Bestand

Bistum Brandenburg (Bestand)

Findmittel: Datenbank, Findbuch, 1 Bd.

Einleitung

A. Behördengeschichte

I. Geschichte des Bistums und des Stifts Brandenburg

1.) Das Bistum bis zur Säkularisierung
2.) Das Stift bis zur Säkularisierung
3.) Reformation und Säkularisierung

II. Die Verwaltung der Stiftsangelegenheiten nach der Säkularisierung

B. Kanzlei- und Registraturgeschichte

C. Bestandsgeschichte

D. Hinweise

I. Quellen und Literatur

1.) Quellen
2.) Darstellungen

II. Ergänzende Bestände


A. Behördengeschichte

I. Geschichte des Bistums und des Stifts Brandenburg

1.) Das Bistum bis zur Säkularisierung

Die Gründung der Bistümer Brandenburg und Havelberg geschah durch König Otto I. auf der Reichsversammlung in Magdeburg 948. Brandenburg war zunächst Suffraganbistum von Mainz, nach der Gründung des Erzbistums Magdeburg wurde es diesem unterstellt.
1133 kam es zur Neugründung des Bistums Brandenburg, das durch den Slawenaufstand von 983 zerfallen war.
Seine reichsunmittelbare Stellung hat das Bistum nicht behaupten können. Unter den Luxemburgern wurde es landsässig, und der Hohenzoller Friedrich II. erhielt sogar das Recht der Nominierung der Bischöfe.
Bei der Gründung war Brandenburg mit den Burgwarden Pritzerbe und Ziesar und der Hälfte des Burgwards Brandenburg ausgestattet worden. Nach der Wiederbegründung erhielt es nur einen Teil der ehemaligen Besitzungen wieder, ein anderer wurde zur Ausstattung des Domkapitels verwendet. In der Folgezeit verkauften die Bischöfe aus finanziellen Gründen Teile des Tafelguts, so dass dieses zusammenschrumpfte. Es war verwaltungsmäßig in die vier Ämter Ziesar, Brandenburg, Ketzin und Teltow eingeteilt. Zu jedem Amt gehörten mehrere Dörfer und je eine Stadt. Daneben betrieb der Bischof noch eine geringe Eigenwirtschaft in der Nähe der bischöflichen Residenz Ziesar.

2.) Das Stift bis zur Säkularisierung

Nach der Wiederbegründung des Bistums 1133 siedelte einige Jahrzehnte später der in Leitzkau befindliche Prämonstratenser-Konvent nach Brandenburg über und wurde zum Domkapitel erhoben.
An der Spitze des Kapitels stand der Dompropst, der die Aufsicht über das Leben der fratres ausübte. Er vertrat außerdem das Kapitel nach außen. Die Gliederung des Kapitels (Kapitelämter) war die übliche.
In der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts kam es zum Zerfall der Vita communis, so dass Kurfürst Joachim II. ohne Widerstand die Umwandlung des Stifts in ein weltliches durchsetzen konnte.

Über die damit verbundenen Änderungen siehe Rep. 58 Einleitung A.I. 2.

Das Kapitel besaß im hohen Mittelalter etwa 35 Ortschaften sowie die beiden Brandenburger Kietze. Vor der Reformation gehörten dem Stift nur noch 12 Dörfer, dazu kamen noch verschiedene Pächte und Lehen sowie Fischereien und Wälder.

3.) Reformation und Säkularisierung

Die Reformation nahm ihren Anfang in der Diözese Brandenburg und breitete sich hier schnell aus. Bischöfe und Kapitel hielten jedoch am alten Glauben fest. Erst als Kurfürst Joachim II. konvertierte, schloss sich auch Bischof Mathias von Jagow dem neuen Glauben an, während das Kapitel sich ihm erbittert widersetzte.
Durch die Einführung der Kirchenordnung und der -visitationen gingen die Funktionen des Bischofs allmählich in die Hände des Kurfürsten über.
Als Bischof Mathias 1544 starb, ließ der Kurfürst die bischöfliche Residenz besetzen und den Stiftsuntertanen den Treueid abnehmen. Das Kapitel wurde gezwungen, den Bischofskandidaten des Kurfürsten, Herzog Joachim von Münsterberg, zu postulieren. Nominell war dieser bis 1560 Bischof, ohne jedoch bischöfliche Funktionen auszuüben. Nach dessen Resignation ließ der Kurfürst seinen unmündigen Enkel Prinz Joachim Friedrich postulieren, für den dessen Vater die Stiftungsgüter verwaltete.
Beim Regierungsantritt Joachim Friedrichs im Jahre 1598 wurde vor allem das bischöfliche Tafelgut zum Domanium geschlagen.

