Gliederung

4.1. Unterpräfektur Aachen

Das Arrondissement Aachen gliederte sich in die Kantone Aachen, Burtscheid, Düren, Eschweiler, Froitzheim, Geilenkirchen, Gemünd, Heinsberg, Linnich, Monschau und Sittard. Aachen blieb Hauptort der Verwaltung des Roerdepartements, und damit gab es hier keinen eigenen Unterpräfekten, da dessen Funktionen gemäß der Verordnung vom 17. Februar 1800 vom Präfekten mit wahrgenommen wurden. Eine Änderung trat erst im Jahr 1811 ein. Durch kaiserliches Dekret vom 14. Januar 1811 wurde Gerhard Lommessen, Auditor beim Staatsrat, zum Unterpräfekten von Aachen ernannt. Er leistete am 21. Februar 1811 seinen Eid und wurde daraufhin in sein Amt eingeführt. Der Präfekt wies die Maires des Arrondissements Aachen an, sich in Zukunft in allen Verwaltungsangelegenheiten an ihn zu wenden (Recueil des actes ... 1811, S. 49 f.; Roerdepartentent Nr. 1539, 2763 I). Vor dem 1. Mai 1813 wurde er als Unterpräfekt nach Goes (Departement Bouches-de-I'Escaut) versetzt. Karl Joseph von Strauch, Mitglied des Präfekturrats, wurde am 1. Mai 1813 mit der interimistischen Verwaltung der Unterpräfektur betraut (Recueil des actes ...1813, S. 146 ; Roerdepartement Nr. 1539). Am 23. Juli 1813 wurde der Auditor beim Staatsrat Edmonde Delacoste zum Unterpräfekten ernannt. Er trat sein Amt mit seiner Eidesleistung am 6. September 1813 an (Recueil des actes ... 1813, S. 232, Roerdepartement Nr. 1539) und flüchtete im Januar 1814 vor dem Einmarsch der verbündeten Mächte. Die jahrelange Wahrnehmung der Aufgaben des Unterpräfekten durch den Präfekten ist der Grund dafür, weshalb die Akten der Unterpräfektur Aachen- von wenigen Vorakten abgesehen – erst im Jahr 1811 einsetzen. Frühere Vorgänge finden sich, und zwar in reicher Überlieferung, in den Akten der Präfektur, in denen das Arrondissement Aachen in nahezu allen Sachbereichen jeweils am vollständigsten vertreten ist. Ein Teil der Akten der Unterpräfektur Aachen wurde zusammen mit anderen Akten im Januar 1814 nach Maastricht geflüchtet. Als sie im Juni 1814 nach Aachen zurückgebracht waren, befanden sie sich in völlig ungeordnetem Zustand. Da vorher kein Verzeichnis angefertigt worden war, ließ der Kreisdirektor von Aachen die Akten mit Genehmigung des Generalgouverneurs durch den ehemaligen Sekretär der Unterpräfektur, Viqueray, neu ordnen und verzeichnen. Dieses Verzeichnis scheint nicht erhalten zu sein. Viele Papiere wurden auch von Delacoste vor seiner Flucht verbrannt (vgl. Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 944, 946, 1048, Blatt 11). Die Ordnung der vorhandenen Akten wurde an die der Präfekturakten angelehnt. Quellen und Literatur: Roerdepartement Nr. 1539, 2763 I; Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein, Nr. 944, 946, 1048. – Recueil des actes 1811, S. 49 f. ; 1813, S. 146, 232. – Annuaire 1809, S. 133 ; 1810, S. 199 ; 1811, S. 131 ; 1812, S. 75 f. ; 1813, S. 136 ff. – Keßler, Behörden-Organisation,S. 156 (in: Dürener Geschichtsblätter 1956). – Dufraisse, Notables, S. 140.

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Roerdepartement, Direktorialkommissar, Präfekturrat, Generalrat, Unterpräfekturen >> 4. Unterpräfekturen
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AA 0633 Roerdepartement, Direktorialkommissar, Präfekturrat, Generalrat, Unterpräfekturen

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