Urkunde
Hermann v. Viermunden bekennt in seinem Namen und im Namen der Söhne seines verstorbenen Bruders Johann, nämlich Philipp Johann und Arnold v. Viermunden unter dem 6. Oktober 1551 vom Grafen Wilhelm v. Nassau, Katzenellenbogen u.s.w. mit dem Gericht zu Viermunden belehnt worden zu sein und zwar mit dem Teil des Crafft v. Hoenfels für dieselbe Summe, wie sie dieser gehabt hatte und vor Zeiten Brosken v. Viermunden gegeben hatte. Folgt das Treueversprechen u.s.w.
- Archivaliensignatur
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U 194u, 1445
- Bemerkungen
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Der Lehnsbrief Wilhelms v. Nassau wird wörtlich in dieser Urkunde wiederholt.
- Kontext
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Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden >> 7. 1551 bis 1570
- Bestand
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U 194u Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden
- Laufzeit
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1551 Oktober 6
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:43 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1551 Oktober 6
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Domherr Arnold v. Viermunden verspricht zugleich im Namen seiner außer Landes weilenden Brüder Philips und Joh. v. Viermunden ihrem Schwager Diderich v. der Bergk und Frau Katharine v. Viermunden, ihrer Schwester, für den Fall, dass ihr Vormund und Vetter Drost Herm. v. Viermunden von dem gelobten Brautschatz von 2500 Goldgulden nur 2200 oder 2300 Gulden bezahlen sollte, Bezahlung der restierenden 2-300 Gulden.
![Jost Ratte, Bürger der Stadt Dortmundt, quittiert dem Philipp v. Viermunden zur Bladenhorst über den Empfang von 50 Thalern. Obiger Ratte war, da er eine Forderung an Joh. vom Grimberge gen. Aldenboichum hatte, in letzteres Homborgs Ländereien [zu Harpen] immittiert worden und hatte dieselben dem von Viermunden verkauft. Nun erhielt Ratte von dem v. Viermunden gemäß Abkommen obiges Geld. Da Ratte des Schreibens unkundig, unterschrieb dessen Schwager Mertin Coster zu Castorff die Urkunde. Datum Bladenhorst.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)