Bestand

Nebenakten zu den Registern Stadt Bautzen (Bestand)

Bemerkungen: Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Personenstand der Bevölkerung über die Tauf-, Trau- und Sterberegister der Kirchen (Kirchenbücher) dokumentiert. Mit dem "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" wurde diese Aufgabe verstaatlicht. Ab dem 1. Januar 1876 wurde die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend. Zuständige Behörde war das Standesamt. Mit dem am 23. Februar 2007 verkündeten bundeseinheitlichen "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wurde festgelegt, das die Geburtsregister nicht mehr laufend fortgeführt, sondern nach 110 Jahren geschlossen werden. Danach sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten.
Die Nebenakten sind beim Standesamt Bautzen geführte Unterlagen, welche die dortigen Personenstandsverzeichnisse ergänzen. Zum Teil bilden Sie die Grundlage für sogenannte Beischreibungsvermerke, welchen den Registereintragungen beigefügt wurden. Die im Zeitraum von 1919 bis 1966 lückenhaft überlieferten Unterlagen enthalten zum einen Meldungen über Kirchenaustritte und zum anderen Meldungen ausländischer Behörden, welche die Veränderungen vom Personenstand ehemaliger Bautzener Bürger anzeigen.

Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.

Bestandssignatur
61023

Kontext
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Urkunden und Personenstandsunterlagen >> Personenstandsunterlagen

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 07:28 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

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