Akten

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Zinsen aus angelegtem Kapital

Kläger: (2) Johann Tiedemann, Kaufmann zu Wismar, als Verwalter des Testaments des Ratsherrn Johann Harder

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar sowie die Akzisekammer

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Johann Franz von Palthen (P)

Fallbeschreibung: Ratsherr Johann Harder hatte in seinem Testament aus dem Jahre 1594 ein Kapital von 6.950 Mk. lüb. den Wismarer Armen vermacht. Das Kapital ist auf der Akzisekammer angelegt und erträgt 322 Mk. lüb. / Monat. Diese Zinsen sind seit 1769 nicht mehr ausgezahlt worden, weshalb Kl. sich mehrfach an Akzisekammer und Rat gewandt hat. Da dort kein Geld vorrätig ist, bittet Kl. Tribunal um Mandat an Bekl., das Geld binnen 3 Tagen auszuzahlen. und die Zinsen künftig ohne Verzug zu bezahlen. Das Tribunal weist Bekl. am 10.03.1772 zur Bezahlung der Zinsen binnen 3 Wochen an.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1772

Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament des Ratsherrn Johann Harder vom 29.10.1594; Aufstellung über ausstehende Zinsen vom 09.03.1772

Archivaliensignatur
(1) 1472
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 187 (W H n. 187)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1594-1772) 09.03.1772-13.03.1772

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1594-1772) 09.03.1772-13.03.1772

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