Urkunde
Die alte Raugräfin Katharina bekundet, dass sie, um ihren Verwandten (bulen) Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen nicht um die ihm angeborenen Lehen zu ...
- Archivaliensignatur
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- Formalbeschreibung
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Ausf. Lichtenberg. Rv. (um 1430): von des sloßes Liechtenberg Kathrine rugreffynne. Mit den Sgn
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1356 a) uff sent Paulus dag, als er bekert wart nach Mz. Stil
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die alte Raugräfin Katharina bekundet, dass sie, um ihren Verwandten (bulen) Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen nicht um die ihm angeborenen Lehen zu bringen, das Haus Lichtenberg und das Dorf Bieberau, die ihr von ihrem verstorbenen Manne Graf Diether v. Katzenelnbogen als Wittum verschrieben waren, unter Aufgabe aller ihrer Rechtsansprüche dem Grafen Wilhelm wieder völlig überlassen hat, damit es an den rechtmäßigen Stamm, Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen, zurückfällt, dem es von ihrem verstorbenen Manne als Lehen rechtmäßig anerstorben ist. Sie bekundet öffentlich, dass derjenige, der den Grafen Wilhelm darin behindert, wider Gott, Ehre und alle Bescheidenheit handelt. Sie gelobt, dem Grafen oder dessen Erben zu folgen, wenn diese sie von der Altenbaumburg holen, um sie auf gräfliche Kosten vor den Kaiser oder vor den König, wenn kein Kaiser da ist, zu führen oder vor den Reichshofrichter oder vor welches Gericht oder Herren ihnen immer notwendig erscheint, es sei nach Frankfurt, Speyer, Mainz, Köln oder in eine andere ihnen bequeme Stadt. Dort sollen sie Klage erheben gegen Katharinas Enkel Graf Heinrich v. Sponheim und dessen Vater Graf Philipp v. Sponheim, ihren Eidam, dass diese Katharina gewaltsam aus dem genannten Wittum geworfen, ihr die Urunden darüber abgenommen haben und es ihr mit Gewalt vorenthalten. Dieses wird sie vor dem Reiche oder wo es sonst nötig sein sollte beschwören. Sie gelobt, gegen den Grafen Heinrich oder den, der sie und Graf Wilhelm im Besitz des genannten Wittums stört, zu klagen und sie vor den Kaiser oder die genannten Gerichte vorladen zu lassen. Sie verspricht, dort die Aufgabe ihres Wittums zu wiederholen und alles zu tun, was dem Grafen Wilhelm nützen kann. Hierfür setzt sie Raugraf Wilhelm von der Altenbaumburg zum Bürgen und ermächtigt ihn, sie aus ihrem Wittum auf der Altenbaumburg auszustoßen, wenn sie diesen Gelöbnissen zuwiderhandelt, und es so lange einzubehalten, bis dem Grafen Wilhelm Genüge geschehen ist. Tut er das nicht, muss er auf Mahnung Graf Wilhelms in Mainz so lange ein Einlager halten, bis er seine Bürgschaftsverpflichtung erfüllt hat). 1)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ausstellerin, Raugraf Wilhelms sein Diener Hermann Freie v. Pfaffenau d. J. und Gerhard v. Grebenroth (Grefenroidt)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 391 (hiervon der Rv.) Kopie (um 1430); Kasseler Repertorium II S. 299; a) Das Datum ist nachträglich verbessert und zwar derart, dass nicht sicher zu entcheiden ist, ob es 1345 oder 1355 heißen soll. Obwohl auch die Koblenzer Kopie 1355 hat muss es doch wohl 1356 lauten da aus dem Einspruch Graf Wilhelms vor dem Pfalzgrafen vom 21. Febr. 1355 ( Demandt: Regestenzu den Urkunden der Grafen v. Katzenelnbogen S. 343 Nr. 1136, jetzt: Nr. 70-72) noch nichts von der obigen Rückübertragung verlautet und auch Demandt Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katzenelnbogen S. 349 Nr. 1162 auf das Jahr 1356 verweist; 1) Vgl Demandt: Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katzenelnbogen S. 349 Nr. 1162
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Teildruck: Baur, Hess. Urkk. I, 616.
- Kontext
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Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
- Bestand
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
- Laufzeit
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1356 Januar 25
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- Letzte Aktualisierung
-
10.09.2024, 08:31 MESZ
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1356 Januar 25