Artikel
Kopftuch darf getragen werden : Marokkanerin bleibt doch im Supermarkt beschäftigt
Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zufolge kein Kündigungsgrund. Die Entlassung einer 35jährigen Marokkanerin wurde als unwirksam erklärt.
- Umfang
-
1
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Kopftuch darf getragen werden : Marokkanerin bleibt doch im Supermarkt beschäftigt. In: Frankfurter Rundschau. S. 1.
- Verwandtes Objekt und Literatur
-
Frankfurter Rundschau
- Geliefert über
- Rechteinformation
-
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna
- Letzte Aktualisierung
-
03.02.2023, 09:26 MEZ
Datenpartner
belladonna Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e.V. / Bremer Frauenarchiv und Dokumentationszentrum belladonna. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel