Gliederung
9. Kapitalien des Armenvermögens
Am Ende des 18. Jh. war die finanzielle Lage der Armenstiftungen sehr ungünstig, was zum einen an der schlechten Buch- und Kassenführung aber auch an den unsicheren politischen Verhältnissen lag. Die Zerrüttung der städtischen Finanzen und die immer schlechter werdende Lage der Wiener Bank, bei der die Armenstiftung Obligationen zu 4% Zins angelegt hatte, verschlechterten die Lage zusätzlich: Durch kaiserliche Verordnung von 1798 sollte der Bank durch Nachzahlung i.H.v. 30% des Nominalbetrags der Obligationen wieder auf die Beine geholfen werden und dafür der Zins auf 5% erhöht werden. Die Armenstiftungen konnten diese Nachzahlung kaum leisten. Trotz der Maßnahme erfolgten die Zinszahlungen der Bank auch weiterhin nur unreglemäßig. Seit der Wiedertäuferzeit aufgehäufte Schulden bei der Stadt und die fürstbischöfliche Bestimmung, dass alle Zinszahlungen a.d. Zeit vor 1661 aufgeschoben werden sollten, bis bessere Zeiten kämen. Im Übrigen sollten diese Zinszahlungen in der Reihenfolge ihrer Eintragung in das Sttadtschuldenbuch von 1670 erfolgen. Im Falle der Kündigung sollten die Gläubiger auf die Hälfte des Kapitals, auf alle Zinsrückstände und auf das Agio (der Aufschlag beim Übergang in eine geringere Wähhrung) verzichten. Fast alle Stiftungen waren Gläubiger der Stadt und in besonderer Weise von diesem Schuldenschnitt betroffen.
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Armenkommission
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24.06.2025, 13:50 MESZ
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