Akten

Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung

Kläger: (2) Anthon Scheffel, Ratsherr zu Wismar

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Fallbeschreibung: Kl. beschwert sich darüber, daß er von Bekl. öffentlich beleidigt worden wäre, weil er von der Akzisekammer das ihm zustehende Geld gefordert habe. Er besteht darauf, dieses Geld zu brauchen und auf seine Zinsen Anspruch zu haben und bittet um eine Vorladung an Bekl., damit sie sich bei ihm entschuldigen. Der Oberlanddrost fordert ihn am selben Tag auf, die Beleidigungen zu spezifizieren. Dies kann Kl. nicht, da er nur gehört hat, daß man schlecht über ihn geredet habe, woraufhin der Oberlanddrost am 15.06. die Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Nach am 08.07. erbetener und am 10.07. erteilter Fristverlängerung weisen Bekl. die Beschuldigungen und Forderungen am 20.12.1719 zurück, beweisen, daß Kl. kein Geld zusteht und bitten, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Oberlanddrost teilt Kl. dies am 24.01.1720 mit und fordert ihn zur Erwiderung auf. Weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1719-1720

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 02.06.1719; Ratsgerichtsprotokoll vom 01.06.1719; Quittung des Kl.s vom 27.05.1719; Forderung der Kämmerei vom 20.12.1719; Forderung der Recognitionskasse vom 20.12.1719; Auszug aus dem Bürgervertrag; Auszug aus dem hochfürstl. Abschied vom 28.01.1602

Archivaliensignatur
(1) 3110
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 195 (W S 6 n. 195)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1602-1719) 03.06.1719-24.01.1720

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1602-1719) 03.06.1719-24.01.1720

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