Bestand
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Bis 1961 wurde die Bankenaufsicht auf der Grundlage der materiellen
Vorschriften des Kreditwesengesetzes vom 1. Oktober 1939 von den
Bundesländern wahrgenommen. Zur Koordinierung dieser Aufsicht wurde
von den Landesregierungen ein Sonderausschuss Bankenaufsicht
errichtet, dem die Vertreter aller Bankaufsichtsbehörden angehörten.
An den Beratungen waren die Bank deutscher Länder, später die Deutsche
Bundesbank sowie die für das Kreditwesen zuständigen Vertreter der
Ressorts beteiligt. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
(BAKred) wurde am 1. Januar 1962 als selbstständige Bundesoberbehörde
auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen vom
10. Juli 1961 (BGBl. I 1961 S. 881 ff.) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 30. September 1998 (BGBl. I 1998 S. 2776), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des
Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19.
Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836) errichtet. Hauptaufgaben sind die
Aufsicht über die Kreditinstitute und das Entgegenwirken von
Mißständen im Kreditwesen, die die Sicherheit der den Kreditinstituten
anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung
der Bankgeschäfte beieinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die
Gesamtwirtschaft herbeiführen könnten. Zu den wesentlichen, durch das
Gesetz über das Kreditwesen definierten Aufgaben, gehören die
Erteilung und Versagung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften
und dem Erbringen von Finanzdienstleistungen, die Überwachung der
Solvenz und Liquidität der Banken, der Vertragsbedingungen
inländischer Kapitalanlagegesellschaften und des Vertriebs
ausländischer Investmentfondanteile, die Überwachung der Deckungsmasse
für Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen, der
Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefe und
Schiffskommunalschuldverschreibungen der Schiffspfandbriefbanken sowie
der Erhaltung besonderer Geschäftsbereichsbeschränkungen, die
Überwachung der Bausparbedingungen, der Geschäftsgrundsätze, der
Zuteilungsmassen, des Zuteilungsverfahrens und der Einhaltung
besonderer Geschäftsbereichsbeschränkungen der Bausparkassen sowie die
Überwachung der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen. Das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ist in Abteilungen und diese
wiederum in Referate gegliedert. An der Spitze des Amtes steht der
Präsident. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ging im Mai 2002
in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf.
Die Banken- und Versicherungsaufsicht hat ihren Dienstsitz in
Bonn.
Zitierweise: BArch B
377-ORG/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 377-ORG
- Umfang
-
39 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Fremde Archive: Deutsche Bundesbank, Historisches Archiv, Postfach 106002, 60006 Frankfurt am Main
- Provenienz
-
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), 1949-
- Bestandslaufzeit
-
1961 -
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), 1949-
Entstanden
- 1961 -