Monografie | Verordnung
Edict, daß alle Contracte, Verträge und Versprechungen, deren Gegenstand die Summe von Funfzig Rthl. übersteiget, vom 1. October 1770. an, schriftlich errichtet werden, widrigenfalls aber unverbindlich seyn sollen : De Dato Berlin, den 8ten Febr. 1770
- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 34 in: 2" An 8630-2
- VD 18
-
90009460
- Umfang
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[4] Bl., 2°, 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 90009460
- Reihe
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VD18 digital
- Erschienen
-
[Berlin] : Decker , 1770
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:06 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Berlin] : Decker , 1770
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Geltung des Edikts über die Schriftlichkeit von Verträgen von 1770 ("Edict, daß alle Contracte, Verträge und Versprechungen, deren Gegenstand die Summe von Funfzig Rthl. übersteiget, vom 1. Octbr. 1770 an, schriftlich errichtet werden, widrigenfalls aber unverbindlich seyn sollen"; Berlin 8. Februar 1770) auch bei Vertragsaufhebungen