Sachakte

Die mit den Herren von Schilder ex post Herrn von Donop zu Himmighausen, Erpentrup und Langeland ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: copia eines vom Landdrosten Godtschalck von Haxthausen und Rentmeister Heidemann zum Dringenberg an den Herrn von Schilder zugestellten Revers wegen zu Erpentrup und Langeland geschehene vom Vogt zu Driburg und Richter bewirkte gefängliche Annahme zweier Diebe, Cordt und Herman Lanckher, daß ihm Herr von Schilder solche Annehmung an seinen allda zu Langeland und Erpentrup hergebrachten und habender Gerechtigkeit des Angriffs und Baurgerichts ins künftig keinesweges praejudizieren solle, 4.März anno 1610; 2) nochmalen flehentliche und endliche Imploration und fernere Klagschrift der Dorfschaft Himmighausen contra Herman Berendt von Schilder wegen praetendierter Dienste und desfalls gepfändeten Viehes auch gefänglich hingesetzten Jasperen Ditherichs und sonst mit Beihilfe Gabriel von Oeynhausen ausgeübten Gewalttaten, 13.Sept.1631; 3) decretum judicii aulici, daß, wan die Dorfschaft ihren Angaben nach am fürstlichen Amtshaus Dringenberg genügsame Kaution geleistet haben würde, als dann der Schilder den gefänglich angenommenen Mann und abgepfändetes Vieh und anderer Sachen alsbald und ohnentgeltlich bei Strafe 500 Reichstaler absque causae pricipalis praejudicio zu restituieren schuldig, 18.Sept.1631; 4) beigelegtes Schreiben eines guten Freunds worin die Sache der armen Leute dem Rentmeister zum Dringenberg anrekommendiert wird, 18.Sept.1631; 5) copia Dringenbergischen Oberamts mandati worin dem Schilder bei 500 Reichstaler Strafe anbefohlen wird, den arrestierten Jasper Dierichs Sohn angesicht dieses ohnentgeltlich zu relaxieren, auch, daß er solches getan, gegen Samstag zu dozieren, wie auch wegen usurpierter fürstlicher Jurisdiktion Abtrag zu machen, 19.Sept.1631; 6) kurzer, jedoch wahrhafter Bericht Herman Berend Schilders worin er des Jasper Dierichs zu Himmighausen geschehener Anhaltung halber sich purgieren will; 6 1/2) der Himmighausische Jäger, daß er den abgeschickten Dringenbergischen Amtspedellen übel traktiert, wird in 6 Reichstaler Strafe deklariert, 26.Nov.1644; 7) Schreiben Herrn von Schilders an Rentmeister Wilmen Heising worin er ihm verweiset, daß er sein Haus violiert und daraus ein wildes Schwein modo inconsueto et de omni jure geholt, 9.Juli 1659; 8) dessen nochmaliges Schreiben worin er sich beschwert, daß der Vogt zu Driburg ihm contra jus primae instantiae in seine Hoheit gefallen, auch wegen des mit Gewalt fortgenommenen Schweins Satisfaktion, worauf dem Vogt anbefohlen, sich darauf zu verantworten, 4.Juni 1667; 9) dienstliches Memoriale an hochfürstliche Herren Beamte zum Dringenberg Schilders zu Erpentrup wider den Vogt zu Driburg worin er sich beschwert, daß er in sein Dorf gefallen zwischen die Schlagbäume und die Schweine herausgelanget, begehrt Satisfaktion, worauf dem Vogt anbefohlen, sich darauf zu verantworten, 4.Juni 1667; 10) untertäniger Gegenbericht des Vogts Albert Memering wider den Junker Alhardt Godtschalck Schilder zu Erpentrup worin er meldet, daß die Schweine außer denen Schlagbäumen genommen; 11) Schreiben Herrn von Schilders an Herrn Rentmeister zum Dringenberg worin er protestiert wegen gestraften Erpentrupschen Richters wegen nicht sistierter Exzessisten am Driburgischen Gogerichte, weilen die Requisition nicht gehörig geschehen, 26.Okt.1692; 12) unterdienstlicher Gegenbericht des Vogts zu Driburg wider Herrn Drosten von Schilder nebst beigefügter Requisitorialien womit er sich wegen nicht debite geschehen sein sollender Zitation justiziert, 1692; 13) untertänigste Erinnerung an seiten Otto Georg Schilder zu Himmighausen wider Rentmeister zum Dringenberg und Vogt zu Driburg worin er sich beschwert wegen dem Richter zu Erpentrup audizierten Brüchten und deshalber abgepfändeten Pferdes; 2 tens wegen eines vor vielen Jahren gehauenen Baums und desfalls audizierten Brüchten; 3 tens wegen einiger in Alhauser Feldmark gelegenen in den Schilderschen Zehenten gehörige Morgen Landes und deshalber dem Zehent-conductori audizierten Brüchten cum inscripto mandato desuper referendi, 29.Juni 16991; 13 1/2) Herr von Schilders Richter zu Erpentrup ist bestrafet, daß er sich schon mehrmalen unterstanden, die Hammeltreiber durch die hochfürstliche Hoheit bei Erpentrup durchzuführen und davon ein halb Kopfstück genommen, welches dem fürstlichen Felddiener zumommt, circa annum 1701; 14) höchst abgenötigte Klage und Bitte pro decernendo mandato inhibitorio des Reichshofrats von Donop contra das hochfürstliche Paderbornische Amt zum Dringenberg in puncto Eingriffs der Jurisdiktion zu Erpentrup cum inscripto mandato referendi, 30.Jan.1730; 15) Konzept des hierauf vom Amt Dringenberg eingesandten Berichts worin der angegebene Eingriff nicht geständiget wird; 16) ob morae periculum verlesender Rezeß und Bitte anwalts des Herrn Reichshofrat von Donop contra das hochfürstliche Oberamt zum Dringenberg in puncto eingreifender Jurisdiktion zu Erpentrup und dem Richter Baden zu Langeland andiktierten Brüchten und desfalls aus dem Ferch heimlich genommenen 3 Schafe cum inscripto mandato referendi, 16.Juni 1731, dem Bericht hierauf vidit numero praecedente; 17) Schreiben wegen einiger aus Himmighausen zum Dringenbergischen freien Stuhlgericht zu verabladenden vermeintlichen Exzessisten, worin die Gerichtsverwalter zu Himmighausen der citationi juris subsidiali nicht deferieren wollen, weilen solche von den Fronen nur unterschrieben, auch der vermeintlicher excessus zum Himmighausischen Binnergericht gehörig, 26.Nov.1736; 18) höchst abgenötigte in jure et facto begründete Klage und ob morae periculum rechtliche Bitte cum adjuncto sub littera A anwalts Herrn administratoris von Donop zu Himmighausen proprio et interessentium nomine contra das Oberamt Dringenberg et quemcumque turbare volentem in puncto invadierter Jurisdiktion und verhängte Exekutionen in Erpentrup und Langeland, worauf mandatum referendi erkannt, 21.Febr.1751, 19) schleunig verlesender recessus et ob summum morae periculum rechtliche Bitte cum adjuncto sub littera B anwalts administratoris Mauritii von Donop contra Oberamt Dringenberg cum inscripto mandato referendi inhibitatione ad interim et relaxandi pignora salvo nexu, 1.März 1751

Alt-/Vorsignatur
Loculus IV, Paket R Nr.1-19

Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1610-1751

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:48 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1610-1751

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