Urkunde
Enteignung von Grundstücken zur Erweiterung des Stoffeler Kirchhofes
Bemerkung / Vorverträge: 1892, den 11. März; Durch Beschluß der Königlichen Regierung vom 25 Mai 1886 IIIa No. 2990 werden nachstehende Terrainabschnitte für die Erweiterung des Stoffeler Kirchhofes zu Gunsten der Stadt Düsseldorf auf Grund des Paragr. 21 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juli 1874 enteignet: 1.) Erben Dr. Haller zu Benrath in einer Größe von 38a 88qm gegen Zahlung von 2721,60 M; 2.) Stein Caspar Wittwe zu Stoffeln in einer Größe von 35a 55qm (durch besondere Vertragswerke); 3.) Clostermann Heinrich Josef Hubert zu Düsseldorf in einer Größe von 12a 71qm gegen Zahlung von 610,25M; 4.) Esser Heinrich und Esser Jacob zu Oberbilk in einer Größe von 38a 42qm gegen Zahlung von 1924,60M; 5.) Hülstedt E. Wittwe geb. Brewer zu Düsseldorf in einer Größe von 9a 21 qm gegen Zahlung von 690,75M; 6.) Nelles Heinrich Rentner zu Düsseldorf in einer Größe von 14a 91qm gegen Zahlung von 927,50M; 7.) Kirche zu Unterbilk in einer Größe von 15a 96qm gegen Zahlung von 798,00M; 8.) Wiertz Wilhelm Wittwe zu Stoffeln in einer Größe von 11a 37qm gegen Zahlung von 568,50M; 9.) Bloem Gustav zu Düsseldorf in einer Größe von 2a 17qm gegen Zahlung von 108,50M; Summe: 180a 18qm /8349,70M Einweisungsurteil des Regierungspräsidenten zu Düsseldorf vom 11. März 1892
- Reference number
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0-2-0 Rathausarchiv, 0-2-0-594.0000
- Context
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Rathausarchiv >> 19. Jahrhundert
- Holding
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0-2-0 Rathausarchiv Rathausarchiv
- Date of creation
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11.03.1892
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- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 2:29 PM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 11.03.1892