II. Die Verwaltung der Stiftsangelegenheiten nach der Säkularisierung

Nach der Einführung der Reformation war der brandenburgische Kurfürst zugleich Bischof. Die kirchlichen Rechte des Landesherrn wurden vom Konsistorium wahrgenommen. Der 1604 gegründete Geheime Rat wurde ausdrücklich angewiesen, die Religionssachen nicht selbst zu bearbeiten, sondern sie jener Behörde zuzuweisen.
Als Kurfürst Johann Sigismund 1613 zum Kalvinismus übertrat, nahm er dem lutherischen Konsistorium eine Reihe von Befugnissen und übertrug sie dem neugegründeten Kirchenrat. Nach seiner Auflösung 1618 gingen dessen Aufgaben an den Geheimen Rat über.
Als sich das Konsistorium 1638 über dessen weitreichende Befugnisse beschwerte, wurde es wieder in seine alten Rechte eingesetzt.
Im Geheimen Rat wurden nach dessen Neuordnung im Jahre 1651 die "kurmärkischen publiken Sachen" und damit auch die Angelegenheiten der märkischen Bistümer und Stifter dem 12. Departement zugewiesen. Die anfallenden geistlichen Sachen waren so wenig umfangreich, dass ein eigenes Departement nicht eingerichtet wurde.
Nach dem Zerfall der Geheimen Ratsordnung von 1651 sind die geistlichen Angelegenheiten von verschiedenen Räten bearbeitet worden.
1713 wurde ein Kirchendirektorium gegründet, das für den gesamten brandenburg-preußischen Staat zuständig war und dessen Präsident zugleich das französische Kirchendirektorium sowie das kurmärkische Konsistorium leitete.
1738 wurde von Brand Minister für die geistlichen Angelegenheiten; nach dessen Ausscheiden sind sie seit 1749 von den beiden jüngsten Justizministern bearbeitet worden. Aus ihnen gingen 1764 das evangelisch-lutherische und das evangelisch-reformierte geistliche Departement hervor. Ersterem oblag die Leitung aller evangelisch-lutherischen und katholischen Kirchen-, Stifts- und Klostersachen.
Da die Kapitel in Brandenburg und Havelberg nach der Säkularisierung nicht aufgehoben, sondern in evangelische umgewandelt wurden, war die Verleihung der Präbenden eine wichtige Aufgabe der Zentralbehörden in Berlin.
Das Domkapitel bestand ausschließlich der Dompropstei und des Dekanats aus sieben Major- und sechs Minorpräbenden, von denen drei ad latus regis und drei ad latus capituli verliehen wurden.

B. Kanzlei- und Registraturgeschichte

Die Ausfertigungen wurden in der Geheimen Staatskanzlei seit der Gliederung in verschiedene Expeditionen von dem für die kurmärkischen Sachen bestimmten Expedienten vorgenommen, mit Ausnahme der Angelegenheiten, die seit 1728 vom Departement der auswärtigen Angelegenheiten bearbeitet wurden, das innerhalb der Geheimen Staatskanzlei über besondere Expedienten verfügte.
In der Geheimen Registratur wurden die die einzelnen Bistümer betreffenden Schriftstücke von den Registratoren seit 1697 in jährlich angelegten Indices eingetragen, 1723 in die die Kurmark betreffenden Bände.
Nach Auflösung der Geheimen Staatskanzlei und der Geheimen Registratur 1803 wurden in den Registraturen der einzelnen Departements besondere Indices geführt, die jährlich abgeschlossen wurden und im Allgemeinen nach Provinzen untergliedert sind.
Neben den Indices, in denen die Schriftstücke alphabetisch verzeichnet sind, wurden die Akten seit 1641 entsprechend der Registraturordnung in die "Registraturbücher" für die Kurmark (B 1-19) eingetragen.

