Urkunden

Heinrich Friedrich, Graf von Hohenlohe bestätigt das Nachsteuerprivileg von 1550 und vermehrt es durch folgende Punkte: 1. Ein Bürger der seine Bürgerrechte quittiert, muß von seinen gesamten Gütern Nachsteuer bezahlen, egal ob er sie behält oder verkauft. 2. Ein Bürgerskind, das sich auswärts verheiratet, muß für die Mitgift Nachsteuer zahlen. 3. Jedwediche Erbschaft, die an ortsfremde Personen geht, ist der Nachsteuerpflicht unterworfen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Ing 6 U 23
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Langenburg

Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Abschrift

Siegelbeschreibung: Notariatssiegel

Vermerke: Rückvermerk: Authentisierte Copia. Der Stadt Ingelfingen erneuerte Nachsteuer Privilegie 1670 de dato Langenburg, 5. Sept.

Kontext
Bestand Ingelfingen I >> 1. Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Ing 6 Bestand Ingelfingen I

Laufzeit
1670 (1670, Sepember 5)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
08.02.2023, 14:03 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1670 (1670, Sepember 5)

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