- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 3267
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1478 Oktober 13
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament (mit Stockflecken), Siegel.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bruder Johann Solde von Frankenberg, Guardian, Bruder Hermann von Eisenhausen, Lesemeister, und die anderen Brüder des Franziskanerkonvents zu Marburg beurkunden, dass ihnen Landgraf Heinrich von Hessen zum Seelenheil seines verstorbenen Sohnes Ludwig von Hessen, seiner Voreltern, Eltern, und für wen er sonst begehren mag, 60 rheinische Gulden Frankfurter Währung an barem Gold gegeben und zu einer Jahrgült und einem Erbzins für ein ewiges Jahrgedächtnis und Testament hat anlegen lassen. Dafür sollen sie das Jahrgedächtnis jährlich am Tag nach Marie Visitationis [Juli 2] begehen. Frühmorgens vor der Prim sollen alle Brüder, jung und alt, soweit sie es können, lange Vigilien singen und lesen und im Chor einen Teppich ausbreiten, vier Kerzen auf vier Leuchtern darum aufstellen, sie entzünden und bis zum Ende der Feier brennen lassen. Nach der Prim sollen sie eine Seelmesse singen und dazu einen Priester mit zwei Ministranten, einen für das Evangelium und einen für die Epistel, verordnen. Nach der Evangelienlesung soll sich der Priester zum Volk wenden und es ermahnen, für die Seelen der verstorbenen Gläubigen, besonders für die, für welche gerade der Gottesdienst gehalten wird, ein Vaterunser und ein Ave Maria zu sprechen. Nach der Seelmesse soll der Priester mit den beiden Dienern, nämlich mit dem Diakon und Subdiakon und allen anderen Priestern und Brüdern mit Weihrauch und Weihwasser zu den brennenden Kerzen und dem Teppich im Chor gehen und dort ein Miserere, De profundis und Vaterunser mit den üblichen Versikeln und Kollekten nach Gewohnheit des Klosters empfehlen, auch eine Seelmesse für Landgraf Heinrich zu lesen, und im Kapitelhaus allen Brüdern empfehlen, in Messe, Gebet und Memorie Gott für den Landgrafen zu bitten. Der Guardian soll jedem Priester zur Mahlzeit ein Halbes guten Weins und jedem jungen Bruder, der nicht Priester ist, ein Nössel Wein, dazu jedem ein weißes Weckebrot zu zwei Hellern geben. Nach der Mahlzeit sollen alle Brüder Miserere, De profundis und Vaterunser lesen, besonders für die Seele dessen, dessenwegen sie gespeist und getränkt sind. Bei Versäumnis fällt die Gült für dieses Jahr an das Geleucht der Pfarrkirche zu Marburg. Wenn sie das Seelgedächtnis vergessen, können der Landgraf oder seine Erben die Gült einem Gottesdienst übereignen, wo das Testament gehalten wird. Zeugen: Hans von Dörnberg, Hofmeister, Johann Schenk, Marschall, Johannes Stein, Kanzler, Wigant von Weitershausen, Küchenmeister, Hartmann Slegerei, Diener des Landgrafen, Heinrich Imhof genannt Rode und Ludwig Imhof, beide Schöffen in Marburg. Siegel der Aussteller mit dem Konventssiegel.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe M >> 1 Ma >> 1.10 Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf) >> 1.10 3 1461-1499
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1478 Oktober 13
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1478 Oktober 13