Archivale
Bürgschaft
Regest: Hans Weinman, Bürger und Metzger zu Reuttlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er für Stoffel Schill, nachdem Bürgermeister und Rat diesen gegen eine Bürgschaft von 100 Gulden wiederum als Aischer (= Heischer) der Spendenpflegschaft angenommen haben, sich 2 Jahr lang verbürgt. Er verspricht, falls Stoffel Schill etwas verabsäumte oder schuldig verbliebe und solches nicht ersetzen würde, es Bürgermeister und Rat unweigerlich zu erstatten. Als Unterpfand hat er verschrieben seine 2 Jauchert Ackers, auf Kreuzern zwischen Hans Mahler und ihm selbst (Weinman) gelegen, unten auf Hans Bandtlin, oben an die Gemeind stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Wenn er diesem seinem Versprechen nicht nachkäme, haben Bürgermeister und Rat gut Fug und Macht, das Unterpfand anzugreifen, bis sie um ihren Mangel bezahlt sind. Er begibt sich insonderheit des Beneficii excussionis.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2119
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Papier-Siegel herausgeschnitten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, der Stadt Reuttlingen Rat und Syndicus
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1616 November 11, Martini
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1616 November 11, Martini