Archivbestand

Amt für Jugendarbeit (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Amt für Jugendarbeit Als Landesjugendpfarrer, die gleichzeitig dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland vorstanden, amtierten nach dem Krieg: Friedrich Bopp (1949-1954), Paul Nicolai (1954-1957), Walter Posth (1957-1969), Jürgen Schroer (1969-1973), Helmut Aston (1974-1976), Klaus Dietmar Kohl (1977-1988), Rüdiger Breer (seit 1989). Inhalt u.a.: Arbeitsberichte und Sitzungsberichte der Jugendkammer der EKiR; Landesjugendpfarrerkonferenzen; Konferenz für Jugendarbeit in der EKiR (KJR); Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter; Jugendfreizeitstätte Schloss Veldenz; Ökumenische Begegnungen; Ostermärsche; Westdeutscher Jungmännerbund; Ev. Jugendwerk an der Saar. Ergänzende Archivbestände: 1OB 017 (LKA-Sachakten), 13-16; 2LR 001 (Provinzialjugendpfarramt; 2LR 003 (Ev. Jugendakademie Radevormwald); Mitarbeiterbrief der Jugendkammer der EKiR und der Jugendkammer der Ev. Kirche von Westfalen (Dienstbibliothek ZK 32: 1950-1991, seither unter dem Titel "Profile"). Einleitung Nachdem die christlichen Jugendverbände während der nationalsozialistischen Herrschaft weitgehend zerschlagen bzw. in der Hitlerjugend aufgegangen waren und auch die gemeindliche Jugendarbeit durch den Krieg beinah zum Erliegen gekommen war, mussten nach ihrem Ende völlig neue Strukturen aufgebaut werden. Unterstützt wurde die Reorganisation von den Alliierten. Die Verbände konnten schon früh ihre Arbeit wieder aufnehmen, schnell entstanden neue Jugendgruppierungen. Hierbei standen sich Gruppen von Verbänden und Gemeinden in Konkurrenz gegenüber. Mit der Kirchlichen Jugendkammer wurde im Februar 1946 ein Organ zur „Zusammenfassung und Leitung der Jugendarbeit“ ins Leben gerufen. Ihr Vorsitzender wurde der Unterbarmer Pfarrer Fritz Bopp (1899-1982), allerdings scheute man sich „nach den Erfahrungen der Vergangenheit“ (PS 1946, S. 53) zunächst das Amt wieder hauptamtlich zu besetzen. Erst 1949 erhielt Fritz Bopp den Titel des Landesjugendpfarrers. Am 7.11.1949 wurde er von Präses Heinrich Held in der Pauluskirche in Unterbarmen in das neue Amt eingeführt. Im April 1951 wurde die erste Ordnung der Jugendkammer verabschiedet, in der ihre Aufgaben präzisiert wurden (KABl vom 14.8.1951). Dazu zählten vor allem die Förderung der Jugendarbeit innerhalb der EKiR, u.a. durch die Verteilung der zur Verfügung gestellten Geldmittel, durch die Regelung der Zusammenarbeit mit den in der Jugendkammer vertretenen Jugendwerken und durch „brüderlichen Rat und geistliche Weisung im Sinne von Matth. 18“. Mitglieder der Jugendkammer waren, neben dem Landesjugendpfarrer, der Präses der EKiR sowie ein weiteres Mitglied der KL, zwei von der Jugendkammer berufene Synodaljugendpfarrer und die von der Jugendkammer bestellten Sonderbeauftragten für bestimmte Arbeitsgebiete. Die in der Jugendkammer vertretenen Werke waren: Westdeutscher Männerbund, Evangelisches Mädchenwerk im Rheinland, „Jungenwacht“ Schülerbibelkreise Rheinland, Arbeitsgemeinschaft für evangelische Frauen- und Mädchenbibelkreise (MBK), Jugendbund für Entschiedenes Christentum (EC), Christliche Pfadfinderschaft (CP). Neue Mitglieder konnten per Beschluss hinzugefügt werden. Die Geschäftsstelle war am Sitz des Landesjugendpfarrers angesiedelt. Bopps Nachfolger wurde Paul Nicolai von 1954 bis 1956. Von 1957 bis 1969 amtierte Walter Posth als Landesjugendpfarrer. Auf Ihn folgten Jürgen Schroer (1969-1973), Helmut Aston (1974-1976), Klaus Dietmar Kohl (1977-1988), Rüdiger Breer (1989-2008) und seit 2008 Simone Enthöfer. In den 1960er Jahren vollzog sich ein Wandel der bis dahin stark verkirchlichten Jugendarbeit (Kaminsky, S. 154). Bei der Landessynode 1965 war die Jugendarbeit zentrales Thema. Eine Bestandsaufnahme, sowie Anregungen zur Neuausrichtung kirchlicher Jugendarbeit