Bestand
Roerdepartement, Domänendirektion Aachen, Einregistrierungs- und Domänenbüros (AA 0633) (Bestand)
Form und Inhalt: Am 23. und 24. Dezember 1797 übersandte der Regierungskommissar Rudler, seinem Auftrag zur Einführung der französischen Verwaltung in den vier linksrheinischen Departements entsprechend, die beiden ersten Listen mit den Namen der von ihm ernannten Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Finanzverwaltung nach Paris (Hansen, Quellen, Bd. IV, S. 457). Zum Direktor des Einregistrierungswesen und der Domänen hatte er Jean Baptiste Robillard bestimmt (ebd. S. 465, Anm. 6). Obgleich Robillard bereits vorher in Aktion getreten war - das erste überlieferte Schreiben Rudlers an ihn datiert vom 14 ventôse an VI (4. März 1798) (Roerdepartement Nr. 3024, Bl. 1) sein erstes Schreiben an die Zentralverwaltung vom 29 ventôse an VI (19. März 1798) (Roerdepartement Nr. 3025, Bl. 1) - nahm er seine Tätigkeit offiziell am 12 germinal an VI (1. April 1798) auf. An diesem Tag teilte er der Zentralverwaltung mit, daß er seine Büros eröffnet habe und sie nun offiziell mit ihm in seiner Eigenschaft als Directeur de l'enregistrement et du domaine national korrespondieren könne (Roerdepartement Nr. 3025, Bl. 1, Nr. 403 I, lfd. Nr. 20). Die Hauptaufgabe Robillards nach seinem Amtsantritt bestand in der Einrichtung der Büros, die für die Durchführung der französischen Gesetze hinsichtlich der Einnahme der Einregistrierungsgebühren, der Stempelgebühren und der Gebühren für die Erlangung von Patenten notwendig waren. Am 11 pluviôse an VI (30. Januar 1798) hatte der Regierungskommissar Rudler diese Gesetze in den vier neuen Departements publiziert (vgl. Hansen, Quellen, Bd. IV S. 520 f). Das Gesetz über die Einnahme der Einregistrierungsgebühren legte fest, daß alle Akte der Notare, Zitationen der Gerichtsboten, alle gerichtlichen Akte , alle mit einer Privatunterschrift versehenen Verträge und jeder Titel eines Eigentums oder Nutznießung einer Eintragung (enregistrement, Einregistrierung) unterworfen sein sollten, um ihr Dasein zu sichern und das Datum zu beweisen. Für diese Formalität war eine Abgabe zu zahlen, deren Höhe ebenfalls in diesem Gesetz geregelt wurde (Recueil des réglemens ... Bd. 1, Heft 2 S. 2- 3 - 130- 31; Zusammenfassung und Tarif bei Daniels, Handbuch, Bd. VI, S. 559 - 586). Das Gesetz über die Stempelabgabe (timbre) sah vor, daß alle der Einregistrierung unterworfenen Akte sowie bestimmte im einzelnen genannte Schriftsätze und Drucke nur aufgestempeltem Papier niedergelegt werden durften, das zu den in dem Gesetz ebenfalls festgelegten Preisen bei der Einregistrierungsverwaltung gekauft werden mußte (Recueil des réglemens ..., Bd. 1, Heft 2, S. 132- 161; Zusammenfassung bei Daniels, Handbuch, VI, S. 586 - 590). Das Gesetz über die Abgaben von Patenten (patentes, Gewerbescheine) beinhaltet, daß jeder, der einen Handel, ein Gewerbe oder ein Handwerk betreiben wollte, dafür ein Patent in dem für ihn zuständigen Einregistrierungsbüro beantragen mußte, für das er eine Gebühr nach einem in dem Gesetz ebenfalls festgelegten Tarif zu zahlen hatte (Recueil des reglemens ..., Bd. 1, Heft 2, S. 162- 211;
Zusammenfassung und Tarif bei Daniels, Handbuch, Bd. VI, S. 590 - 597). Büros, in denen die Einregistrierungen vorgenommen, Stempelpapier verkauft und die Patentsteuer eingezogen werden sollten, sollten in folgenden vierzehn Orten eingerichtet werden: Aachen, Brühl, Kleve, Köln, Krefeld, Düren, Geldern, Jülich, Moers, Monschau, Neuss, Erkelenz, Kevelaer und Ravenstein (Sitzungsprotokoll der Zentralverwaltung vom 17 floréal an VI - 6. Mai 1798 - in Roerdepartement Nr. 281, S. 60 f.). Die Einrichtung gestaltete sich schwierig und zog sich über einen längeren Zeitraum hin. Die Diskussion, die um die von Rudler am 4 pluviôse an Vl (23. Januar 1798) (vgl. Findbuch 140.11.1.). festgelegte territoriale Gliederung des Roerdepartement geführt wurde und die schließlich die am 4 nivôse an VII (24. Dezember 1798) veröffentlichte Einteilung zum Ergebnis hatte wirkte sich auch auf die Einrichtung der Büros und ihre