Bestand

Bistum Havelberg (Bestand)

Findmittel: Datenbank, Findbuch, 1 Bd.

Einleitung

A. Behördengeschichte

I. Geschichte des Bistums und des Stifts Havelberg

1.) Das Bistum bis zur Säkularisierung
2.) Das Stift bis zur Säkularisierung
3.) Reformation und Säkularisierung

II. Die Verwaltung der Stiftsangelegenheiten nach der Säkularisierung (siehe Rep. 57 Einleitung Abschnitt A II)

B. Kanzlei- und Registraturgeschichte

C. Bestandsgeschichte

D. Hinweise

I. Quellen und Literatur

1.) Quellen
2.) Darstellungen

II. Ergänzende Berichte

A. Behördengeschichte

I. Geschichte des Bistums und des Stifts Havelberg

1.) Das Bistum bis zur Säkularisierung

Die Gründung der Bistümer Havelberg und Brandenburg erfolgte am 1. Oktober 948 durch Otto I. auf der Reichsversammlung zu Magdeburg. Das neue Bistum wurde zunächst der Erzdiözese Mainz unterstellt; bei Einrichtung des Erzbistums Magdeburg 968 wechselte Havelberg in die neue Kirchenprovinz über.
Der Slawenaufstand von 983 führte zur Auflösung des Bistums, das erst im Verlauf der Ostexpansion im 12. Jahrhundert neu gegründet wurde. Sitz des Bischofs war zunächst Havelberg, seit 1271 Wittstock.
Das Bistum war bei seiner Gründung von Otto I. reich mit Besitzungen ausgestattet worden. Nach der Wiedereroberung des Diözesansprengels wurden sie teilweise zur Ausstattung der Stifter Havelberg und Jerichow verwendet. Dennoch war das Tafelgut des Bischofs beträchtlich. Es gliederte sich in die vier bischöflichen Ämter Wittstock, Plattenburg, Schönhausen und Bellin, die sich wiederum aus mehreren Dörfern bzw. Städten zusammensetzten.
Daneben betrieb der Bischof noch eine Eigenwirtschaft. Die Gesamteinkünfte des Havelberger Bischofs waren bedeutend und übertrafen die seiner Amtskollegen in Lebus und Brandenburg.
Die reichsunmittelbare Stellung hat das Bistum nicht behaupten können. Unter den Luxemburgern wurde es landsässig, und Kurfürst Friedrich II. erreichte das Nominationsrecht für die Havelberger Bischöfe.

2.) Das Stift bis zur Säkularisierung

Das Stift Havelberg wurde 1148 durch die Prämonstratenser "Unserer Lieben Frauen" zu Magdeburg gegründet.
Bis zur Transmutation war das Kapitel ein capitulum apertum, das durch freie Wahl der Domherren ergänzt wurde. Das Kapitel, dem ein Dompropst vorstand, setzte sich hauptsächlich aus nachgeborenen Söhnen des märkischen Adels zusammen. Die Kapitelsämter waren die bei Domstiften üblichen.
Das Domstift verfügte über einen nicht geringen Landbesitz. Im hohen Mittelalter waren es 32 Dörfer, doch sank diese Zahl bis zur Reformation auf 15 herab. Das Kapitel besaß außerdem die Mühlen-, Fischerei- und Jagdgerechtigkeit in seinen Dörfern sowie Einkünfte aus verschiedenen Dörfern der Altmark.
1507 gelang dem Kurfürst Joachim I. die Transmutation des Kapitels. Die in der Vita communis lebenden regulierten Domherren wurden 1507 durch Weltgeistliche ersetzt. Das Kapitel trat dem Landesherrn vier Kanonikate ab, die dieser zur Besoldung der Staatsbeamten verwendete. Die Verteilung der Kanonikate geschah nunmehr a latere electoris oder a latere capituli. Die Transmutation führte naturgemäß zu einer Veränderung des inneren Aufbaus des Kapitels, das anderen weltlichen Hochstiftern angepasst wurde. An die Stelle des zweithöchsten Stiftsamts, des Priorats, trat das Dekanat. Die Rechte des Propstes wurden eingeschränkt.

3.) Reformation und Säkularisierung

Die Reformation breitete sich sehr schnell im Diözesangebiet aus, blieb jedoch zunächst ohne Einfluss auf Bischof und Kapitel. Auch der Übertritt des Kurfürsten Joachims II. 1539 zum neuen Glauben und die im folgenden Jahr erlassene Kirchenordnung brachten keine Änderung. Nach dem Ableben des Bischofs Busso X. griff der Landesherr ein und nominierte seinen Sohn, den Markgrafen Friedrich, als Nachfolger. Da der Papst jedoch die Zustimmung verweigerte, blieb das Bistum de jure weiterhin vakant. Als Markgraf Friedrich 1553 starb, wurde die Verwaltung der bischöflichen Tafelgüter einem Stiftshauptmann übertragen. Nach der Postulation des minderjährigen Markgrafen Joachim Friedrich verwaltete dessen Vater Johann Georg das Bischofsgut. Als letzterer 1571 die Regierung übernahm, schlug er die bischöflichen Ämter zum Domanium und übertrug die bischöflichen Rechte auf sich selbst. Damit hörte das Bistum auf zu bestehen.
Die Umwandlung des katholischen Domstifts in ein evangelisches war 1561 erfolgt.

