Kapitel

X. Rahts-Verordnung, wie es mit den Frauens-Personen, wann sie sich der weibl. Freiheiten begeben wollen, zu halten. de Jan. 1583.

X. Rahts-Verordnung, wie es mit den Frauens-Personen, wann sie sich der weibl. Freiheiten begeben wollen, zu halten. de Jan. 1583.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
... Dutzend unterschiedlicher zur Erläuterung der Frankfurter Reformation dienender Verordnungen

Erschienen
1752

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:09 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1752

Ähnliche Objekte (12)