Bestand

Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister (Bestand)

Inhalt und Bewertung
Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv.
Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen.
Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch das Vereinsregister.

Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/11 II Amtsgericht Geislingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Geislingen, die vor der Zusammenlegung der Registerführung beim Amtsgericht Göppingen gegen Ende der 1960er Jahre entstanden sind. Zum einen stammen die Registertakten aus Bestand F 267 III, zum anderen aus Bestand FL 300/11. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Geislingen kamen über das Amtsgericht Göppingen erst mit Zugang 2011/102 an das Staatsarchiv. Da das Amtsgericht Göppingen seit etwa 1969 auch für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Geislingen zuständig ist, kamen über Ablieferungen des Amtsgerichts Göppingen auch zahlreiche Registerakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ein. Diese wurden nicht abgetrennt, sondern im Bestand FL 300/12 IV Amtsgericht Göppingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister belassen und dort in einem eigenen Klassifikationspunkt "Amtsgerichtsbezirk Geislingen" erschlossen. In den vorliegenden Bestand wurden dagegen die älteren, vor 1970 geschlossenen Registerakten aufgenommen. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Geislingen ist also generell auch der Bestand FL 300/12 IV heranzuziehen. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Ulm für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Sowohl das Amtsgericht Göppingen als auch das Amtsgericht Geislingen führen zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Sommer 2012 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-20 und die Büschel 1-251. Ludwigsburg, im Januar 2013 Ute Bitz

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/11 II
Umfang
271 Archivalieneinheiten (2,5 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Amtsgerichte

Bestandslaufzeit
1866-1984

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1866-1984

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