Bestand

Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2003 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2018 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 200 Verzeichnungseinheiten, darunter 3 Kartensätze mit planliegenden Bauzeichnungen, die sich aus lagerungstechnischen Gründen in der Kartensammlung (LkA EKvW 15) des Landeskirchlichen Archivs befinden. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1820 bis 2013. Die Ev. Kirchengemeinde Ahaus-Vreden wurde 1846 durch die Berufung eines gemeinsamen Pfarrers selbstständig. Evangelische Christen hatte es in Vreden und Umgebung bereits seit der Reformationszeit gegeben. Nachdem ihnen die Ausübung des Gottesdienstes im Zuge der Gegenreformation nach dem Dreißigjährigen Krieg verboten worden war, hatten sie sich zunächst zur niederländischen Kirchengemeinde Rekken gehalten. Unter der toleranteren Herrschaft des evangelischen preußischen Königshauses waren sie 1823 zur Kirchengemeinde Oeding eingepfarrt worden. Doch die räumliche Entfernung zu den Gottesdiensten dort war groß, so dass Bemühungen um eine Verbesserung der pfarramtlichen Versorgung zu einem Zusammenschluss mit der vom Gronauer Pfarrer betreuten evangelischen Gemeinde Ahaus führten. Diese pfarramtliche Verbindung der beiden Gemeinden, die 1846 schließlich durch die Berufung des ersten gemeinsamen Pfarrers Karl Weitzel geschaffen wurde, sollte noch 100 Jahre bestehen bleiben - dem Willen der Ahauser und Vredener gemäß eine Verbindung zweier selbstständiger Gemeinden mit eigenständigen Presbyterien, wie es 1847 von der Königlichen Regierung anerkannt wurde. Seit Errichtung dieses Pfarrsystems ist auch die Überlieferung im Archiv der Kirchengemeinde erhalten. Erfreulicherweise befinden sich unter den ältesten Dokumenten bereits zentrale Akten wie die Protokollbücher des Presbyteriums oder Akten zum Ankauf eines Pfarrhauses und zur Errichtung einer evangelischen Schule in Vreden. Auch der Neubau der ersten evangelischen Kirche in Vreden, die 1860 eingeweiht wurde, ist dokumentiert. Bei einer Festschreibung der Gemeindegrenzen für Ahaus und Vreden durch Konsistorium und Regierung 1850 wurden die bisher noch zu Oeding eingepfarrten Evangelischen in Stadt und Amt Stadtlohn ebenfalls zu Vreden gezählt. Die Gemeindegliederzahl jedoch blieb klein, erst durch den Zuzug vieler Ostvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Gemeinde Vreden so stark, dass die pfarramtliche Verbindung zu Ahaus 1950 aufgehoben wurde und Vreden eine eigene Pfarrstelle bekam. 1956/57 wurde in Stadtlohn eine eigene Kirche errichtet, später zum Gemeindehaus erweitert. Die Ev. Kirche in Vreden dagegen musste 1974 abgebrochen werden. Im Jahr darauf entstand auch in Vreden ein Gemeindezentrum als neue Gottesdienststätte. Den Namen "Ev. Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn" führte die Kirchengemeinde seit 1991. Im Jahr 2012, fast 190 Jahre seit dem ersten Zusammengehen, schließt sich ein historischer Kreis, denn im Zuge des allgemeinen Konsolidierungsprozesses angesichts sinkender Gemeindegliederzahlen vereinigten sich die Kirchengemeinden Vreden-Stadtlohn und Oeding zur neuen Kirchengemeinde Oeding-Stadtlohn-Vreden. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.131 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.131 Nr. ...". Literatur zur Gemeindegeschichte: 150 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn. Festschrift der Evangelischen Kirchengemeinde Vreden - Stadtlohn 1846-1996, Stadtlohn 1996 Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 580-588

