Abschnitt
Cap. IV. Von Kind- Taufften. - Cap. IX. Von Publication und Execution dieser Ordnung.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Ordnung, Wie es hinführo In dem Fürstenthum Weimar, und darzu gehörigen Landen, wie auch Der Hennebergischen Landes-Portion, bey Verlöbnüßen, Hochzeiten, Kindtaufften, Begräbnüßen, Handwercks-Zusam[m]enkünfften und Kirmsen, wie auch, wegen einiger andern zum Policey-Wesen gehörigen nöthigen Puncten, gehalten werden soll : Publiciret im Jahr Christi 1706.
- Erschienen
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1706 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:54 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1706 -