Dorothea Reuter, im Rahmen eines Werkvertrags geordnet, verpackt und unter Verwendung der Erschließungssoftware Faust 3.0 nach dem Bär'schen Prinzip verzeichnet.
Die Ordnung des Bestands orientiert sich dabei an der anderer Pfarrarchive und führt zunächst die Kirchen- und Amtsbücher auf, wobei die Kirchenbücher vor Ort im Pfarramt verblieben und im Landeskirchlichen Archiv auf Mikrofilm einsehbar sind, soweit sie nicht datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Die Film-Nummern sind bei den jeweiligen Einträgen vermerkt.
Die Akten verteilen sich ebenfalls nach dem sonst üblichen Schema auf eine ältere Überlieferungsschicht und eine jüngere, die nach der Registraturordnung für die Pfarrämter von 1901 (vgl. Anhang) geordnet und verzeichnet wurde. Die Trennlinie zwischen beiden Aktenschichten bildet jedoch keine klare Zeitgrenze. Es finden sich sowohl Akten des 20.Jahrhunderts bei den älteren Akten als auch, weitaus häufiger, Akten aus der Zeit vor 1900 in der jüngeren Registraturschicht. Die Ursache hierfür ist, dass bestehende Akten teilweise auch nach Einführung der Registraturordnung noch Zuwachs erhielten bzw. dass Teile alter Akten einem neuen Aktenzeichen zugeordnet wurden, weil sie für die aktuelle Aufgabenerledigung vonnöten waren. Eine Rück- bzw. Umordnung und klare zeitliche Trennung wäre weder archivwissenschaftlich noch arbeitsökonomisch sinnvoll, selbst wenn eine Akte der neueren Registraturschicht nach der Auskassierung der Rundschreiben (siehe unten) nur noch aus wenigen Schriftstücken des 19. Jahrhunderts besteht.
Die ältere Aktenschicht wurde, wahrscheinlich von verschiedenen Pfarrern, mehrfach umgeordnet. Es fanden sich Hinweise auf eine Ordnung durch Pfarrer Friedrich Vogelgsang (Pfarrer von 1779-1812) sowie auf eine weitere Gliederung im 19.Jahrhundert, die Pfarrer Julius Harpprecht (1854-1898) im Rahmen des Verfassens seiner Dorf-Chronik (vgl. Nr. 75) vorgenommen haben könnte. Die letzte vorgenommene Ordnung war gut rekonstruierbar durch die auf den Aktenumschlägen vermerkten Angaben zu Aktentitel und Eingliederung. Sie konnte mit einigen Änderungen als Grundlage für die Verzeichnung dienen. Anhand dieser rekonstruierten Ordnung lässt sich auch erkennen, dass einige Akten offenbar nicht überliefert oder aber nachträglich anderweitig zugeordnet wurden (vgl. z. B. "B, I" oder "C, I"). Ein ebenfalls im Bestand gefundenes Ordnungsschema der Pfarrregistratur (vgl. Nr. 191) aus dem 19. Jahrhundert, das nicht näher datierbar ist, weist einige Parallelen aber auch etliche Unterschiede auf. Darüber hinaus findet sich unter Nr. 76 ein Verzeichnis, das Akten der Jahre 1655-1774 in einer eigenen Gliederung aufführt. Ebenfalls im Rahmen einer oder verschiedener dieser Umsortierungen dürften wohl die auf vielen älteren Schriftstücken angebrachten Kurzvermerke zu Inhalt und Datum entstanden sein.
Bei der umfangreichen Rechnungsüberlieferung konnten Serien von Sonderfondsrechnungen rekonstruiert werden. Bände und Beilagen der Sonderfondsrechnungen bildeten dabei in den meisten Fällen eine physische Einheit. Wo diese nicht gegeben war, wurde sie aus Gründen der Einheitlichkeit hergestellt und auch als solche verzeichnet. Die Bücher der Kirchenpflegrechnungen hingegen wurden von den Beilagen getrennt. Dies geschah ebenfalls, um eine einheitliche Verzeichnung zu gewährleisten und war nötig, da bei den Kirchenpflegrechnungen nach 1945 die Beilagen auskassiert wurden und dabei eine solche Trennung vorzunehmen sinnvoll ist, um die Unvollständigkeit der Beilagen zu verdeutlichen.
Die ab 1921 unvollständig vorliegenden Kirchensteuerlisten sowie zugehörige Schriftstücke (z.B. Zahlungs- und Ausstandsverzeichnisse) wurden aus den Beilagen der Kirchenpflegrechnungen herausgezogen und einzeln verzeichnet, um eine Sperrung der gesamten Akte zu vermeiden. Aus demselben Grund wurden, wo vorhanden, die Besoldungsübersichten den Haushaltsplänen entnommen und separat verzeichnet.
Die Sonderrechnungen zum Pfarrhausbaufonds und zur kirchlichen Armenpflege wurden erst am 1. April 1917 der Kirchenpflegrechnung eingegliedert (vgl. Außenbeschriftung der jeweils letzten Hauptbücher, Nr. 393 bzw. 408) und wurden somit noch ungewöhnlich lange eigenständig geführt.
Des Weiteren ist eine unvollständige, aber doch recht umfangreiche Sammlung der Gemeindeblätter von 1905-1921 überliefert, zu denen auch entsprechende Manuskripte eingeordnet wurden.