räumlichen Zuständigkeiten aus. Spätestens seit dem 25 brumaire an VII (15. November 1798) lagen folgende siebzehn Büros fest: Aachen, Bergheim, Brühl, Kleve, Köln, Krefeld, Düren, Erkelenz, Ravenstein, Geldern, Heinsberg, Jülich, Moers, Monschau, Neuss, Viersen und kanten (Roerdepartement Nr. 3068, lfd. Nr. 43, 61; Nr. 3105; Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 241ff., Nr. 571, Bl. 229- 235). Von wenigen Veränderungen abgesehen hatte diese Ordnung Gültigkeit bis zum Jahr 1810. Am 28. September 1810 legte der Generaldirektor der Verwaltung der Einregistrierung und der Domänen in Paris mit dem Finanzminister eine Neuorganisation der Büros fest, die der Präfekt des Roerdepartements am 8. November 1810 im Recueil des actes veröffentlichte (S. 326 - 328). Im ersten Arrondissement Kleve sollte es sechs Büros geben, und zwar Kleve, Goch, Xanten, Wesel, Geldern und Horst. Im zweiten Arrondissement Krefeld, sollte es fünf Büros geben, und zwar Moers, Krefeld, Viersen, Neuss und Erkelenz. Im dritten Arrondissement, Köln, sollte es sieben Büros geben, und zwar Dormagen, Bergheim, Jülich, Köln (zwei Büros), Brühl und Zülpich. Im vierten Arrondissement Aachen, sollte es acht Büros geben, und zwar Heinsberg, Geilenkirchen, Aachen (drei Büros), Eschweiler, Düren und Monschau. Diese Organisation hatte Bestand bis zum Ende der französischen Zeit, ja darüber hinaus - von kleineren Modifikationen abgesehen - bis zum Ende des Jahres 1816. Zu der Verwaltung der Einregistrierungs- und Stempelgebühren - die der Patentgebühren ging durch Regierungsbeschluß vom 15 fructidor an VIII (2. September 1800) an die Steuerdirektion über - trat sehr bald die der Hypotheken, nachdem das Gesetz vom 21. ventôse an VII (11. März 1799) am 26. thermidor an VII (13. August 1799) auch in den vier linksrheinischen Departements verkündet worden war (Daniels, Handbuch, Bd. IV, S. 14 - 20). Sie bestand in der Führung von Registern zur Eintragung von Schuldforderungen, Eigentumsüberschreibungen u. ä. und in der Erhebung der dafür festgesetzten Gebühren. Darüber hinaus oblag der Einregistrierungs- und Domänendirektion bis zum Jahr 1804 die Verwaltung der indirekten Steuern, die z. B. auf Tabak, Getränke - Wein, Bier, Branntwein - , öffentliche Beförderungsmittel, Spielkarten, die Garantie von Gold- und Silberwaren gelegt wurden. Durch das Finanzgesetz vom 5. ventôse an XII (25. Februar 1804) wurde für diese indirekten Steuern eine eigene Verwaltung ins Leben gerufen, die Regie des droits reunis (Verwaltung der vereinigten Gebühren) (Bulletin des Lois, III. Série, Heft 345, Gesetz Nr. 3610). Am 26. floréal an XII (16. Mai 1804) war ein Directeur des droits reunis für das Roerdepartement ernannt, und der Finanzminister in Paris forderte den Steuerdirektor Lerat auf, diesem alle notwendigen Informationen an die Hand zu geben (Roerdepartement Nr. 4030, Bl. 185; vgl. auch: Nr. 2029, 2023, 2035 II). Diese Direktion der vereinigten Gebühren unter der Leitung des Direktors Lippe bestand bis zum Zusammenbruch der französischen Herrschaft (vgl. Almanach ... an XIII, S. 156, Annuaire ... 1809, S. 187 - 190 ; 1810, S. 253 - 255 ; 1811, S. 219 - 222; 1812, S. 154 - 158; 1813, S. 211 - 215) und wurde - wegen der "gehässigen Form" der droits reunis - nicht wieder eingerichtet (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 585). Im Auftrag des Kreisdirektors von Aachen vom 1. Juni 1814 fertigte ein ehemaliger Angestellter, Konrad Kamper, zusammen mit zwei Gehilfen Verzeichnisse über die zurückgelassenen Papiere dieser Verwaltung an (ebd. Nrn. 279, 585, 951), die der Gouvernementskommissar Boelling für eine "gut ausgeführte Arbeit" hielt, die "nicht allein in statistischer Hinsicht, sondern auch künftig bei einer etwaigen Akzise oder fixen Consumtions- Abgabe von vielen Nutzen sein kann" (ebd. Nr. 279). Weder die Verzeichnisse noch die Akten sind erhalten. Auch der Empfang der Zoll- und Wegegelder (droits de douanes et peages) sowohl auf dem Land als auch auf dem Rhein und der Maas wurde der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung durch Beschluß