Baudenkmal

Grabmal Fleck; Frankfurt, Hölderlinstraße 11

Der Tuchhändler Philipp Heinrich Fleck (1740-1816) hatte bereits zur Lebzeiten ein Gartengrundstück für sein eigenes Grabmal erworben und dieses darauf errichten lassen. Es hatte sich dabei um einen unterirdischen Grambaum gehandelt, auf dessen oberirdischer Decke ein Tempelchen gestanden hatte. Wegen der Erschließung neuer Straße wurde die Grabstätte wohl um 1844 auf das Grundstück eines Kinderhospitals in einen ebenfalls unterirdisch gelegenen Bestandskellerraum verlegt. Auf die Transzolierung des Tempelchens wurde dabei anscheinend verzichtet, stattdessen errichtete man auf dem oberirdischen Dach der Gruft einen Obelisken. Vor dieser zweiten Grabstätte ist heute noch der annähernd quadratische, in einem Hügel gelegene Grabraum mit hinabführender Treppe an der Nordseite vorhanden, er ein sehr flaches, mit Sandsteinplatten gedecktes Satteldach aufweist. Darauf ein Sandsteinsockel mit Inschrift, auf dem wohl ehemals der Obelisk gestanden hatte. Im Inneren Sandsteinplattenboden und Tonnengewölbe sowie eine in dasd Gewölbe eingelassene Aufhänge-Vorrichtung für den Sarg. Die Ausnahme vom Friedhofszwang wie im Fall Fleck stellte im 19.Jahrhundert eine Seltenheit dar und lässt auf die Bedeutung Flecks in der Frankfurter Gesellschaft schließen. Derzeit sind in Frankfurt nur zwei weitere Grabstätten außerhalb der Friedhöfe bekannt. Einzelkulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.

Standort
Hölderlinstraße 11, Frankfurt (Ostend), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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