Bestand
Religionsunterrichtsbeirat beim Landeskirchenamt (Bestand)
Beschreibung: Weil ein
Reichsschulgesetz in der Weimarer Republik politisch nicht
durchsetzbar war, stand den Kirchen nach Art. 149 der Weimarer
Reichsverfassung in Verbindung mit dem preußischen
Schulunterhaltungsgesetz von 1906 weiterhin die Leitung des
Religionsunterrichts in den staatlichen Schulen zu. Um die Mitwirkung
der Kirche in amtliche Bahnen zu lenken, wurde vom Landeskirchenamt
ein Religionsunterrichtsbeirat gegründet, in dem Lehrer und Vertreter
der Kirche gemeinsam Lehrpläne, Religionsbücher und Formen des
Unterrichtsbesuchs begutachten sollten. Da die Volksschullehrer diesen
Beirat mehrheitlich boykottierten, konnte der
Religionsunterrichtsbeirat nur sporadisch arbeiten. Der Bestand
enthält die Handakten des Konrektors Brunotte.
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: ja
Zusatzinformationen: vollständig
verzeichnet
- Bestandssignatur
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E 4
- Umfang
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0,1 lfd. M.
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> E - Einrichtungen der Landeskirche, Werke, Vereine
- Bestandslaufzeit
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1910-1953
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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01.04.2025, 13:47 MESZ
Datenpartner
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1910-1953