des Regierungskommissars Rudler vom 9. germinal an VI (29. März 1798) unterstellt (vgl. Roerdepartement Nr. 283, S. 5). Die Einnahme der Wegegelder blieb bei der Domänenverwaltung, während die Abgaben auf dem Rhein ab 1. prairial an IX (21. Mai 1801) an die neu eingerichtete Zollverwaltung übergingen, Zu den Aufgaben der Einregistrierungs- und Domänenverwaltung gehörte weiter das Einziehen der Gerichtsschreibereigebühren (greffes), die bei den Tribunalen erster Instanz, den Handels- und Appellationsgerichten erhoben wurden, und der verhängten Geldstrafen (amendes de condammation et autres peines pecuniaires) (vgl. Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nrn. 637, 942). Neben der Verwaltung der Einregistrierungs- und Stempelgebühren, in denen der Staat eine wichtige Einnahmequelle sah (vgl. Roerdepartement Nr. 3024, lfd. Nr. 3), der Hypothekengebühren, der indirekten Steuern bis zum Jahr 1804, der Wegegelder, der Gerichtsschreibereigebühren, der Geldstrafen - Bereiche, aus denen so gut wie keine Unterlagen überliefert sind - oblag dem Directeur de l'enregistrement et du domaine national - wie der Name schon sagt - die Verwaltung des Nationaleigentums (domaine national). Hierzu wurde folgendes gerechnet: Wälder; Berg- , Eisen- , Salz- und andere Werke; unkörperliche Einkünfte (droits incorporels), die nicht vom Lehnrecht herrührten; Grundstücke, Wiesen, Weinberge, Häuser und Güter aller Art, die den ehemaligen Souveränen, der Geistlichkeit (der französischen und der der vereinigten Departements), den Emigranten (den französischen und den der vereinigten Departements), der Geistlichkeit der auf dem rechten Rheinufer gelegenen Länder, dem Malteser- und Deutschherrenorden sowie denjenigen gehörten, die seit dem Einmarsch der Franzosen ihr Vaterland verließen und nicht aufgrund einer Erlaubnis der Volksvertreter auf Sendung, der kommandierenden Generäle und der Regierungskommissare in den eroberten Ländern zurückkehrten (Daniels, Handbuch, Bd. VI, S. 608 - 613, insbesondere S. 609). Weiter gehörten dazu die Besitzungen der aufgehobenen Zünfte (communautés d'arts et metiers) (Roerdepartement Nr. 3083, Zirkular Nr. 55). Zu den Aufgaben der Domänendirektion bzw. der ihr unterstellten Büros gehörten: die Vorbereitung und Durchführung der Beschlagnahme geistlichen und nichtgeistlichen Besitzes, die Erstellung von Übersichten, die Vorbereitung und "Verbuchung" der Domänenverkäufe, die Entdeckung verheimlichter Güter und Renten, die Verpachtung von Domänengütern bzw. Vermietung von Domänengebäuden, die Abrechnung mit den alten preußischen Generaldomänenpächtern, die Durchführung der Rückgabe von Pfarr- und Kirchenfabrikgütern, die Verwaltung von Dotationen und Gütern der außerordentlichen Krondomäne - Dotationsgüter waren angewiesen den Veteranen des Veteranenlagers in Jülich, dem Senat in Paris und einzelnen Sanatorien, der vierten Kohorte der Ehrenlegion mit Sitz in Brühl, dem Invalidenhaus in Paris, dem General Georges Mouton Grafen von Lobau, dem Generalschatzmeister der Krone Baron Roullet de la Bouillerie, dem Vizekonnetable von Frankreich Alexandre Berthier Fürsten von Wagram sowie Armeelieferanten, insbesondere dem Lieferanten Ignaz Joseph Vanlerberghe - , die Verwaltung bzw. der Verkauf der Amortisationskasse zur Schuldentilgung überwiesenen Güter einschließlich der Gemeindegüter, die Verwaltung, insbesondere Ablösung der Renten und Kapitalien, die Verwaltung der Einnahmen aus den jährlichen Holzverkäufen, die Verpachtung der Jagd und der Fischerei sowie der Domanialmühlen, die Verwaltung der Bergwerksabgaben (- steuern) und die Führung von Prozessen. Der Einregistrierungs- und Domänendirektor, kurz Domänendirektor genannt, unterstand sowohl der Nationalregie bzw. seit 1801 der Generaldomänenverwaltung in Paris als auch der Zentralverwaltung bzw. dem Präfekten des Roerdepartements. Aus Paris empfing er Weisungen hinsichtlich der Durchführung seiner Aufgaben, in Aachen wurden die Entscheidungen in sachlicher Hinsicht gefällt. Diese Eigentümlichkeit der französischen Verwaltung hat der Gouvernementskommissar