Bestand

KG Hombruch (Bestand)

Vorwort1. Gemeindegeschichte (Auszug aus: Jens Murken: Die Evangelischen Gemeinden in Westfalen. Band 1. Ahaus bis Hüsten)Der Ort Hombruch ist im Vergleich zu benachbarten Siedlungen noch ziemlich jung. Bei der früher als "Hohes Bruch" bezeichneten Gegend handelte es sich ursprünglich um ein weitrei-chendes Waldgebiet [W 10213, 8], wo sich kleinere Bauern ansiedelten. In den übrigen Ort-schaften der Kirchengemeinde saßen die wohlhabenderen Altbauern [LkA EKvW A 6-02]. Als Friedrich Harkort in den 1830er Jahren im Hombruch eine Eisengießerei errichtete, änder-te sich das Bild der Gegend grundlegend, da ein Teil des Domänenwaldes nun abgeholzt wur-de, um Platz für die Fabrik und die Wohnhäuser zu schaffen sowie um durch den Holzverkauf Harkorts Aktivitäten mit finanzieren zu können [W 10213, 9f.].1869 wurde eine Hilfspredigerstelle der Kirchengemeinde Kirchhörde in Hombruch errichtet. Zwischen 1870 und 1876 tat mit Feodor Röttcher der erste Hilfsprediger in Hombruch seinen Dienst. Die Gottesdienste fanden in der Langeloh-Schule statt [W 10213, 10f.]. Von insge-samt 1.700 Hombrucher Evangelischen gehörten im Jahr 1875 rund 900 zur Kirchengemeinde Kirchhörde und 800 zur benachbarten Kirchengemeinde Barop [LkA EKvW 3.37/209]. Die große Mehrheit des Kirchhörder Presbyteriums lehnte die Verselbständigungstendenzen Hombruchs ab. Anfang der 1870er Jahre bestanden permanente Konflikte zwischen beiden Gemeindeteilen [LkA EKvW 3.37/222]. Hilfsprediger Röttcher verdiente in Hombruch "nicht das notdürftigste tägliche Brot", war vertraglich zudem dazu verpflichtet, die anfallenden Stolgebühren dem Kirchhörder Pfarrer Hülsemann abzutreten. Als Röttcher im ersten Ver-tragsquartal die tatsächlich eingenommenen 40 Reichstaler an Hülsemann schickte, verweigerte dieser die Annahme und ließ sich 75 Reichstaler aus Röttchers Gehalt aus der Kirchenkasse auszahlen [LkA EKvW 2/470].Am 21.5.1875 trug das Ministerium der Regierung Arnsberg auf, über die Bildung eines neu-en Pfarrsystems für den Hombruch in einem Lokaltermin mit den Interessenten zu verhandeln. Dabei beschloss man am 6.7.1875, das Nötige für das Zustandekommen eines solchen Sys-tems zu tun. Die weiteren Verhandlungen aber zogen sich sehr lange hin [LkA EKvW A 6-02]. Am 28.2.1877 fand in Kirchhörde eine Sitzung von 38 Vertretern der Kirchengemeinde Kirchhörde gemeinsam mit dem Regierungsrat von Borries und dem Landrat von Rynsch statt. Gegenstand der Verhandlungen war ein Antrag der Hombrucher Repräsentanten auf Gründung einer eigenen Gemeinde mit eigenem Pfarrer. Das Kollegium nahm nach längeren Verhandlungen den Antrag einstimmig an. Dennoch verlief der hoffnungsvolle Beginn zu-nächst einige Jahre weitgehend im Sande [W 10213, 12].Nach jahrelangem Ruhen wurde der Gedanke der Gemeindebildung im Jahr 1886 von den Gemeindegliedern wieder in Erinnerung gebracht [LkA EKvW 3.37/209]. Offensichtlich hatte damals ein Komitee zur Bildung einer Kirchengemeinde in Hombruch dafür bereits Samm-lungen durchgeführt [W 10213, 12]. Auch ein Bericht des Landrats des Landkreises Dort-mund vom 16.10.1886 schloss mit der Feststellung, dass für die kirchliche Versorgung der Eingesessenen des Hombruch resp. der Kirchengemeinde Kirchhörde besser gesorgt