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) wurde 2003 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2018 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 200 Verzeichnungseinheiten, darunter 3 Kartensätze mit planliegenden Bauzeichnungen, die sich aus lagerungstechnischen Gründen in der Kartensammlung (LkA EKvW 15) des Landeskirchlichen Archivs befinden. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1820 bis 2013.
Die Ev. Kirchengemeinde Ahaus-Vreden wurde 1846 durch die Berufung eines gemeinsamen Pfarrers selbstständig. Evangelische Christen hatte es in Vreden und Umgebung bereits seit der Reformationszeit gegeben. Nachdem ihnen die Ausübung des Gottesdienstes im Zuge der Gegenreformation nach dem Dreißigjährigen Krieg verboten worden war, hatten sie sich zunächst zur niederländischen Kirchengemeinde Rekken gehalten. Unter der toleranteren Herrschaft des evangelischen preußischen Königshauses waren sie 1823 zur Kirchengemeinde Oeding eingepfarrt worden. Doch die räumliche Entfernung zu den Gottesdiensten dort war groß, so dass Bemühungen um eine Verbesserung der pfarramtlichen Versorgung zu einem Zusammenschluss mit der vom Gronauer Pfarrer betreuten evangelischen Gemeinde Ahaus führten. Diese pfarramtliche Verbindung der beiden Gemeinden, die 1846 schließlich durch die Berufung des ersten gemeinsamen Pfarrers Karl Weitzel geschaffen wurde, sollte noch 100 Jahre bestehen bleiben - dem Willen der Ahauser und Vredener gemäß eine Verbindung zweier selbstständiger Gemeinden mit eigenständigen Presbyterien, wie es 1847 von der Königlichen Regierung anerkannt wurde. Seit Errichtung dieses Pfarrsystems ist auch die Überlieferung im Archiv der Kirchengemeinde erhalten. Erfreulicherweise befinden sich unter den ältesten Dokumenten bereits zentrale Akten wie die Protokollbücher des Presbyteriums oder Akten zum Ankauf eines Pfarrhauses und zur Errichtung einer evangelischen Schule in Vreden. Auch der Neubau der ersten evangelischen Kirche in Vreden, die 1860 eingeweiht wurde, ist dokumentiert. Bei einer Festschreibung der Gemeindegrenzen für Ahaus und Vreden durch Konsistorium und Regierung 1850 wurden die bisher noch zu Oeding eingepfarrten Evangelischen in Stadt und Amt Stadtlohn ebenfalls zu Vreden gezählt. Die Gemeindegliederzahl jedoch blieb klein, erst durch den Zuzug vieler Ostvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Gemeinde Vreden so stark, dass die pfarramtliche Verbindung zu Ahaus 1950 aufgehoben wurde und Vreden eine eigene Pfarrstelle bekam. 1956/57 wurde in Stadtlohn eine eigene Kirche errichtet, später zum Gemeindehaus erweitert. Die Ev. Kirche in Vreden dagegen musste 1974 abgebrochen werden. Im Jahr darauf entstand auch in Vreden ein Gemeindezentrum als neue Gottesdienststätte. Den Namen "Ev. Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn" führte die Kirchengemeinde seit 1991.
Im Jahr 2012, fast 190 Jahre seit dem ersten Zusammengehen, schließt sich ein historischer Kreis, denn im Zuge des allgemeinen Konsolidierungsprozesses angesichts sinkender Gemeindegliederzahlen vereinigten sich die Kirchengemeinden Vreden-Stadtlohn und Oeding zur neuen Kirchengemeinde Oeding-Stadtlohn-Vreden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.131 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.131 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
150 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Vreden-Stadtlohn. Festschrift der Evangelischen Kirchengemeinde Vreden - Stadtlohn 1846-1996, Stadtlohn 1996
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 580-588

Bestandssignatur
4.131

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.23. Kirchenkreis Steinfurt - Coesfeld - Borken
Verwandte Bestände und Literatur
"150 Jahre Evangelische Kirchengemeinde Vreden - Stadtlohn", 1996

Bestandslaufzeit
1820-2013

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1820-2013

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