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Inspection wegen einer Verwundung

Regest: Bei der heute, den 20. April 1675, vorgenommenen ordentlichen Besichtigung in Anwesenheit dreier Ratsdeputierten, des ordentlichen Stadtphysicus und dreier Chirurgen (= Wundärzte) ist der Zustand des verwundeten Hans Jacob Zeyb, Papierergesellen von Reuttlingen, dergestalt befunden worden, dass er auf der rechten Seite des Kopfes ob dem Aug der Länge nach hinauf durch den mit einem Säbel gegebenen Streich eine fingerlange Wunde so tief bekommen hat, dass das Cranium (= der Schädel) bis auf das obere Hirnhäutlein, die dura mater, durchhauen wurde, so dass es nach des Medicus Meinung eine gefährliche, aber noch nicht tödliche Verletzung ist, und wenn sich der Patient diätisch und der Gebühr nach halten wird, sei seines Lebens nicht zu befahren (= befürchten).
Factum.
Am vergangenen Sonntag, 18. April haben die hiesigen mit etlichen fremd Papierer-Gesellen in Bathas Mutschlers Haus einen Trunk getan und des Abends sind jene diesen bis zum Vorstadt-Törlein hinaus gefolgt und haben noch in allem Frieden einander valediciert (= lebewohlgesagt). Da sind 5 Eninger Bauerskerle, die auch in des Mutschlers Haus mit dem Pfeifer getrunken hatten, zu ihnen vor die Vorstadt hinaus gekommen. Die Eninger hätten aus lauter Mutwillen und ohne alle Ursach gleich angefangen, die Papierergesellen als Schelmen, Diebe, Bärenhäuter und Hunds ... (?) zu schmähen und grausam zu fluchen und zu schwören, was dem Bruder des Verwundeten, Matthes Zeyb +), wehe getan habe. Deswegen habe er einen von den Eningern mit Schlägen überfallen. Als ihm sein Bruder, der Verwundete, zu Hilfe kommen und Frieden machen wollte, brachten sie denselben zu Boden. Nachdem aber jung Martin Braan, ein hiesiger Papierer, mit Einnehmung vieler Stösse den Verwundeten von den Eningern weggerissen hatte und solcher der Walke zu hinabgeloffen war, hätte ihn der Pfeifer, welcher den Eningern in des Mutschlers Haus und zur Vorstadt hinaus gepfiffen hatte, ohne alle Ursach, da ihm jener nicht das geringste Leid angetan hatte, mit einem blossen Säbel verfolgt und ihm 2 Hiebe über den Kopf gegeben. Von deren erstem wurde ihm der Hut abgeschlagen, von dem andern aber eine gefährliche Wunde auf dem blossen Kopf gehauen, dass gleich das Blut herablief und der Verwundete auf den Boden fiel.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4350
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift

Bemerkungen: Die nicht wenigen Korrekturen und das Fehlen einer Unterschrift weisen darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handelt.
+) Durchgestrichen ist der Zusatz: "als einem geworbenen Reuttlinger Soldaten."

Genetisches Stadium: Konz.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Ärzte
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1675 April 20

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1675 April 20

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