werden müsse. Infolgedessen schrieb das Konsistorium am 27.12.1886 an die Regierung, von der Ein-richtung einer eigenen Kirchengemeinde Hombruch vorläufig zwar Abstand nehmen, die va-kante Hilfspredigerstelle dort aber möglichst bald besetzen zu wollen. Das Presbyterium von Kirchhörde bewilligte 1887 dem Hombruch eine Abfindung von 8.888 M zum Bau einer Ka-pelle [LkA EKvW A 6-02]. Noch 1887 wurde die Kapelle errichtet [LkA EKvW 3.37/209].Am 5.10.1887 soll, nach erneuten Verhandlungen, dann aber ein Konsistorialrat die Gründung der Gemeinde zum Frühjahr 1888 in Aussicht gestellt haben. Die weiteren Verhandlungen mit den Behörden, insbesondere über die Gewährung eines Minimalgehaltes für den zukünftigen Pfarrer, gestalteten sich jedoch als sehr schwierig [W 10213, 13, 15]. Der Minister hatte laut Benachrichtigung des EOK vom 9.7.1890 zur Besoldung eines evangelischen Geistlichen in Hombruch einen widerruflichen Zuschuss von jährlich 1.800 M zum Staatshaushalt für 1.4.1891/92 angemeldet [LkA EKvW A 6-02]. Nach Beschwerden der Hombrucher Repräsen-tanten - u.a. an den Kultusminister von Gossler - wegen der andauernden Verzögerungen und finanziellen Belastungen sowie nach teilweise gegenteiligen Beschwerden des Konsistoriums, jedoch auch dem dortigen Zugeständnis, dass die Kirchhörder Methode unbillig sei, nämlich die Hombrucher zur Finanzierung der eigenen Abfindung heranzuziehen, äußerte der EOK am 10.9.1890 erneut Verständnis für die Gemeindegründung [W 10213, 15]. Und am 24.4.1891 teilte der Kirchhörder Pfarrer Hülsemann mit, dass man beschlossen habe, den Bewohnern des Hombruch die strittige Abfindungsrate in Höhe von 600 M zurückzuerstatten [W 10213, 18].Hombruch wurde nach mehr als 15-jähriger Vorbereitung zum Dezember 1891 kirchlich selb-ständig [W 10050, 399f.]: Die Evangelischen der Ortschaft Hombruch wurden dazu aus der Kirchengemeinde Kirchhörde ausgepfarrt. Bis zur Beschaffung der zur Besoldung des Pfarrers erforderlichen Mittel sollte das Pfarramt der neuen Gemeinde durch einen Vikar verwaltet werden [KA 1891, 52]. Das Konsistorium übertrug dem Pfarramtskandidaten Jucho die vor-läufige Verwaltung des Hombrucher Pfarramtes ab dem Gemeindegründungstermin 1.12.1891 [W 10213, 19f.]. 1894 wurde schließlich eine Pfarrstelle für die Kirchengemeinde Hombruch errichtet (und mit Pfarrverweser Jucho besetzt) sowie deren Einkommen auf 1.800 M jährlich neben Wohnung bzw. Wohnungsentschädigung festgesetzt [KA 1894, 24; LkA EKvW A 6-02].Mindestens seit 1892 plante die junge Gemeinde den Bau einer Kirche, "da in Hombruch die katholische Gemeinde kirchlich gut versorgt und die Sozialdemokraten sehr rege waren" [W 10050, 399f.]. Zudem blieb die Abhaltung der Gottesdienste in der Mittelschule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ein "großer Übelstand" [LkA EKvW 0.0/216]. Über das richtige Grundstück für einen Kirchbau wurde jedoch kontrovers und lange diskutiert [W 10213, 23ff.]. Die neuromanische Backsteinkirche, die dann erst nach einer längeren Klärung der Standortfrage erbaut werden konnte, wurde am 18.1.1898 eingeweiht [W 10050, 399f.]. Der erste Spatenstich zum Kircheneubau war am 27.7.1896 erfolgt, die Grundsteinlegung am 4.10.1896 [vgl. W 10213, 32f.]