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Bankpolitische Normen und ihre Wirkungen auf das Bankgeschäft

Bankpolitische Normen und ihre Wirkungen auf das Bankgeschäft Unter den bankpolitischen Zielsetzungen, die der Gesetzgeber verfolgen kann, steht der Einlegerschutz obenan. Bisher wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Weg des indirekten Einlegerschutzes über die Solvenzsicherung von Kreditinstituten beschritten. Dazu dienten und dienen vor allem die risikopolitischen Normen des Kreditwesengesetzes ($$ 10 ff. KWG) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Normen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Der Verfasser hatte in dieser Zeitschrift* gezeigt, daß indirekter Einlegerschutz über Solvenzsicherung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollte, die die Kreditinstitute instandsetzen, auch im Falle eines runs der Einleger auf die Schalter einer Bank - ausgelöst durch Kreditverluste, andere Vermögensverluste der Bank oder durch Gerüchte darüber - über ein ausreichendes Vermögen zur Befriedigung aller Einlegeransprüche zu verfügen. Der bisher einzige geschlossene Ansatz dazu ist die sogenannte Einlegerschutzbilanz von Wolfgang Stätzel. Nach den spektakulären Bankverlusten des Jahres 1974 spielt in der bankpolitischen Diskussion stärker als zuvor der Gedanke des direkten Einlegerschutzes durch Einlagensicherungs-Systeme eine Rolle. Gelingt es, ein leistungsfähiges kollektives Einlagensicherungs-System für das gesamte Bankwesen oder - wie nun vor der Verwirklichung stehend - Einlagensicherungs-Systeme der einzelnen Institutsgruppen zu installieren, so entsteht auch bezüglich der Solvenzsicherungsnormen des Kreditwesengesetzes eine neue Lage. Die Risikodeckungsnormen des KWG müssen, unterstellt, die Einlagensicherungs-Systeme seien tatsächlich leistungsfähig, nun nicht mehr auf die Verhältnisse des run- Falls ausgerichtet sein. Sie bekommenjetzt den Charakter von Wohlverhaltensnormen für die Mitglieder der Einlagensicherungs-Systeme. In dem vorliegenden Aufsatz werden die Grundbedingungen für die Leistungsfähigkeit eines kollektiven Sicherungssystems erörtert. Für die Formulierung von Normen als Wohlverhaltensregeln der Kreditinstitute, deren Einleger durch ein direktes Einlagensicherungs-System geschützt sind, werden einige Grundsätze entwickelt. Bei der Formulierung solcher Normen ergeben sich drei Gruppen von Problemen: - die sachgerechte Bestimmung sicherungsrelevanter Tatbestände - die sachgerechte Verknüpfung sicherungsrelevanter Tatbestände - die Bestimmung des Sicherungsniveaus als eines in die Normen umgesetzten Maßes der "stellvertretenden Risikoaversion" des Gesetzgebers. Im letzten Teil des Aufsatzes werden Wirkungen bankpolitischer Normen und ihrer Veränderung besprochen.

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Journal: Kredit und Kapital ; ISSN: 0023-4591 ; Volume: 8 ; Year: 1975 ; Issue: 4 ; Pages: 524-548

Classification
Wirtschaft

Event
Geistige Schöpfung
(who)
Krümmel, Hans-Jacob
Event
Veröffentlichung
(who)
Duncker & Humblot
(where)
Berlin
(when)
1975

DOI
doi:10.3790/ccm.8.4.524
Last update
10.03.2025, 11:42 AM CET

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  • Duncker & Humblot

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  • 1975

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