waren im Vorfeld u.a. durch die Veranstaltung von Delegiertentagen mit Vertretern der Kreissynoden im Alter von 17 bis 24 Jahren erarbeitet worden. So erhielt auch das „zunächst nur formal aufgenommene Demokratieverständnis pädagogische Gestalt“, Jugendliche wurden zunehmend als gleichberechtigte Partner wahrgenommen. (Kaminsky, S. 153). Die Entwicklung bewegte sich weg von Glaubensvermittlung, hin zu offenen Angeboten, zielorientierter Arbeit und Emanzipierung der Jugendlichen durch zeitgemäße Auseinandersetzung mit Glaubensfragen. Eine Zuspitzung der Auseinandersetzung der kirchlichen Jugendarbeit mit der modernen Lebenswelt erfuhr die rheinische Kirche mit der Bücherverbrennung, die eine Gruppe des „Jugendbundes für Entschiedenes Christentum“ im Oktober 1965 auf den Rheinwiesen in Düsseldorf veranstaltete (1OB 017, 11-8-6; Kaminsky S. 154ff). Neben der konzeptionellen Neuausrichtung der Jugendarbeit wurde auch der erhöhte Bedarf an qualifizierten hauptamtlich in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeitern festgestellt, verbunden mit einem erhöhten Finanzbedarf. In den Jahren von 1964 bis 1967 verdoppelten sich die landeskirchlichen Mittel für die Jugendarbeit beinah. Im September 1974 wurde eine neue Ordnung der Jugendarbeit verabschiedet. Nach dieser neuen Ordnung sollte die Jugendarbeit jetzt von drei Organen getragen werden. Neben die Jugendkammer traten das Amt für Jugendarbeit und die Konferenz für Jugendarbeit in der EKiR (KJR). Dabei sollte das Amt für Jugendarbeit laut Ordnung die gesamte landeskirchliche Jugendarbeit koordinieren und verwalten. Die KJR sollte die Verbindung zur Gemeinde- und synodalen Ebene herstellen. 1985 trat als weiteres Gremium die Konferenz der landeskirchlichen Einrichtungen für Jugendarbeit (KLEJA) hinzu. Im Jahr 1993 konstituierte sich die Jugendkammer im Rahmen der allgemeinen landeskirchlichen Strukturdebatte noch einmal neu, „um das Zusammenspiel der Ebenen in der Jugendarbeit den sich ständig verändernden Herausforderungen entsprechend anzupassen“ (LS 1995). Die Elemente der Partizipation und Selbstorganisation sollten deutlich stärkeres Gewicht erhalten. Ergebnis war die Schaffung der Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend im Rheinland (DK) als höchstes beschlussfassendes Organ der evangelischen Jugendarbeit, wie sie auch heute noch besteht. Zwischen den Tagungen der DK werden ihre Belange durch den Vorstand der Evangelischen Jugend im Rheinland wahrgenommen, ähnlich wie die Kirchenleitung in der EKiR. Die größte Neuerung stellte die Vorgabe dar, dass sich die DK zu gleichen Teilen aus ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitern der Jugendarbeit zusammensetzen soll. Am 1.7.1995 trat die entsprechende Ordnung, zunächst für eine fünfjährige Erprobungsphase, in Kraft. Der Begriff "Jugendkammer" wurde damit obsolet. Die jüngste Fassung der Ordnung der Ev. Jugendarbeit im Bereich der EKiR stammt aus dem Jahr 2000 (KABl 6/2000, S.149ff). Als zentrales Mitteilungsorgan ist seit Dezember 1950 der „Mitarbeiterbrief der Jugendkammern der evangelischen Kirchen im Rheinland und von Westfalen“ herausgegeben, der seit 1991 unter dem Titel „Profile“ erscheint. (Archivbibliothek Sig. ZK 032) Bestand Die Abgabe der Altregistraturen des Amtes für Jugendarbeit erfolgte in zwei Abschnitten 1993 und 2004 mit einem Gesamtumfang von etwa 30 lfd. Metern, überwiegend in Stehordnern. Größere Schäden waren nicht vorhanden. Inhalt der beiden Abgaben waren sämtliche Verwaltungsakten des Amtes für Jugendarbeit, sodass der Bestand die Handlungsfelder der Ev. Jugendarbeit im Rheinland umfassend abbildet. Handakten sind lediglich von Landesjugendpfarrer Klaus Kohl vorhanden. Handakten der anderen Jugendpfarrer könnten das Bild noch sinnvoll abrunden. Die nach der Aussonderung und Kassation von nicht archivwürdigem Material verbliebenen