Abschnitt
N. CLXII. Verordnung, daß jeder Unterthan denen öffentlichen Catechismus-Lehren fleißig beywohnen, auch seine Kinder [...].
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Georg. - Chur-Braunschweig-Lüneburgische Landes-Ordnungen und Gesetze. Erster Theil ; 1
- Erschienen
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1741
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:51 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1741