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Klage der einheimischen gegen die auswärtigen Krämer

Enthält: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Erkelenz bewilligen auf die Klage der einheimischen gegen die auswärtigen Krämer über deren täglichen Verkauf in Erkelenz einen Amtsbrief: Kein fremder Krämer, der mit Maß, Ellen und Gewicht handelt, darf in der Stadt kaufen und verkaufen, ausgenommen wie bisher am Donnerstag, der seit altersher ein freier Wochenmarkt ist. Auch muß auf dem Markt frei und preisgünstig verkauft werden, ohne daß es Preisabsprachen nach Art eines Monopols gibt. Weiter bekommen die Krämer eine eigene Bruderschaft bewilligt, die ihrem Patron dem hl. Nikolaus geweiht ist und die nicht gegen die katholische Religion und den Herzog v. Geldern gerichtet sein darf. Sie haben das Recht, jährlich zwei Brudermeister zu wählen. Diese sollen die Krämer visitieren und Gewicht, Maß und Elle kontrollieren sowie bei Verstößen Strafen verhängen dürfen. Der Bruderschaft sollen sämtliche Krämer angehören, die als Aufnahmegebühr 1 Ledereimer, 1 Pfund Wachs und 2 Goldgulden leisten, Bürgersöhne die Hälfte. Am Nikolaustag wird feierlich mit den Bruderkerzen Gottesdienst gehalten, es werden Spenden an die Armen ausgeteilt, die neuen Brudermeister gewählt, neue Eimer und Brandleder gestellt sowie 1/2 Ahm Bier für die Bruderschaft.

Reference number
E1 A 147
Former reference number
Vorl. Nr.: 157
147

Context
Urkunden >> Rathausarchiv
Holding
E1 A Urkunden

Date of creation
24. November 1613

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Last update
30.04.2025, 2:29 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 24. November 1613

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