Abschnitt

Tit. XXVII. De Juramento Malitiæ. Vom Eyd, Boßheit zu vermeiden. - Tit. LI. Von Beweisung duchr Augenschein.

Tit. XXVII. De Juramento Malitiæ. Vom Eyd, Boßheit zu vermeiden. - Tit. LI. Von Beweisung duchr Augenschein.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deß Herzogthums Würtemberg Erneuert Gemein Land-Recht : Deme beygefüget, Einige darzu gehörige und nöthige Fürstliche General-Rescripta

Erschienen
1743 -

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:04 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1743 -

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