Tektonik
Bergämter
Laufzeit: 1937-1997
Laufzeit: 1937-1997
Laufzeit: 1937-1997
Laufzeit: 1937-1997
Geschichte des Bestandsbildners:
Die hessischen Bergämter unterstanden als untere Landesbehörden und
Sonderpolizeibehörden bis 1997 dem Hessischen Oberbergamt in
Wiesbaden. Ihnen oblag die Aufsicht über die innerhalb ihres
Bezirks befindlichen Lagerstätten, über die Berechtsams- und
Betriebsverhältnisse sowie über die sicherheitsrelevanten Belange
und die Aus- und Fortbildung der im Bergbau Beschäftigten.
Gesetzliche Grundlagen ihrer Tätigkeit waren das Bundesberggesetz
und die einschlägigen Landes- und Bundesgesetze und sonstigen
Rechtsvorschriften. Im Zuge der Neuorganisation der der hessischen
Umweltverwaltung wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Juli 1997
über die Eingliederung staatlicher Umweltbehörden in die
Regierungspräsidien (GVBl. I S. 233) zum 1. Oktober 1997 die
Bergämter Bad Hersfeld und Kassel in das Regierungspräsidium Kassel
und das Hessische Oberbergamt in das Regierungspräsidium Darmstadt
eingegliedert. Sie bilden eigene Dezernate mit Sitz in Bad Hersfeld
(RP Kassel) und Wiesbaden (RP Darmstadt). Das Hessische Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übt als
Oberste Bergbehörde die Fachaufsicht aus. (Stand 2013)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die hessischen Bergämter unterstanden als untere Landesbehörden und
Sonderpolizeibehörden bis 1997 dem Hessischen Oberbergamt in
Wiesbaden. Ihnen oblag die Aufsicht über die innerhalb ihres
Bezirks befindlichen Lagerstätten, über die Berechtsams- und
Betriebsverhältnisse sowie über die sicherheitsrelevanten Belange
und die Aus- und Fortbildung der im Bergbau Beschäftigten.
Gesetzliche Grundlagen ihrer Tätigkeit waren das Bundesberggesetz
und die einschlägigen Landes- und Bundesgesetze und sonstigen
Rechtsvorschriften. Im Zuge der Neuorganisation der der hessischen
Umweltverwaltung wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Juli 1997
über die Eingliederung staatlicher Umweltbehörden in die
Regierungspräsidien (GVBl. I S. 233) zum 1. Oktober 1997 die
Bergämter Bad Hersfeld und Kassel in das Regierungspräsidium Kassel
und das Hessische Oberbergamt in das Regierungspräsidium Darmstadt
eingegliedert. Sie bilden eigene Dezernate mit Sitz in Bad Hersfeld
(RP Kassel) und Wiesbaden (RP Darmstadt). Das Hessische Ministerium
für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übt als
Oberste Bergbehörde die Fachaufsicht aus. (Stand 2013)
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.