Urkunde
Eine Behausung zu Trendelburg [Stadt, Lkr. Kassel] mit ihrem Begriff und Zubehör, die wegen einer ansehnlichen Schuld ehemals der Rentmeister zu T...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 12703
- Alt-/Vorsignatur
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Stockhausen, Nr. 2
A I u, von Stockhausen sub dato
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Hans Georg von Stockhausen, Sohn des verstorbenen Hans Hermann von Stockhausen, für sich und als Vormund der Söhne des verstorbenen Hans Ernst von Stockhausen, Hans Friedrich Christian und Hans Georg Wilhelm von Stockhausen, sowie Johann Friedrich Gustav von Stockhausen, Sohn des verstorbenen Hans Gottfried von Stockhausen, dann anstatt Johann Karl Albrecht, Johann Ferdinand Gottfried und Johann Friedrich Ludwig von Stockhausen, der Söhne des verstorbenen Hans Georg von Stockhausen, deren Mutter Anna Margarethe von Stockhausen als Vormund
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine Behausung zu Trendelburg [Stadt, Lkr. Kassel] mit ihrem Begriff und Zubehör, die wegen einer ansehnlichen Schuld ehemals der Rentmeister zu Trendelburg, Johann Klaut (Clauth), dem Landgrafen von Hessen abgetreten hatte, der sie 1614 Burkhard von Stockhausen und seinem Bruder, dem Jägermeister Hans Friedrich von Stockhausen, für 1.500 Gulden verkauft hatte, als Mannlehen. Dazu gehört die Übertragung der Burgfreiheit und Gerechtigkeit, die die von Stockhausen zu Trendelburg ehemals zu Mannlehen gehabt hatten, auf einen anderen adligen Sitz, genannt zur Abgunst, der auf der Länderei der von Stockhausen unter der Stadt bei dem Waschbrunnen (Waschborn) erbaut worden war, weil das ehemalige Haus des Johann Klaut ehemals durch den Krieg wegen der Festung oben in der Stadt demoliert worden war. Des Weiteren dürfen die von Stockhausen vor Trendelburg auf ihrer im Sultener Feld [Sulten, Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Trendelburg, Lkr. Kassel] gelegenen Länderei Schafe halten. Beim Aussterben des Mannstammes der von Stockhausen sollen den Töchtern gegen Rückgabe der Behausung 1.000 Gulden ausgezahlt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans Georg von Stockhausen
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sto-Stu >> Stockhausen, von >> 1760-1799
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1767 März 07
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1767 März 07