Urkunden

Marx Mayer von Ettenheimmünster bekundet, vom Kloster Ettenheimmünster laut (inseriertem) Lehenbrief vom selben Tag den Halbteil des Meierhofs zu Ettenheimweiler zu Erblehen empfangen zu haben. Der Beständer liefert jährlich auf Martini an den Kasten zu Ettenheim 3 1/2 Viertel Korn, 3 1/2 Viertel Haber unablösiger Gült und leistet jährlich 2 Fronenger oder zahlt dafür 5 ß. Stirbt er ohne leibliche Erben, soll das Lehen an die von ihm an Kindes Statt angenommenen Söhne des verstorbenen Hans Gramp, Andreas und Mathias, fallen. Er zahlt, wie künftig jeder Erblehner, beim Empfang des Lehens dem Abt 5 Goldgulden und jedem Koventualen 1 Reichstaler. Als Sicherheit verpfändet er 2 Juch Acker oberhalb Thomansbrunnen (Anlieger: Hans Junglins Erben von Ettenheim, Junker von Endingen)

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 309
Alt-/Vorsignatur
27a/28 Ettenheimweiler - Erblehen, 1624 März 24
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Bemerkungen
Dabei ein Konzept, 6 Papierblatt
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Stadt Ettenheim

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend

Kontext
Ettenheimmünster >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster

Laufzeit
1624 März 24

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:09 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1624 März 24

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