Bestand

Patrimonialgericht Birkig (Bestand)

Vorwort: Die Patrimonialgerichtsbarkeit als Privatgerichtsbarkeit, die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts neben der staatlichen Gerichtsbarkeit bestand, ist die mit dem Besitz eines Gutes, zumeist eines Rittergutes, verbundene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege der untersten Instanz. Auch nichtadelige Grundherren und Gemeinden konnten die Patrimonialgerichtsbarkeit erwerben. Sie erstreckte sich im Coburger Land zumeist nur auf die Zivil- und freiwillige Gerichtsbarkeit. Praktisch ausgeübt wurde sie durch das Patrimonialgericht, das zumindest über einen Gerichtshalter, bei größeren Gerichten zusätzlich über einen Aktuar verfügte. Die Gerichtshalter waren ausgebildete Juristen, teilweise auch als Justiz- oder Kommissionsräte im Staatsdienst tätig, die sich durch die Betreuung eines, oft aber auch mehrerer Patrimonialgerichte gute Zuverdienste sicherten. So verwaltete der Kanzleirat Briegleb 1830 fünf, der Hofadvokat Riemann sogar zehn Patrimonialgerichte in verschiedenen Orten.
Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Situation in den einzelnen grundherrlichen Gerichten und auch deren Bezeichnungen sehr uneinheitlich. So gab es neben "Vogteien" und "adeligen Gerichten" auch schon "Patrimonialämter" oder "Patrimonialgerichte". Erst mit der Herzoglichen Verordnung über die Geschäftsführung bei den Patrimonialgerichten vom 01.09.1830 wurden - zumindest auf dem Papier - die Verhältnisse bei den Patrimonial-gerichten vereinheitlicht. Es wurden, je nach Größe des Gerichts, zwei Klassen von Gerichten geschaffen, es wurde festgelegt, welches Personal mit welchen Qualifikationen notwendig war, es wurden auch Bestimmungen über die Gehälter des Personals, die Führung und Aufbewahrung der Akten und natürlich über die Befugnisse der Patrimonialgerichte getroffen. Aufsichtsbehörde war das Justizkollegium, das sowohl durch unvermutete Visitationen der Gerichte als auch durch die Kontrolle eingesandter Akten die Befolgung der Geschäftsordnung überwachen sollte.
Lange war diese Verordnung über die Patrimonialgerichte nicht in Kraft, denn die Zeit der privaten Sonderrechte für den Adel und einflussreiche Bürger ging zu Ende. Als Ausfluss des Reichsgesetzes vom 27.12.1848 wurde in einem coburgischen Landesgesetz vom 7.2.1849 die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die staatlichen Kompetenzen der ehemaligen Gerichte an die herzoglichen Unterbehörden zurück überwiesen. Für die weitere Verwaltung der adeligen Lehensgrundstücke wurden Lehensadministrationen gebildet, die Akten der aufgelösten Patrimonialgerichte wurden an die Nachfolgebehörden, also an die jeweils zuständigen Justizämter bzw. die neuen Lehensadministrationen, abgegeben.
Entwicklung des Patrimonialgerichts Birkig:
Das im Justizamtsbezirk Neustadt b. Coburg gelegene Patrimonialgericht Birkig wurde 1819 von der Familie von Speßhardt durch den Gerichtshalter Albrecht Gottlieb Andreas Bergner aus Coburg verwaltet und umfasste den gesamten Ort Birkig. Der Bestand besteht nur aus einem Archivale, der Verbleib der sonstigen Patrimonialgerichtsakten ist unbekannt.


Hinweise zum Bestand und zur Benützung:
Grundlage für die Formierung des vorliegenden Bestandes waren intensive Provenienz-analysen über fast alle wichtigen Bestände des Staatsarchivs aus dem 19. Jahrhundert. Besonders betroffen waren die Bestände:
- Ältere Justizbehörden
- Amtsgericht
- Landratsamt
- Landesregierung
- Geistliche Untergerichte
- Staatsarchiv Urkunden
- Adelsarchive
- Grundbucharchiv sowie
- zahllose unverzeichnete Aktenbündel, die über die staatlichen Nachfolgebehörden an das Staatsarchiv gelangt waren
Aus allen betroffenen Beständen wurden die Akten provenienzgemäß entnommen und unter Hinterlegung eines Entnahmezettels mit Nennung der neuen Signatur in den Bestand des jeweiligen Patrimonialgerichts eingereiht.
In den ursprünglichen Beständen verblieben Archivalien aus Adelsarchiven, die nur als Depot im Staatsarchiv verwahrt werden (wie: Schlossarchiv Ahorn, Niederfüllbacher Stiftung, Archiv der Freiherren von Stockmar-Wangenheim) sowie die erst im Amtsgericht entstandenen Ehepaktenbände. Diese Bände, die Eheverträge aus den verschiedensten Gerichten enthalten, wurden nicht aufgelöst, sondern als eigener Gliederungspunkt im Bestand Amtsgericht beibehalten. Die einzelnen Verträge sind beim jeweiligen Gericht mit Band- und Folioangabe verzeichnet und somit auch nach Provenienzbildnern greifbar.
Für die konkrete Benützung bedeutet das: alle Archivalien mit einer PG-Nummer sind in diesem Repertorium zu finden und auch so zu bestellen. Den virtuellen Gesamtbestand des einzelnen Patrimonialgerichts erhält man durch eine Recherche über das Feld "Provenienz" in der Faustdatenbank des Staatsarchivs.

Reference number of holding
PG Birkig
Extent
1
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Coburg (Archivtektonik) >> IV. Nichtstaatliches Schriftgut >> B. Archive des Adels, adelige Standesherrschaft und Jurisdiktion >> 2. Patrimonialgerichte

Provenance
Patrimonialgericht Birkig
Date of creation of holding
1847-1847

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Alle Rechte des Freistaats Bayern, vertreten durch das beständeverwahrende Archiv, sind vorbehalten: http://www.gda.bayern.de/uploads/media/veroeffentlichungsgenehmigung_2010.pdf
Last update
22.05.2025, 1:53 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Staatsarchiv Coburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Associated

  • Patrimonialgericht Birkig

Time of origin

  • 1847-1847

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