Tektonik

2.6.1. Bergämter

Die Bergämter wurden 1816 als nachgeordnete Behörden der beiden Oberbergämter Bonn und Dortmund gegründet, 1861 aufgelöst und durch das Gesetz über den Aufbau der Reichsbergbehörden vom 30. 9. 1942 (RGBL. I 1942, S. 172) anstelle der Bergreviere erneut errichtet. Die Bergämter waren erstins-tanzlich für die staatliche Aufsicht über den Bergbau zuständig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die praktische Handhabung der Bergpolizei. Hierzu zählen: die laufende Beaufsichtig-ung der Betriebe nach Maßgabe der bergpolizeilichen Bestimmungen, die Prüf-ung der Betriebspläne, die Anerkennung der Aufsichtspersonen, die Einleitung von Rettungsmaßnahmen, die Untersuchung von Unfällen, die Untersuchung strafwidriger Handlungen und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.6. Bergverwaltung

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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