. Eine Orgel gelangte 1899 als Geschenk der reformierten Ge-meinde aus Krefeld in die Hombrucher Kirche [LkA EKvW 2 neu/Hombruch 4, Bd. I].Am 18.1.1912 wurde das neu errichtete "Auguste-Viktoria-Gemeindehaus" eingeweiht [W 10213, 38]. Noch Mitte Oktober richtete Pfarrer Morgenstern "eine bescheidene Bitte für Hombruch", wie sein gedrucktes Gesuch betitelt war, an seine Amtsbrüder, die bei ihren je-weiligen Presbyterium eine Spende von drei bis fünf Mark als Beihilfe für das nahezu vollen-dete Gemeindehaus in Hombruch erwirken sollten [LkA EKvW 3.37/209]. Pfarrer Dr. Mor-genstern beklagte, dass die Sozialdemokratie, der die meisten Bergleute "verfallen" wären, nach dem letzten Streik von 1912 besonders kirchenfeindlich geworden sei. Der Fall des Dortmunder Pfarrers Traub, der nach einem langen Disziplinarverfahren erst 1912 abge-schlossen worden sei, habe viel Unruhe in die Gegend gebracht. Der Kirchenbesuch sei da-durch zurück gegangen [W 10213, 38]. Am 31.5.1913 wurde die evangelische Kaiser-Wilhelm-Schule eingeweiht [W 10213, 38].Die Hombrucher Kirche erlitt aufgrund von Bodensenkungen Bergbauschäden. Als man schließlich die Instandsetzung der Kirche in Angriff nehmen wollte, wurden Ende 1924 sämt-liche auf Hombrucher Gebiet angelegten Zechen stillgelegt; die Sanierung des Kirchbaus wurde vertagt. Nach den Zechenstilllegungen und der Schließung der Baroper Maschinenfab-rik 1928 nahm die Arbeitslosenzahl auch in der Gemeinde erschreckende Ausmaße an [W 10213, 48]. In Hombruch verloren Zentrum und SPD immer mehr an Einfluss, man sprach allein von Hitler und mehr noch von Thälmann [W 10213, 49]. Am 1.8.1929 wurde die im Südwesten Groß-Dortmunds gelegene und bisher zum Landkreis Hörde (Amt Kirchhörde) gehörende Gemeinde Hombruch zu einem Stadtteil von Groß-Dortmund [W 10213, 47]. Die Kirchenaustrittsbewegung unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg war in den Jahren 1927 bis 1936 zum Stillstand gekommen [B 346, 91].Kirchenpolitisch kam es am 6.4.1934 in der Sitzung der größeren Gemeindevertretung zu ei-ner Trennung: Auf die Frage des Pfarrers, wer sich hinter die Beschlüsse der Bekenntnissyno-de in Dortmund vom 16.3. stelle, stimmte das gesamte Presbyterium, mit Ausnahme des Pfar-rers, gegen die Beschlüsse. Von den 20 Gemeindevertretern waren nur vier dagegen. Zwei Presbyter, der NSDAP-Stützpunktleiter Hahne und Studiendirektor Dr. Kopfermann, schieden freiwillig aus. Zum offenen Kampf der Presbyter kam es dadurch nicht, die kirchenpolitische Linie der beiden neu hereingekommenen Presbyter blieb hingegen ein Unsicherheitsfaktor. Sämtliche Kanzelabkündigungen und Dienste im Sinne der Bekennenden Kirche wurden vom Presbyterium geduldet. Die DC scheinen in Hombruch, anders als im benachbarten Hörde, keine besondere Rolle gespielt zu haben. Unter dem Druck der Partei- und SA-Führung er-reichte die Kirchenaustrittswelle 1938/39 allerding einen Höhepunkt, wobei selbst "Amtswal-ter" der Gemeinde den Rücken kehren [W 10213, 50f.].Seit 1933 hatte Wilhelm Oberhaus als Pfarrvikar in der katholischen St. Clemens-Gemeinde in Dortmund-Hombruch gearbeitet. In seinen Predigten setzte er sich mit wachsender Ent-schiedenheit für das elterliche Erziehungsrecht ein. Im Mai 1935 wurde er von mehreren Per-sonen denunziert und 1936 vom Dortmunder Sondergericht wegen Vergehens gegen das "Heimtückegesetz" und den "Kanzelparagraphen" zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Mit dieser Verurteilung endete zugleich seine Vikarzeit in Hombruch. 