ca. 20 lfd. Meter (153 Archivkartons) umfassen 536 Verzeichnungseinheiten. Kassiert wurden diverse Finanzunterlagen: Monatsabschlüsse, Belege für bezahlte Rechnungen, Auszahlungsbelege, sowie Versicherungsfälle etc. Die Jahresrechnungen lagen für den Zeitraum von 1961 bis 1988 vor. Aufbewahrt wurde eine repräsentative Auswahl von jedem fünften Jahrgang, sowie die Jahresabschlüsse des gesamten Zeitraumes von 1958 bis 1982. Desweiteren kassiert wurden zur Kenntnisnahme übersandte Protokolle der Jugendkammer von Westfalen und Mitteilungen des LVR, sowie zahlreiche Dubletten des Mitarbeiterbriefs und Publikationen die bereits in der Archivbibliothek vorhanden waren. Als strukturgebendes Element für die Klassifikation des Bestands dienten Aktenzeichen, die zumindest auf den älteren Ordnern vermerkt waren. Verwendet wurde ein Aktenplan mit einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern, der offenbar als Gliederungsmerkmal die Zuordnung zu den unterschiedlichen Ebenen der Jugendarbeit widerspiegelt (beispielsweise Hauptgruppe F für alle Tätigkeitsfelder im Verantwortungsbereich der Jugendkammer, Hauptgruppe L für die kreissynodalen Felder der Jugendarbeit). Der Aktenplan wurde offenbar in den 1970er Jahren überarbeitet, so dass bei einigen wenigen Sachgebieten unterschiedliche Aktenzeichen angegeben werden. Die Sachgebiete, die keinem Aktenzeichen zugeordnet werden konnten, stammen überwiegend aus der Zeit nach 1993. Spätestens ab diesem Zeitpunkt scheint der Aktenplan nicht mehr angewendet worden zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass ab diesem Zeitpunkt häufig auch Sammelordner mit Dokumente zu verschiedenen Sachbereichen angelegt wurden. Die Aktenzeichen wurden nur dort in die Verzeichnungsmaske aufgenommen, wo sie auch auf dem Ordner bzw. der Akte vermerkt waren. Das Aktenzeichen steht in Klammern, wenn es auf dem Ordner vermerkt war, aber nicht als Ordnungskriterium gewählt wurde, da bei gleichem Sachverhalt ein anderes Aktenzeichen häufiger verwendet wurde. (Beispielsweise wurden die Einladungen und Protokolle der Jugendkammer bis 1973 unter Az. F I/7 abgelegt, in späteren Jahrgängen - und letztendlich häufiger - unter Az. F 1.2. Daher sind auch die Ordner mit dem Az. F I/7 der Klassifikation F 1.2 zugeordnet worden.) So bleiben der thematische Zusammenhang und die chronologische Abfolge gewahrt. Die Beschriftung der Ordner wurde weitestgehend übernommen und nur an einigen Stellen vereinheitlicht bzw. korrigiert, z.B. wenn Laufzeiten offensichtlich falsch angegeben waren. Amtszeiten der Landesjugendpfarrer 1949-1954 Friedrich Bopp (1899-1982) 1954-1956Paul Nicolai (1910-1956) 1957-1969Walter Posth (1914-1988) 1969-1973Jürgen Schroer (1924-2004) 1974-1976Helmut Aston (*1937) 1977-1988 Klaus Dietmar Kohl (*1940) 1989-2008Rüdiger Breer (*1948) 2008-Simone Mechels, seit 2010 Enthöfer (*1968) Ergänzende Bestände 1OB 017 Sachakten des LKA, Az. 13-16-4 Kirchliche Jugendarbeit, Landesjugendpfarramt, Landesjugendkammer, Bd. 1-8, 1949-1971 1OB 017 Sachakten des LKA, Az. 11-8-6: Akten zur Bücherverbrennung 1965 1OB 009 Personalakten der Pfarrer: Personalakte Bopp B268 (Restakte, Akten im Landeskirchenamt in Bielefeld), Personalakte Nicolai, Personalakte Posth P087, Personalakte Aston A093, Personalakte Kohl K 371, Personalakte Breer B 507 1OB 022 Personalakten Konsistorium/LKA: Personalakte Schroer Nr. 720 7NL 152 Nachlass Walter Posth Literatur Aktuelle Fassung der Ordnung der Evangelischen Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 1.8.2000 in: KABl 6/2001, S.149ff Uwe Kaminsky, Kirche in der Öffentlichkeit - Die Transformation der Evangelischen Kirche im Rheinland (1948-1989), Bonn, 2008, S. 142ff

Bestandssignatur
2LR 032M

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05.11.2025, 13:59 MEZ

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