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B Rep. 031-01-01 Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Allgemeine Kommission (Bestand)

Vorwort: B Rep. 031-01-01 - Entnazifizierungsstellen Berlin (West) - Allgemeine Kommission

Vorwort
Der Begriff "Entnazifizierung" steht für die Gesamtheit der politischen Maßnahmen der Alliierten, mit denen in Deutschland der nationalsozialistische Einfluss zurückgedrängt werden sollte. Im engeren Sinn meint er die von alliierten und später deutschen Gremien durchgeführten Verfahren, mit denen NS-Belastete aus Stellungen entlassen oder mit Beschäftigungsverbot belegt und später auch zu Geldstrafen bzw. Vermögensbeschlagnahmungen verurteilt wurden.
Für die sowjetische Zone wurde durch den SMAD-Befehl Nr. 35 vom 26.02.1948 das offizielle Ende der Entnazifizierung verkündet; die Kommissionen sollten bis zum 10. 03.1949 ihre Tätigkeit einstellen. In den Westsektoren führten die politischen Ereignisse im Umfeld der Teilung der Stadt ebenfalls zu Änderungen in der Organisation, so dass die Phase der gemeinsamen oder zumindest formal parallelen Entnazifizierung der Alliierten spätestens im Sommer 1948 beendet war.
Dort arbeiteten die bestehenden Entnazifizierungskommissionen weiter; es wurde jedoch eine zentrale Anlaufstelle, die "Allgemeine Kommission", eingerichtet, die als Gesamtregister und als Antragstelle für Übersiedler aus dem Ostteil der Stadt diente.
Diese Instanz arbeitete nach der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 16.02.1949 in der Zeit vom 10.03.1949 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951 und danach aufgelöst.

Als oberste Instanz über alle Einsprüche und Beschwerden gegen alte Entscheidungen der Entnazifizierungskommissionen und Spruchausschüsse übernahm die Revisionskommission aufgrund der Durchführungsverordnung zur BK/O (49) 25 der Alliierte Kommandantur Berlin vom 03.08.1948 bis zum Gesetz über den Abschluss der Entnazifizierung vom 14.06.1951die Rolle, die bis dahin die verschiedenen Militärdienststellen im alten Verfahren hatten.

Die bis zum Die nicht beendeten Fälle wurden durch die gebildeten Spruchkammern übernommen.
Die Senatsverwaltung für Inneres hatte nach 1955 alle im Westteil der Stadt vorhandenen Unterlagen zur Entnazifizierung (Akten und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z), zum Teil auch aus östlichen Bezirken stammenden Unterlagen zur Entnazifizierung zusammengefasst. 1993 wurde diese Gesamtüberlieferung an das Landesarchiv abgegeben.

Enthält: Einzelfallakten.

Der Bestand umfasst 351 Akten (1,95 lfm) aus der Zeit von 1945 - 1976.

Benutzung:
Datenbank und Gesamtkarteien Entnazifizierung Kartei A - Z (hier: Recherche nur durch Archivpersonal)

Benutzungsbeschränkung:
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren:
Landesarchiv Berlin (LAB) B Rep. 031-01-01 Allgemeine Kommission, Nr. xxxx

Reference number of holding
B Rep. 031-01-01

Context
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 2 Senat von Berlin >> B 2.2 Nachgeordnete Einrichtungen >> B Rep. 031 Entnazifizierungsstellen Berlin (West)

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22.08.2025, 11:21 AM CEST

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