1938 wurde er nach Sach-sen versetzt; dort wurde er im Februar 1941 aufgrund eines vermeintlichen Vergehens in Schutzhaft genommen und ins Gefängnis verbracht, schließlich ins KZ Dachau überführt. Dort starb Oberhaus am 20.9.1942 an Hunger und Krankheit [B 346, 97-101].Seit Anfang 1943 versah der aufgrund seines Dienstalters von der Wehrpflicht freigestellte Pfarrer Berg auch die nunmehr verwaisten Gemeinden Barop und Eichlinghofen [W 10213, 55]. Am 20.2., 10.3. und 12.3.1945 ereilen Hombruch drei schwere Luftangriffe [W 10213, 55f.]. Insgesamt hatte die Gemeinde 88 Bombenopfer und 116 Gefallene zu beklagen; 1951 waren noch 40 Personen kriegsgefangen oder vermisst [W 10213, 57]. Die im März 1945 beim Bombenangriff ebenfalls stark zerstörte Kirche sollte in der Nachkriegszeit wieder auf-gebaut werden, da mangels Mittel an einen Neubau nicht zu denken war. Der Turm und die meisten Außenmauern waren erhalten geblieben; für die Hombrucher Gemeinde hatte aller-dings der dringliche Neubau eines Gemeindezentrums in der Ende 1950 gegründeten Kir-chengemeinde Brünninghausen ("unserer engsten Nachbargemeinde") Vorrang vor einem Wiederaufbau der eigenen Kirche. Die über Jahre praktizierte Auslagerung des Gottesdienste in den Saal des Gemeindehauses erwies sich jedoch immer weniger als Dauerlösung, zumal Hombruch Mitte der 1950er Jahre fast vollständig wieder aufgebaut war und die Kirche städ-tebaulich sehr exponiert lag, "so dass auch die allgemeine Öffentlichkeit an den Trümmern der Kirche Anstoss nimmt" [LkA EKvW 2 neu/Hombruch 4, Bd. I].1956/57 erfolgte der Wiederaufbau der Hombrucher Kirche mit ihrer Einweihung am 15.12.1957. Der populäre Pfarrer Berg, der zwischen 1927 und 1971 in Hombruch amtierte, hatte bis dahin die "persönlichen ?Pfarrhauswünsche' bereitwilligst zurückgestellt"; das eben-falls kriegszerstörte und nur im unteren Stockwerk wieder aufgebaute Gebäude erregte aller-dings über Jahre das "Mißbehagen weiter Gemeindekreise". Der Bau eines Kindergartens, der über viele Jahre im Gemeindehaus untergebracht war, wurde 1960 (gemeinsam mit einem Jugendheim) geplant und bis 1962 realisiert (1977/78 Umbau des Gemeindehauses) [W 10213, 62f.; LkA EKvW 2 neu/Hombruch 4, Bd. I]. Die Neuanlage größerer Siedlungen machte 1960 die Errichtung einer 2. Pfarrstelle in der Kirchengemeinde Dortmund-Hombruch erforderlich [KA 1960, 65]. Von einer Stellenausschreibung wurde abgesehen, da das Presby-terium einstimmig die Wahl des Hilfsprediger Püttmann, der der Gemeinde bereits am 1.11.1959 zugewiesen worden war [W 10213, 65], beschloss. Um die "unglücklichen Wohn-verhältnisse" für die Pfarrfamilien zu beheben, ging man Ende 1961 auf den Neubau eines Doppelpfarrhauses am Markt zu [LkA EKvW 2 neu/Hombruch 4, Bd. I].Das evangelische Altersheim in Hombruch wurde 1961 in Anwesenheit des ehemaligen Dortmunder Superintendenten in "Fritz-Heuner-Heim der Evangelischen Kirchengemeinden Hombruch, Barop und Eichlinghofen" umbenannt. Das 1911 von der Zeche "Kaiser Fried-rich" in Menglinghausen errichtete Heim für ledige Bergleute war nach dem käuflichen Er-werb durch die drei Kirchengemeinden von diesen zum 1.7.1928 als Altersheim eröffnet wor-den. 1959 wurde neben dem Heim ein Wohnhaus für Angestellte errichtet [UK 29/1961, 16.7.1961]. 