Urkunden

Conrad Hegnach, wohnhaft zu Endersbach, zu Schorndorf gef., weil er gedroht hatte, einmal "ain letze" zu geben, hernach jedoch geflohen war, ferner den Hans Reyhlin, Schultheißen zu Endersbach, einer freundlichen Ermahnung wegen die seinen Mutwillen besänftigen sollte, mit einem Brotmesser in die linke Seite gestochen und fast tödlich verwundet und endlich einen falschen Eid geschworen hatte, jedoch auf besondere Bitten seiner Freunde freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen oder zu gebrauchen, offene Wirtshäuser und Zechen zu meiden, außer wenn er über Land gehen und unterwegs zehren müsste (wobei er jedoch keinesfalls andere bedrohen darf), ferner keine Nacht außerhalb des Endersbacher Zehntbezirkes zu verbringen, und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu zahlen.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3907
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Claus Fuchs, und Hans Scherer, beide des Gerichts zu Schorndorf

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 7. Band 7: Amt /Vogtei Rosenfeld bis Sindelfingen >> 07.02 Schorndorf, Amt >> 07.02.05 Endersbach
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Hegnach, Conrad
Reyhlin, Hans
Indexbegriff Ort
Endersbach : Weinstadt WN

Laufzeit
1559 November 4

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1559 November 4

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