Archivale
Klage der einheimischen gegen die auswärtigen Krämer
Enthält: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Erkelenz bewilligen auf die Klage der einheimischen gegen die auswärtigen Krämer über deren täglichen Verkauf in Erkelenz einen Amtsbrief: Kein fremder Krämer, der mit Maß, Ellen und Gewicht handelt, darf in der Stadt kaufen und verkaufen, ausgenommen wie bisher am Donnerstag, der seit altersher ein freier Wochenmarkt ist. Auch muß auf dem Markt frei und preisgünstig verkauft werden, ohne daß es Preisabsprachen nach Art eines Monopols gibt. Weiter bekommen die Krämer eine eigene Bruderschaft bewilligt, die ihrem Patron dem hl. Nikolaus geweiht ist und die nicht gegen die katholische Religion und den Herzog v. Geldern gerichtet sein darf. Sie haben das Recht, jährlich zwei Brudermeister zu wählen. Diese sollen die Krämer visitieren und Gewicht, Maß und Elle kontrollieren sowie bei Verstößen Strafen verhängen dürfen. Der Bruderschaft sollen sämtliche Krämer angehören, die als Aufnahmegebühr 1 Ledereimer, 1 Pfund Wachs und 2 Goldgulden leisten, Bürgersöhne die Hälfte. Am Nikolaustag wird feierlich mit den Bruderkerzen Gottesdienst gehalten, es werden Spenden an die Armen ausgeteilt, die neuen Brudermeister gewählt, neue Eimer und Brandleder gestellt sowie 1/2 Ahm Bier für die Bruderschaft.
- Reference number
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E1 A 147
- Former reference number
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Vorl. Nr.: 157
147
- Context
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Holding
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E1 A Urkunden
- Date of creation
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24. November 1613
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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30.04.2025, 2:29 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 24. November 1613