Schließlich sind, unter der Überschrift "Urkunden", einige Privaturkunden sowohl, aus Pergament als auch aus Papier, aufgeführt, sowie zwei Original-Breven Papst Benedikts XIV. von 1740 (Nr. 6 und 7). Wie die päpstlichen Urkunden, die die "Bruderschaft vom guten Tod" im nahe gelegenen Munzingen betreffen, in das Pfarrarchiv Trochtelfingen gelangten, konnte nicht rekonstruiert werden.
Außerdem wurden bei den Urkunden auch einige einzeln vorgefundene Pergament-Schriftstücke eingeordnet, obgleich sie aufgrund fehlender Beglaubigungsmittel und auch von der Form her nicht eindeutig Urkunden darstellen. Auf eine urkundentypische Aufnahme (ausführliches Regest) wurde dabei ebenfalls verzichtet, da es sich um gemeindliche Verordnungen handelt.
Neben der Urkundenüberlieferung ist mit Sicherheit die teilweise bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende ältere Aktenschicht sehr interessant. Sowohl für orts- und baugeschichtliche als auch für sozialgeschichtliche Fragestellungen dürften sich interessante Ansätze finden. Auch die schwierigen Herrschafts- und Konfessionsverhältnisse spiegeln sich durchaus in der Überlieferung wieder (vgl. z.B. Nr. 83, 84 und 114) und bieten somit gute Forschungsmöglichkeiten, obgleich die verschiedenen Umsortierungen des Schriftguts wichtige Vorgänge auseinander gerissen haben könnten. Erschwert wird die Erforschung des pfarramtlichen Wirkens auch noch dadurch, dass bei einigen Unterlagen nicht eindeutig feststellbar ist, ob sie aus der Aufgabenwahrnehmung als Pfarrer oder als oettingischer Superintendent entstanden (vgl. Nr. 84-86); beispielsweise wenn der Trochtelfinger Pfarrer bei Streitigkeiten mit dem nahen Kloster Kirchheim als Schlichter auftritt. Überhaupt sind durch die nicht wenigen Auseinandersetzungen mit dem katholischen Patronatsherrn, sowie mit katholischen Nachbargemeinden, etwa um die Durchführung von Prozessionen, gute Beispiele für Konflikte in dem konfessionell sehr heterogenen Raum gegeben.
Erwähnenswert sind auch die überlieferten Einkunftsregister und Einkommensverzeichnisse, von denen eines der ältesten einen Einband aus einem Pergament-Fragment der Kaiserchronik erhalten hat (vgl. Nr. 265). Auch das Seelenregister von 1732 (Nr. 35) ist durch eine Pergament-Handschrift als Einband geziert. Hierbei handelt es sich wohl um eine Passage aus den Sequentiae des Notker Balbulus.
Bei der Erschließung wurden in geringem Umfang Umsortierungen vorgenommen, wenn Schriftstücke eindeutig einer anderen Akte zugeordnet werden konnten. Der recht umfangreiche Teil (ca. 1,5 m), der zunächst in keine der Vorgliederungen eingeordnet war und teilweise vermischtes Schriftgut enthielt, musste nachträglich den jeweiligen Aktenschichten und Klassifikationspunkten zugewiesen werden. Erkennbar bleiben sie durch das Fehlen einer Vorsignatur. Auch einzelnen Akten wurden aus diesem ungeordneten Teil sachlich zugehörige Unterlagen angegliedert.
Einige Amtsbücher wurden zur Behandlung von Schimmelbefall begast.
Die verhängten Sperrfristen richten sich nach der Archivordnung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg vom 14. Februar 1989.
Kassiert wurden, neben Dubletten, Erlasse und Rundschreiben nach 1945, zu denen kein eigener Vorgang existierte, sowie die Sammelakten der Registratur-Nr. I 2a, I 2b und I 2c, da es sich lediglich um unvollständige Belege und Mitteilungen zu kirchlichen Amtshandlungen handelte, die in den Kirchenbüchern vollständig erfasst sein dürften. Auch bei den Sammelakten mit den Nr. 261 und 262 und beim vermischten Schriftgut wurden solche Belege auskassiert. So wurden im Aktenteil insgesamt etwa 30 cm kassiert.
Darüber hinaus wurden die Rechnungsbeilagen der Kirchenpflege ab 1945 grob auskassiert; indem dort Zahlungsbelege und Rechungen, die nicht umfangreichere Personal- oder Baukosten betrafen, Grundsteuerbescheide und Ähnliches, wenig aussagekräftige Opferverzeichnisse und -belege (meist ohne Zweckbestimmung) sowie die Tagbücher - da die Haupt- bzw. Sachbücher lückenlos überliefert sind - vernichtet wurden. Hier kam etwa Schriftgut im Umfang von 1,5 m zusammen. Die so überlieferten und sachlich umgeordneten Rechnungsunterlagen sollten keineswegs als repräsentativ, sondern als unvollständige Beispiele und Ergänzungen zur Sachbuch-Überlieferung betrachtet werden.
Der größte Teil des in den Akten vorhandenen Bibliotheksguts wie z.B. Broschüren wurde der Landeskirchlichen Zentralbibliothek zur Einordnung in die Bestände übergeben (ca. 5 cm).

