Serie

. Dr. med. Franz Sebastian von Vorster, kurmainzischer Hofrat und Leibarzt, dann Carl J. W. H. und Franz Joseph von Vorster, Mainz, als Intervenientin Maria Anna Schütz von Holzhausen, Heppenheim gegen Franz Anthon Wolfgang Schütz von Holzhausen, Mainz, Heppenheim, Lothar Franz Erzbischof von Mainz, dann auch Hauptmann, Räte und Ausschuß der mittelrheinischen Reichsritterschaft, Burg Friedberg, dann Maria Anna Schütz von Holzhausen, Philipp Carl Köth von Wahnschied als Vormünder der schützischen Kinder, dann Benedikt Freiherr Schütz von Holzhausen, kurmainzischer und kurtrierischer Geheimrat und Oberamtmann zu Camberg, Limburg, Villmar und Wehrheim, Joseph Freiherr Schütz von Holzhausen, Domkapitular zu Mainz

Quad. 4: Schuldverschreibung (1714)
Laufzeit: 1711, 1718-1781

Quad. 70; Heiratsverschreibung (1716, 1718)

Quad. 108 (= Nr. 2014): umfangreiche Kommissionsakten (15 cm), darin: Rechnungen (ab 1718), diverse Kommissionsprotokolle (1720-1722), zahlreiche Rechnungen, Bestandsverzeichnisse betr. Gut Geisenheim (ab 1711)

Anspruch auf Rückzahlung eines vom Kläger dem Beklagten im Jahre 1714 gewährten Darlehens von 18000 fl., verzinslich zu 5 %, für welches neben einer Generalhypothek das Gut des Beklagten zu Geisenheim durch Spezialhypothek als Sicherheit gesetzt worden war, für welches die Verzinsung seit zwei Jahren rückständig ist und die Erträge des Gutes, ohne dass diese dem Kläger zugute gekommen wären, verkauft worden waren, Anspruch auf Leistung der ausstehenden Verzinsung, auf Ersatz der Kosten und Schäden, Anspruch gegen den bekl. Erzbischof als Landesherrn des Rheingaues auf Schutz des Klägers im Besitz des verhypothekierten Geisenheimer Gutes und darauf, für den Fall, dass der Kläger nicht befriedigt wird, das Gut meistbietend zu versteigern, wogegen der Beklagte einwendet, das Mandat aufzuheben und ihm als Zahlungswilligen Zeit zur Abtragung der Schuld zu gewähren; Anspruch gegen die mittelrheinische Reichsritterschaft auf Vollstreckung der ergangenen RKG-Urteile der Jahre 1719, 1720 und 1774; Anspruch der Intervenientin als der Ehefrau des Beklagten, das verhypothekierte Gut nicht unter Wert zu versteigern und sie wegen ihres Ehegutes zu befriedigen

Context
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Holding
1 Reichskammergericht

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17.06.2025, 2:11 PM CEST

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