Tektonik

Landvogteien

Überlieferungsgeschichte
König Friedrich I. teilte 1806 nach dem Vorbild des französischen Präfektursystems das Land in zwölf 12 Kreise, die eine jeweils gleiche Anzahl von Oberämtern als lokale Verwaltungsbezirke zusammenfassten. An der Spitze der Kreise stand ein adeliger Kreishauptmann, der die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereichs führte, aber im Wesentlichen nur als Verbindungsinstanz ('Briefträger') zwischen der obersten Verwaltungsebene (Regierung) und der Lokalverwaltung (Oberämtern) fungierte. 1810 wurden die Kreise in zwölf Landvogteien mit einem geographisch leicht veränderten Zuschnitt umgewandelt. An die Stelle des Kreishauptmanns trat ein Landvogt mit ähnlichen Kompetenzen. Dem Kreishauptmann bzw. Landvogt waren ein Kreissteuerrat, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen und die kommunalen Finanzen beaufsichtigte, und ein Kriminalrat, der die Aufsicht über die Gefängnisse führte, beigegeben. Unterstellt waren ihm weiterhin ein Landvogteiarzt und ein Wegeinspektor; für je zwei Kreise wurden ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur bestellt. Die Landvogteien wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1818 aufgehoben. Als Mittelinstanz traten an ihre Stelle vier wesentlich leistungsfähigere Kreisregierungen.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Bezirksbehörden

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Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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