C. Bestandsgeschichte

In der Geheimen Registratur verblieben die Akten in der Regel nur ein Jahr und gelangten dann in das Geheime Archiv.
Die Repositur 57 "Bischoffthumb Brandenburgk" ist von Schönbeck eingerichtet und in dem von ihm 1658 - 1660 angelegten "Allgemeinen Repertorium" (Band 5) verzeichnet worden.
Ende des 17. Jahrhunderts wurden aus dem Allgemeinen Repertorium Abschriften für alle diejenigen Reposituren angefertigt, die kurmärkische Angelegenheiten betrafen. Dieses "Kurmärkische Hauptbuch" fand bisher als Findbuch für die Repositur 57 Verwendung.
Schönbeck richtete innerhalb der Repositur 57 30 Konvolute (Nummern) ein. Die ältesten Akten wurden von ihm in der Nr. 1: Verlauf bis zur Säkularisation untergebracht. Die Bezeichnungen der übrigen Nummern 2 - 30 waren so allgemein gehalten, dass bei der Neuaufnahme von Akten im Allgemeinen keine ergänzenden Angaben bei den jeweiligen Konvoluten erforderlich waren.
Die bis 1650 reichenden Teile des Bestandes wurden in den Monaten November und Dezember 1889 von dem damaligen Archivassistenten Dr. Meinecke für das Generalrepertorium verzeichnet. Meinecke bildete dabei aus den losen Akten Sachfaszikel und versah diese mit Hüllen, auf denen er Betreff und Datum vermerkte.
In den Monaten Juni und Juli 1959 wurde der Bestand von dem Fachschüler Siegfried Schirott von der Fachschule für Archivwesen, Potsdam, als Examensarbeit neu verzeichnet. Der Verzeichnung, die unter Anleitung und Kontrolle der Referentin geschah, lagen die in den "Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen des Deutschen Zentralarchivs, Abteilung Merseburg" für die alten Reposituren festgelegten Richtlinien zugrunde. Die Konvolute sind, wenn es ihr Umfang und Inhalt erforderlich machten, in Faszikel aufgelöst worden.
Der Bestand umfasst 1,20 lfm Akten aus dem Zeitraum von 1416 - 1812 (1844).
Das vorliegende Findbuch löst das bisher verwendete "Kurmärkische Hauptbuch" ab.

D. Hinweise

I. Quellen- und Literaturhinweise

1.) Quellen

Codex diplomaticus Brandenburgensis, I. Hauptteil, Bd. 7
Bistum Brandenburg, 1847

Rep. 131 Archivkabinett K 433 k 3
Berichte über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Stifter Havelberg, Brandenburg und Lebus
1700

Rep. 178 Generaldirektorium der Staatsarchive
Abt. 17 Nr. 19
Die monatlichen Konferenzen im Geheimen Staatsarchiv
Bd. 1886 - 1894

Rep. 92 Nachlass Bekmann
III Nr. 9
Historia piorum corporum von den Bistümern Brandenburg, Havelberg und Lebus und des Joachimsthalschen Gymnasiums

2.) Darstellungen

Abb, Gustav/Wentz, Gottfried:
Das Bistum Brandenburg = Germania sacra, Abt. 1,
Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg, Bd. 1, 1929

Cosmar/Klaproth:
Der Königlich-Preußische und Churfürstlich-Brandenburgische Wirkliche Geheime Staats-Rath an Seinem zweyhundertjährigen Stiftungstage : des fünften Januar 1805, Berlin 1805

Curschmann, F.:
Die Diözese Brandenburg, Untersuchungen zur historischen Geographie und Verfassungsgeschichte eines ostdeutschen Kolonialbistums = Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg, Leipzig 1906

Kühns, F. J.:
Die Ressortverhältnisse des Preußischen Geheimen Staatsrats bis in das 18. Jh. = Zeitschrift für preußische Geschichte und Landeskunde, Bd. 8/1871

Oestreich, Gerhard:
Der brandenburg-preußische Geheime Rat vom Regierungsantritt des Großen Kurfürsten bis zu der Neuordnung im Jahre 1652, Dissertation Berlin 1936

1000 Jahre Domstift Brandenburg (= Festschrift), ohne Ort, ohne Jahr

II. Hinweise auf ergänzende Bestände

Das Archiv des Domstifts befindet sich in Brandenburg.

Das bischöfliche Archiv, dessen älteste Bestände in Ziesar durch Brand vernichtet wurden, ist nur bruchstückweise überliefert.

Ergänzende Bestände:

1) Geheimes Staatsarchiv PK

VII. Hauptabteilung, Urkunden
Märkische Ortschaften, Stift Brandenburg

I. HA GR, Rep. 17 Reichskontributionssachen

I. HA Rep. 74 Staatskanzleramt, M X und XII

I. HA Rep. 77 Innenministerium, Tit. 156 und 159

I. HA Rep. 78 Kurmärkische Lehnskanzlei, Lehnskopiare, Bde. 46, 48, 51/52, 56 u. 58, 64, 91, 92, 114, 115

I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, 09.04.06.05 Dom- und Kollegiatstifter

2.) Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Potsdam

Pr. Br. Rep. 10 Domstift Brandenburg (1 lfm, nur Grundbücher)


Merseburg, im August 1960

Kohnke

Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 57

Reference number of holding
I. HA GR, Rep. 57
Extent
Umfang: 1 lfm (129 VE); 1 lfm (129 VE)
Language of the material
deutsch

Context
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Territorial-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark)

Date of creation of holding
Laufzeit: 1416 - 1812

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19.08.2025, 12:19 PM CEST

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  • Bestand

Time of origin

  • Laufzeit: 1416 - 1812

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