Archivale

Arbeitszeit der Häftlinge während der Pfingsttage.

Adressat: Steinkohlenbergwerk Fürstengrube Wessolla


Der Amtsgruppenchef SS-Gruf. und Generalleutnant der Waffen-SS Glücks hat bestimmt, daß am Pfingstsonntag nicht bzw. wie an Sonntagen und am Pfingstmontag wie an Wochentagen gearbeitet wird. Die Kommandantur Konzentrationslager Auschwitz III bittet bis zum 22.05.1944 um Mitteilung, ob diese Arbeitsregelung an den Festtagen durchgeführt wird. Falls nicht, wird um Bekanntgabe der Gründe gebeten, da die Kommandantur dem Amtsgruppenchef darüber berichten muß.
(siehe auch 515, Folio 45).

Archivaliensignatur
0.4, 008/0311a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Auschwitz 12
former reference number: 515, Folio 40
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Auschwitz >> Arbeitseinsatz
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Waffen-SS, Kommandant Konzentrationslager Auschwitz III, Monowitz
Laufzeit
17.05.1944

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Waffen-SS, Kommandant Konzentrationslager Auschwitz III, Monowitz

Entstanden

  • 17.05.1944

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