1977 wurde das neue Fritz-Heuner-Altenheim eröffnet. Am 31.3.1981 beendeten die Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen und Hombruch ihre langjährige Trägerschaft am Fritz-Heuner-Heim. Neuer Träger wurde der Kirchenkreis Dortmund-Süd [W 10213, 67, 69]. Zum 1.1.2008 vereinigten sich die drei Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen und Hombruch mit ihren sechs Pfarrstellen zur Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Südwest (Bekenntnisstand: evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die beiden Hombrucher Pfarrstellen wurden zur 5. und 6. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde [KA 2007, 199].Literatur: Willi Garth: 1898-1998: 100 Jahre Evangelische Kirche Hombruch; Geschichte und Ge-schichten, 1998 (W 10213).Roger Oebel: Hombruch unterm Hakenkreuz, 1988 (B 346).2. Bearbeitung und Benutzung des BestandesDie ersten Ordnungsarbeiten am Archiv der Kirchengemeinde Hombruch wurden in den 1920er Jahren von Dr. von Rieder vorgenommen. Da dieser Bestand teilweise als Registratur weitergeführt worden war, wurde bei einer erneuten Archivierung im Jahr 1994 eine Neuverzeichnung dieser Akten und der bis dahin unverzeichneten Registraturakten vorgenommen. Das Archiv umfasste danach 455 Verzeichnungseinheiten (VE) Akten und Amtsbücher, 62 VE Karten und Pläne sowie 19 VE Fotos aus dem Zeitraum von 1882 bis 1982. Nachdem sich die Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen und Hombruch zum 1. Januar 2008 zur Ev. Kirchengemeinde Dortmund-Südwest vereinigt hatten, wurde eine Bewertung der Hombrucher Registratur und Altregistratur vorgenommen und die archivwürdigen Unter-lagen dem Archiv zugeführt. Es wurden 293 VE (davon 37 VE Fotos) neu verzeichnet, so dass das Archiv der Kirchengemeinde Hombruch nun insgesamt 829 VE - davon 62 VE Kar-ten und Pläne und 37 VE Fotos - aus dem Zeitraum von 1882 bis 2008 beinhaltet.Besondere Schwerpunkte der Archivs bilden die Bauüberlieferung sowie die Unterlagen zu den kirchlichen Gemeindegruppen und der Fürsorgetätigkeit.Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Bei der 1994 vorgenommenen Verzeichnung haben die einzeln vorliegenden Fotos und Karten und Pläne Signaturen mit einem vorangestellten F bzw. K erhalten.Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Origi-nals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstü-cke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Uni-on vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gilt für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß ᄃ 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das To-desdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev. Kirchengemeinde Hombruch Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).

Reference number of holding
FB Hombruch

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.03. Kirchenkreis Dortmund

Date of creation of holding
1882 - 2008

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23.06.2025, 8:11 AM CEST

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