Boelling dem Generalgouverneurr Sack gegenüber mit folgenden Worten charakterisiert: "Euer Excellenz ist es aus der bisherigen Verfassung und Gesetzgebung der diesseits Rheinischen Länder bekannt, wie in derselben alle Verwaltungs - Autorität einzig nur bei den höchsten Ministerial- und bei den Departemental- Behörden sowie in untergeordneten und eingeschränkten Verhältnissen bei den Beamten der Kreis- und Communalverwaltung war, dergestalt, daß diesen Behörden, welche neben den gerichtlichen die eigentlichen Autoritäten des Landes bildeten, alle Vorgesetzte der abgesonderten Verwaltungs-Zweige so wie die technischen Beamten nach Maßgabe der Verschiedenheit und des Umfanges ihrer angewiesenen Wirkungs- Kreise untergeordnet waren, und die technischen Beamten insbesondere nur als Konsulenten in den betreffenden Fällen erschienen, welche für sich allein außer der instruktions- und reglementsmäßigen Leitung und Verrichtung ihres besonderen Geschäfts zu keinem einer öffentlichen Autorität bedürfenden Act befugt waren" (Bericht vom 16. Januar 1816, in Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 73). Das Verhältnis zwischen den Domänendirektoren und den Präfekten definierte der kaiserliche Kommissar im Großherzogtum Berg, Beugnot, folgendermaßen: "Il y a entre un Agent de l'administration des Domaines quelque seit son grade et un Prefet cette differénce essentielle que l'un est un Employe et l' autre un Magistrat, que le premier doit toujours executer d'apres des regles prescrites et que la mission du second est de surveiller l'execution, d'ecarter les obstacles qu eile peut rencontrer et souvent de décider". (Großherzogtum Berg Nr. 9714). Dem Domänendirektor unterstanden zwei Inspektoren mit Amtssitzen in Aachen und Köln und zunächst zwei, spätestens seit dem Jahr XIII (1804/ 1805) drei Verifikatoren, die die einzelnen Domänenbüros regelmäßig bereisten, die verschiedenen von den Empfängern geführten Register verifizierten und die gesamte Geschäftsführung kontrollierten. Der erste Domänendirektor war Robillard. Durch Beschluß des Generaldirektors vom 19 floréal an XI (9. Mai 1803), den Robillard am 27. floréal (17. Mai 1803) erhielt, wurde er als Domänendirektor in das Sambre- und Maasdepartement versetzt, während der dortige bisherige Domänendirektor Jean- Baptiste Darrabiat seine Nachfolge im Roerdepartement antrat (Roerdepartement Nr. 3071, lfd. Nr. 1598 1/2). Spätestens am 12 thermidor (31. Juli 1803) nahm Darrabiat seine Geschäfte auf (vgl. ebd. den Wechsel der Hände zwischen lfd. Nr. 1679 und 1680). Darrabiat blieb Domänendirektor bis zum Rückzug der Franzosen aus dem Roerdepartement. Seine beiden letzten Schreiben datieren vom 14. Januar 1814 und sind an den Generaldirektor der Amortisationskasse in Paris gerichtet. Das erste beginnt mit den Worten "Dans ce moment ou nous avons recu l'ordre d'evacuer le Departement pour nous rendre á Liege ..." (Roerdepartement Nr. 3053, lfd. Nr. 3131). Der Einregistrierungs- und Domäneninspektor Vigoureux wurde mit der interimistischen Verwaltung beauftragt. Auf Befehl des Präfekten vom 14. Januar 1814 wurden insgesamt neun Kisten (caisses) mit "Papieren Registern und Dokumenten" der Domänendirektion von Aachen nach Maastricht geflüchtet (vgl. die von Vigoureux erstellte Liste in Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein, Nr. 13). Diese Kisten wurden im Mai und Juni 1814 zusammen mit dem ebenfalls nach Maastricht ausgelagerten Präfekturarchiv wieder nach Aachen gebracht (vgl. Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 944 Bl. 11 und 14). Ein großer Teil der Akten blieb jedoch in Aachen in den Räumen der Domänendirektion und wurde am 10. März 1814 inventarisiert (vgl. das Inventar in Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein Nr. 945, Bl. 3 - 11 sowie Regierung Aachen Nr. 2036, 2037 mit Angaben über das weitere Schicksal der Akten). Auch Vigoureux verließ seinen Posten. Der Erlaß des Generalgouverneurs Sack vom 26. März 1814 stellte die zusammengebrochene Domänen- und Einregistrierungsverwaltung wieder her (Journal des Niederrheins I, Nr. 9).
