Urkunde
Hans v. Wolfskehl und seine Frau Anna bekunden, dass sie dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen zwei Teile des Landgerichtes zum Hohlen Galgen und zw...
- Archivaliensignatur
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424
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen, stark moderbeschädigt Mit den Siegeln von Hans und Philipp, das Siegel Annas ab; undatierte Kopie (15. Jh.) Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv K. Kopiarfragmente 46; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 127v.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff den nehesten maentag nach dem heiligen Oistertage 1441
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Wolfskehl und seine Frau Anna bekunden, dass sie dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen zwei Teile des Landgerichtes zum Hohlen Galgen und zwei Teile an Vogtei und Gericht der Dörfer Goddelau und Erfelden verkauft haben, welche Eigentum des Grafen und Lehen des Hans v. Wolfskehl waren. Sollten andere v. Wolfskehl und ihre Erben den Grafen deshalb ansprechen und von ihm die Belehnung mit einem oder mehreren Teilen der genannten Gerichte fordern und Hans deswegen vor die gräflichen Mannen laden, soll er sich dort stellen und deren Spruch befolgen. Kommt hierbei der Graf zu Schaden, muß Hans ihm mit anderen Eigengütern Ersatz leisten. Die Aussteller geloben, diese Punkte unverbrüchlich zu halten, und siegeln gemeinsam mit Annas Vater Philipp v. Frankenstein
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3993
- Kontext
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Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
- Bestand
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
- Laufzeit
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1441 April 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:31 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1441 April 17