Urkunde

Vertrag zwischen Friedrich Hobeherr und Landgraf Hermann

Archivaliensignatur
Urk. 13, 2826
Alt-/Vorsignatur
A I t 1379 März 6
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich Hobeherr bekundet, mit Landgraf Hermann von Hessen einen Vertrag geschlossen zu haben: Er wird für 400 Pfund eine Rente von 40 Pfund Geld aus der Bede in Kirchhain kaufen. Die Rente soll er so lange beziehen, bis die 400 Pfund bezahlt sind. Stirbt er, bevor 200 Pfund bezahlt sind, sollen 200 Pfund an Volprecht Hobeherr gehen, der Rest soll dem Landgrafen erlassen werden. Auch soll der Landgraf das Gut, das seine verstorbene Frau ihm hinterlassen hat, erhalten. Dafür ernennt ihn der Landgraf zum Burgmann in Kirchhain und gibt ihm vier Morgen Wiese als Lehen.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 3 Ki-Kn >> 3.5 Kirchhain (Lkr. Marburg-Biedenkopf)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1379 März 06

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1379 März 06

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