Quellen und Literatur: Roerdepartement Nrn. 281, 283, 2029, 403 I, 3024, 3025, 3055, 3068, 3069, 3071, 3083, 3105, 3442, 3464, 3478, 3568, 3582, 3717, 3724, 3746, 4030; Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein
Nrn. 13, 279, 585, 637, 892, 942, 944, 945, 951, 2205; Regierung Aachen Nrn. 2036, 2037; Regierung Düsseldorf Nr. 2550; Regierung Köln Nrn. 28 a, 2632; Landeshauptarchiv Koblenz, Abt. 241 ff. Nr. 571. - Recueil des reglemens, Bd. 1, Heft 2, S. 2 - 211. - Daniels, Handbuch, Bd. VI, S. 559 - 613. - Bulletin des Lois, 3e Serie, 9; 1810, S. 326 - 328. - Kalender für das VII Jahr, S. 145. - Annuaire an VIII, S. 155. - Almanach an XIII, S. 138 f. - Annuaire 1809, S. 166; 1810, S. 31, 241 f.; 1811, S. 75 f., 212 - 215; 1812, S. 49, 147 - 150; 1813, S. 77 f., 197 - 200. - Handbuch Rhein- und Moseldepartement, 1808, S. 299 - 311; 1809, S. 134 f. - Amtsblatt Regierung Düsseldorf, 1816, Nr. 326, S. 453 f. - Amtsblatt Regierung Köln, 1822, Nr. 210 S. 165. - Bär, Behördenverfassung, S. 50. - Hansen, Quellen, Bd. 4, Nr. 88, S. 465, Nr. 101 S. 520 f.. Zur Ergänzung sind heranzuziehen die Domänenakten des Generalgouvernements vom Nieder- und Mittelrhein, des Oberpräsidiums Köln, der vier Regierungen Aachen, Düsseldorf, Kleve und Köln sowie die Akten der einzelnen Renteien im Regierungsbezirk Düsseldorfund in den Regierungsbezirken Köln und Aachen.
Allgemeine Literatur:
Helmut Dahm u. a., Rheinisch-westfälische Quellen in französischen Archiven, Teil I (Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen C 4), Siegburg 1978.
Ingrid Joester, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 3 / 1 (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen A 3), Siegburg 1987.
Sabine Graumann, Französische Verwaltung am Niederrhein. Das Roerdepartement 1798-1814 (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens 27), Essen 1990.
Wolfgang Hans Stein, Französisches Verwaltungsschriftgut in Deutschland. Die Departementalverwaltungen in der Zeit der Französischen Revolution und des Empire (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 24), Marburg 1996.
Gudrun Chazotte, Französische Sprachpolitik im Rheinland 1794-1814. Das Beispiel des Roerdepartements (Ortstermine 9), Siegburg 1997.
Wolfgang Hans Stein, Die Akten der französischen Besatzungsverwaltungen 1794-1797. Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 241,001-241,014 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 110), Koblenz 2009
Martin Früh, Briefköpfe, Materientrennung, nervöse Rubriken: Bestände zur Franzosenzeit im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Rheinland, in: Napoleon [...] Düsseldorf, hg. v. Christoph Danelzik-Brüggemann, Düsseldorf 2014, S. 90-102.
- Reference number of holding
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140.13.01 AA 0633
- Extent
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4322 Einheiten; 1492 Kartons
- Language of the material
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German
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.5. Französische Zeit und Übergangszeit >> 1.5.1. Linksrheinische Gebiete >> 1.5.1.2. Roerdepartement >> Roerdepartement AA 0633
- Other object pages
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
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Object type
- Bestand