Urkunden
Andreas Wolz, Ratsherr zu Würzburg, und seine Ehefrau Barbara bekennen: Abt Konrad [Lengerit] und der Konvent des Klosters St. Stephan haben ihnen laut ihrer im Wortlaut inserierten Urkunde vom 25. September 1465 den Hof Füchslein von der Hölle in der Stadt Würzburg zu Erbrecht verliehen. Diesen Hof hat das Kloster vom Domstift zu Würzburg zu Lehen, weshalb diese Vererbung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Domdekans Ludwig von Weyhers und des Kapitels des Domstifts erfolgt. Die Beliehenen sollen den Hof auf ihre Kosten renovieren und dann in gutem Bauzustand halten. Sie haben davon jedes Jahr 4 rheinische Gulden als Zins an das Kloster zu entrichten. Die an das Domstift zu entrichtenden Abgaben sowie den bei jedem Abtswechsel fälligen Handlohn übernimmt dagegen das Kloster. Dieses behält sich einige Baulichkeiten und Einrichtungen des Hofes zur eigenen Nutzung vor. Die Beliehenen geloben Einhaltung des Leihevertrages. Auf ihre Bitte siegelt der Ritter Gottfried von Stettenberg genannt Schetzlein mit. Dieser brieff ist geben am donerstag nach sant Mauricius tag vnd seiner geselschafft der heiligen merterer 1465. Aussteller: Andreas und Barbara Wolz. Empfänger: Kloster St. Stephan
- Archivaliensignatur
-
Staatsarchiv Würzburg, Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 460
- Alt-/Vorsignatur
-
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 239
Registratursignatur/AZ: 99 (16. Jh.); 92 (18. Jh.); Co 2 x 3 (18. Jh.); F i (18. Jh.); anno 1465 / 46 (18. Jh.); L 2 D 2 N 78 (18. Jh.)
- Material
-
Pergament
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Besiegelung/Beglaubigung: siehe Feld: Äußere Beschreibung
Überlieferung: Original
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 781 S. 525-528 (Insert) u. Nr. 782 S. 528 Repertorium: Rep. 1, Bd. 6, S. 471
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 16. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Gottfried von Stettenberg; an Pergamentstreifen anhängend, unbesch. S 2: Andreas Wolz; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
- Kontext
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Bestand
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Wolz, Barbara
Lengerit, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Weyhers, Ludwig von, Würzburg, Domdekan
Stettenberg genannt Schetzlein, Gottfried von
Würzburg, Hof, Füchslein von der Hölle
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Domstift, Kapitel
Würzburg, Domstift, Dekan
Würzburg, Domstift, Pfortenamt
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- Letzte Aktualisierung
-
02.11.2023, 07:14 MEZ
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Ewald Furer, Inhaber der Domvikarie im Hof Krautheim, quittiert den Erhalt von 20 rheinischen Gulden, die ihm der Abt Berthold [Gunther] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg für eine rückständige Gült von 51 Malter Roggen (korns) nach Ausweis eines Schiedsspruchs bezahlen sollten. Der geben ist 1438 am dinstag nechst noch sant Peters tag, den man zu latein nennet Kathedra. Aussteller: Ewald Furer. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Eberhard von Grumbach als Obmann eines Schiedsgerichts bestehend aus Gottfried von Stettenberg genannt Schetzlein, Ortolf von Milz sowie den Würzburger Bürgermeistern Johannes Wolz und Urban Lutz beurkundet einen von ihnen gefällten Schiedsspruch im Streit zwischen Abt Berthold [Gunther] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Friedrich Stetzing genannt Schreiber und seiner Ehefrau, wohnhaft in Kolitzheim, auf der anderen Seite wegen des Hofes und des Hofmannes des Klosters in Kolitzheim: Das Kloster soll Friedrich Stetzing 12 Gulden als Abfindung bezahlen. Damit sollen alle seine Ansprüche an das Kloster abgegolten sein, Beide Parteien verpflichten sich, diesen Schiedsspruch anzunehmen und einzuhalten. Gescheen am sonntag nach Assumptionis Marie 1457. Aussteller: Eberhard von Grumbach. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Der Propst Otto [von Lobdeburg], der Dekan Gottfried [von Schweigern] und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg beurkunden: Vor ihnen haben ihr Handwerker (officiatus) Heinrich und seine Ehefrau auf eine Mühle [in Würzburg], [die sogenannte Heringsmühle], an der Mündung der Pleichach (Blecatica) in den Main, die dem Domstift zinspflichtig ist, mit Mund und Halm verzichtet und gebeten, diese Mühle dem Abt des Klosters St. Stephan [in Würzburg] Friedrich und seinen Mitbrüdern zu übertragen. An diese haben sie nämlich die Mühle um 42 Mark verkauft. Propst, Dekan und Kapitel des Domstifts kommen dieser Bitte nach und übertragen dem Kloster St. Stephan alle Rechte an dieser Mühle, die bisher Heinrich und seiner Ehefrau zugestanden haben. Dieses hat dafür den dem Domstift von der Mühle zustehenden Zins zu entrichten. Zeugen: Der Dompropst Otto [von Lobdeburg], der Domdekan Gottfried [von Schweigern], der Dekan des Stifts Neumünster Hermann [Küchenmeister], der Domkantor Friedrich [von Rottenbauer], der Domkustos Arnold [Kämmerer], der Domcellerar Albert [von Zabelstein], der Propst des Stifts Ober-Mockstadt (Muckestat) Engelhard [von Lobenhausen], der Archidiakon Friedrich von Gründlach (Grindelach), der Archidiakon Magister Walter, der Archidiakon Giso von Jossa (Iaza), der Propst des Stifts Ansbach (Onoldisbach) Markward [von Castell], der Propst des Stifts Öhringen (Orengowe) Albert [von Lobdeburg], der Dompförtner Dietrich von Apolda (Apolde) sowie die Domherren Heinrich von Stubewege, Arnold [von Zabelstein], der Bruder des Cellerars, Gottfried von Bastheim, Burkard von Ebersberg (Eversberg), Eberhard von Maßbach, Poppo von Trimberg und Konrad von Theilheim (Telheim), der Pfarrer zu Veitshöchheim (Ho/v/chheim) Berthold und aus dem Kloster St. Stephan der Prior Hartmut, der Obleier Sigeloch, der Mönch Dietrich, der Cellerar Wernhard, der Kantor Heinrich, der Mönch Gernod und viele andere. Aussteller: Domstift zu Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan
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