Bestand
Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk BR 0010 (Bestand)
Verbandsversammlungen 1920-1932 (13); Eingemeindung nach Duisburg 1926 (1); Straßenbahnen 1921-1935 (24)
Form und Inhalt: Der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) wurde durch Gesetz vom 5.Mai 1920 (Preuss.Ges.S.S.286) als öffentlich rechtliche Körperschaft geschaffen. Dem Verband gehören 18 kreisfreie Städte und 9 Landkreise an. Das Verbandsgebiet erstreckt sich im allgemeinen im Süden bis zur Ruhr, im Norden bis zur Lippe, im Westen bis zur holländischen Grenze, im Osten bis in die Gegend von Hamm, geht an einzelnen Punkten jedoch über diese Grenzen hinaus.
Der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk hat die Aufgabe die verwaltungsmäßigen Grundlagen für einen im Rheinisch-Westfälischen Kohlenbezirk nach großzügigen Gesichtspunkten durchzuführende Siedlungstätigkeit zu schaffen. Er ist Landesplanungsgemeinschaft und höhere Forstbehörde für den Privatwald im Verbandsgebiet. Als Selbstverwaltungsangelegenheiten nimmt der Verband wahr:
1.) Die Beteiligung an der Feststellung der Fluchtlinien- (Bebauungspläne).- Die Übernahme der Wegebaupflicht.
2.) Die Förderung des Kleinbahnwesens.
3.) Die Sicherung und Schaffung größerer von der Bebauung freizuhaltender Flächen.
4.) Die Durchführung wirtschaftlicher Maßnahmen zur Erfüllung des Siedlungszwecks.
Als staatliche Auftragsangelegenheiten sind ihm übertragen:
1.) Die Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung.
2.) Die Mitwirkung an Erlassen von Bau- und Wohnungsordnungen.
Neben den rein kommunalen Organen des Verbandes (Verbandsversammlung, Verbandsausschuss und Verbandsdirektor) schuf das Gesetz in dem Verbandspräsidenten eine besondere staatliche Aufsichtsbehörde. Der Verbandspräsident wurde vom Staatsministerium ernannt und unterstand unmittelbar dem zuständigen Minister. Er war den Regierungspräsidenten gleichgestellt und trat in seinen dienstlichen Funktionen teils an die Stelle des Regierungspräsidenten, teils an die des Oberpräsidenten, d.h. die gesamten staatlichen Verwaltungs- und Aufsichtsbefugnisse im Siedlungs- und Verkehrswesen, die im übrigen Preussen von den Regierungen bzw. Oberpräsidien wahrgenommen wurden, gingen im Verbandsgebiet auf den Verbandspräsidenten über.
Als einheitliche Verwaltungsbeschlussbehörde und einheitliches Verwaltungsgericht wurde der Verwaltungsrat berufen. Er trat an die Stelle des Provinzialrates und des Bezirksausschusses und ist letzterem nachgebildet.
Nach dem Kriege gingen die Dienstaufsichtsbefugnisse des Verbandspräsidenten unmittelbar an den Minister für Wiederaufbau über, die anderen Befugnisse des Verbandspräsidenten wurden der Außenstelle des Wiederaufbauministeriums in Essen übertragen.
Die Verzeichnung erfolgte durch Dr. Engels.
Archivalien zum Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk in anderen Beständen:
BR 7 (Regierung Düsseldorf) Nr. 15796 Siedlungsverband (Essen) 1921
BR 7 (Regierung Düsseldorf) Nr. 33872 Siedlungsverband (Essen) 1928-1931
BR 7 (Regierung Düsseldorf) Nr. 32957 Gutachten des Präsidenten des Ruhrsiedlungsverbands 1929
BR 5 (Regierung Aachen) Nr. 7717 Linksrheinischer Siedlungsverband 1920-1924
Fb. 216.02.03 Landebaubehörde Ruhr , hier BR 0011 Nr. 4279
- Bestandssignatur
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BR 0010 216.01.01
- Umfang
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38 Einheiten; 6 Kartons
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.2. Bezirksregierungen/staatliche Aufsichtsbehörden >> 2.2.5. Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk
- Bestandslaufzeit
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1920-1932
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1920-1932