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Kopftuch darf getragen werden : Marokkanerin bleibt doch im Supermarkt beschäftigt

Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zufolge kein Kündigungsgrund. Die Entlassung einer 35jährigen Marokkanerin wurde als unwirksam erklärt.

Umfang
1
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Kopftuch darf getragen werden : Marokkanerin bleibt doch im Supermarkt beschäftigt. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
Verwandtes Objekt und Literatur
Frankfurter Rundschau

Geliefert über
Rechteinformation
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
Letzte Aktualisierung
03.02.2023, 09:26 MEZ

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