Urkunden
Heinrich Friedrich, Graf von Hohenlohe bestätigt das Nachsteuerprivileg von 1550 und vermehrt es durch folgende Punkte: 1. Ein Bürger der seine Bürgerrechte quittiert, muß von seinen gesamten Gütern Nachsteuer bezahlen, egal ob er sie behält oder verkauft. 2. Ein Bürgerskind, das sich auswärts verheiratet, muß für die Mitgift Nachsteuer zahlen. 3. Jedwediche Erbschaft, die an ortsfremde Personen geht, ist der Nachsteuerpflicht unterworfen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Ing 6 U 23
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Langenburg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: Notariatssiegel
Vermerke: Rückvermerk: Authentisierte Copia. Der Stadt Ingelfingen erneuerte Nachsteuer Privilegie 1670 de dato Langenburg, 5. Sept.
- Kontext
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Bestand Ingelfingen I >> 1. Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Ing 6 Bestand Ingelfingen I
- Laufzeit
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1670 (1670, Sepember 5)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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08.02.2023, 14:03 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1670 (1670, Sepember 5)