Bestand
Stände des Kurkreises (Bestand)
Geschichte: Die von Kurfürst Moritz im Jahr 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in Kreise als Mittelinstanzen der Verwaltungsorganisation hatte auch Auswirkungen auf die ständische Organisation im Lande. Die Stände der Kreise bestanden jeweils aus zwei Korporationen, der schriftsässigen Ritterschaft und den Städten, die sich zu Kreistagen, Konventtagen und Wahlkonventen versammelten. Die Wirksamkeit der Kreisstände erstreckte sich auf die Wohlfahrt des Kreises, die Durchführung der kreisständischen Wahlen, das Kassen- und Rechnungswesen und die Erledigung von Angelegenheiten, die ihnen vom Landesherrn aufgetragen oder überlassen wurden. Im Landtag bzw. ab 1831 in der 1. Kammer der Ständeversammlung brachten die gewählten Vertreter der Kreisstände Angelegenheiten ihres Kreises in die Versammlungen ein und trugen Verantwortung für die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Für die Erledigung besonderer Aufgaben konnten die Kreisstände Deputationen einsetzen. Die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920 hob die politischen Sonderrechte auf, die Tätigkeit beschränkte sich nun auf die Verwaltung der Kreiskasse.
Die Überlieferung endet mit dem Übergang des Kurkreises 1815 an Preußen.
Weitere Angaben siehe 1. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831
Inhalt: Landtagsprotokolle.- Rechnungen über die bei den Landtagen errichteten Kreiskassen.
Ausführliche Einleitung: Die von Kurfürst Moritz im Jahr 1547 vorgenommene Einteilung des albertinischen Kurfürstentums in Kreise als Mittelinstanzen der Verwaltungsorganisation hatte auch Auswirkungen auf die ständische Organisation im Lande. Die Stände der Kreise bestanden jeweils aus zwei Korporationen, der schriftsässigen Ritterschaft und den Städten, die sich zu Kreistagen, Konventtagen und Wahlkonventen versammelten. Die Wirksamkeit der Kreisstände erstreckte sich auf die Wohlfahrt des Kreises, die Durchführung der kreisständischen Wahlen, das Kassen- und Rechnungswesen und die Erledigung von Angelegenheiten, die ihnen vom Landesherrn aufgetragen oder überlassen wurden. Im Landtag brachten die gewählten Vertreter der Kreisstände Angelegenheiten ihres Kreises in die Versammlungen ein und trugen Verantwortung für die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Für die Erledigung besonderer Aufgaben konnten die Kreisstände Deputationen einsetzen. Die Überlieferung der Stände des Kurkreises endet mit dem Übergang des Kurkreises 1815 an Preußen.
- Reference number of holding
-
Sächsisches Staatsarchiv, 10018
- Extent
-
0,70 (nur lfm)
- Context
-
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831 >> 01.04 Repräsentativkörperschaften
- Date of creation of holding
-
1731 - 1812
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Last update
-
27.11.2023, 8:58 AM CET
Data provider
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1731 - 1812