Bestandssignatur
G 9
Umfang
8 lfd. m Akten, zusätzlich 5 Urkunden

Kontext
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> G - Pfarrarchive >> Orte mit T
Verwandte Bestände und Literatur
Bezzel, Ernst / Neureuther, Klaus / Schlagbauer, Albert (Hrsg.): Evangelische Gemeinden im Ries, Erlangen 1981.

Burger, Helene / Erhard, Hermann / Wiedemann, Hans: Pfarrerbuch Bayerisch-Schwaben. Zusammengestellt von Hans Wiedemann und Christoph von Brandenstein, hrsg. v. Verein für bayerische Kirchengeschichte, Neustadt a. d. Aisch 2001 (Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns Bd. 77).

Hahn, Christoph (Hrsg.): Evangelische Kirchengemeinden im Dekanat Aalen, Erlangen 1982.

Lotter, Karl (Hrsg.): Rieser Kirchenbuch. Geschichte der evangelischen Pfarreien des Rieses, Nördlingen 1956.

Zeller, Mathilde: Aus der Vergangenheit des Dorfes Trochtelfingen am Ries, Nördlingen 1984.

Darüber hinaus ist die von Pfarrer Julius Harpprecht Ende des 19. Jahrhunderts erstellte Dorf-Chronik transkribiert worden und liegt unveröffentlicht in Trochtelfingen vor.

Indexbegriff Ort
Trochtelfingen, Bopfingen, Ostalbkreis

Provenienz
Evangelisches Pfarramt Trochtelfingen
Bestandslaufzeit
(1453) 1584-1995

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Letzte Aktualisierung
27.03.2025, 11:46 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Evangelisches Pfarramt Trochtelfingen

Entstanden

  • (1453) 1584-1995

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