Archivale

Geltung des Edikts über die Schriftlichkeit von Verträgen von 1770 ("Edict, daß alle Contracte, Verträge und Versprechungen, deren Gegenstand die Summe von Funfzig Rthl. übersteiget, vom 1. Octbr. 1770 an, schriftlich errichtet werden, widrigenfalls aber unverbindlich seyn sollen"; Berlin 8. Februar 1770) auch bei Vertragsaufhebungen

Enthält: 1 Anfrager: Berlin, Kammergericht
2 Anfragedatum: 29.09.1782
3 Rechtsfrage: "Ob das Edict vom 8. Februar 1770, wegen der schriftlich zu errichtenden Verträge, wenn der Vorwurf desselben ein Quantum von 50 Reichstalern übersteigt, auch alsdann Anwendung finde, wenn von einem pacto remissorio oder liberatorio die Frage ist?"

Archivaliensignatur
I. HA Rep. 84, Abt. IX Spezialia 1782 Nr. 41

Kontext
Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro >> Kommissionen, 1749 -1848 >> Gesetzkommission, 1780-1810 >> 02. Einzelgutachen und Entscheidungen (1781 - 1808) >> 02.07. Verfahrensrecht, Vertragsrecht (1782 - 1801)
Bestand
I. HA Rep. 84 Justizministerium zur Revision der Gesetzgebung; Gesetzkommissionen; Großkanzler- und Ministerbüro

Laufzeit
1782

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Letzte Aktualisierung
20.08.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1782

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