II. Die Verwaltung der Stiftsangelegenheiten nach der Säkularisierung (siehe Rep. 57 Einleitung Abschnitt A II)

Das Havelberger Domkapitel bestand einschließlich der Propstei und des Dekanats aus 8 Präbenden. Die Besetzung der Propstei geschah durch den König, der auch das ius primariarum precum hatte und sich die Besetzung der Präbenden mit dem Kapitel teilte. Jeder Präbendat musste die adlige Abkunft, das studium nale sowie seine Volljährigkeit nachweisen.
Die Kapitularen waren zum Tragen des 1755 von Friedrich II. gestifteten Ordenskreuzes berechtigt. Das Domstift Havelberg wurde durch das Edikt vom 30. Oktober 1810 "über die Einziehung sämtlicher geistlicher Güter" aufgehoben.

B. Kanzlei- und Registraturgeschichte (siehe Rep. 57 Abschnitt B)

C. Bestandsgeschichte

Die Repositur 58 "Des Stifts Havelberg Sachen" wurde von Schönbeck eingerichtet und in den Jahren 1658 bis 1660 in dem von ihm angelegten "Allgemeinen Repertorium" (Bd. 5) verzeichnet.
Ende des 17. Jahrhunderts wurden aus dem Allgemeinen Repertorium Abschriften von allen denjenigen Reposituren angefertigt, die kurmärkische Angelegenheiten betrafen. Diese Abschriften, die den Namen "Kurmärkisches Hauptbuch" erhielten, fanden bisher auch für die Repositur 58 Verwendung.
Schönbeck richtete innerhalb der Repositur 31 Konvolute (Nummern) ein. Die Nr. 32, die Kabinettsorders und Präbendenangelegenheiten beinhaltet, wurde erst im vorigen Jahrhundert angelegt. Die Bezeichnungen der Konvolute waren so allgemein gehalten, dass bei der Neuaufnahme von Akten im Allgemeinen Ergänzungen nicht erforderlich waren.
Die bis 1650 reichenden Teile des Bestandes wurden in den Monaten November und Dezember 1889 von dem damaligen Archivassistenten Dr. Meinecke für das Generalrepertorium verzeichnet. Meinecke bildete dabei aus den losen Akten Sachfaszikel und versah diese mit Hüllen, auf denen er Betreff und Datum vermerkte.
In den Monaten Mai/Juni 1959 wurde der Bestand von Frau Landmann, Fernstudentin an der Fachschule für Archivwesen Potsdam, Konsultationsbezirk Merseburg, neu verzeichnet. Der Verzeichnung, die unter Anleitung der wissenschaftlichen Archivarin Dr. Herricht geschah, lagen die in den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen des Deutschen Zentralarchivs, Abteilung Merseburg, für die alten Reposituren festgelegten Richtlinien zugrunde. Die Konvolute sind, wenn es ihr Inhalt und Anfang erforderlich machten, in Faszikel aufgelöst worden.
Der Bestand umfasst 1,20 lfm aus dem Zeitraum von 1412 bis 1811.
Das vorliegende Findbuch löst das bisher verwendete "Kurmärkische Hauptbuch" ab.

D. Hinweise

I. Quellen- und Literaturhinweise

1.) Quellen

Codex diplomaticus Brandenburgensis I. Hauptteil, Bd. 1/I. Stadt und Dom Havelberg, XVIII: Das Bistum Havelberg, Berlin 1838 ff.

Rep. 131, Archivkabinett K 433 k 3
Berichte über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Stifter Havelberg, Brandenburg und Lebus, 1700

Rep. 92 Nachlass Bekmann
III Nr. 9 Historia piorum corporum von den Bistümern Brandenburg, Havelberg und Lebus und dem Joachimsthalschen Gymnasium

2.) Darstellungen

Becker, Theodor: Geschichte des Bistums Havelberg, Berlin 1870
Wentz, Gottfried: Das Bistum Havelberg = Germania Sacra, Abt. 1 Bd. 2, Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg, Leipzig 1933

II. Hinweise auf ergänzende Bestände

1.) Geheimes Staatsarchiv PK, Berlin
VII. HA Urkunden, Märkische Ortschaften, Havelberg
I. HA Rep. 17 Reichskontributionssachen
I. HA Rep. 74 Staatskanzleramt, J VII, M XII, M X
I. HA Rep. 77 Innenministerium, Tit. 156 und 160
I. HA Rep. 78 Kurmärkische Lehnskanzlei, Bd. 47 (Urkundenbuch des Domstifts Havelberg), Bde 48, 51/52, 56 und 58, 64, 91, 92, 114, 115
I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, 09.04.06.05 Dom- und Kollegiatstifter

2.) Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Potsdam

Hier wird das im 19. Jahrhundert an das Geheime Staatsarchiv gelangte Archiv des Stifts verwahrt:

Pr. Br. Rep. 10 Domstift Havelberg

Merseburg, im August 1960

Kohnke

Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 58

Reference number of holding
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA GR, Rep. 58
Extent
Umfang: 1 lfm (296 VE); 1 lfm (396 VE)
Language of the material
deutsch

Context
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Territorial-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark)

Date of creation of holding
Laufzeit: 1412 - 1811

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
28.03.2023, 8:52 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • Laufzeit: 1412 - 1811

Other Objects (12)