Schriftgut
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Arbeiter Karl Sellmann, Güstrow, gegen Zucker-Berufsgenossenschaft
Enthält:
Rekursentscheidung:
Sobald die Berufsgenossenschaft durch förmlichen Bescheid ihre Verpflichtung zur Unfallentschädigung anerkannt hat, kann sie nicht mehr, wie andernfalls, nach Abschluss des von ihr bewilligten Heilverfahrens die Zahlung einer Rente ablehnen.
Ob der Verletzte verpflichtet ist, sich einer Operation zu unterziehen, entscheidet das Schiedsgericht. Eine Operation mit Chloroformbetäubung kann der Unfallbeschädigte ablehnen
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch R 89/21422
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: IA Nr. 8499 u. 90443 Sel.33
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
- Bestand
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BArch R 89 Reichsversicherungsamt
- Provenienz
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Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
- Laufzeit
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1902
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:23 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Schriftgut
Beteiligte
- Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Entstanden
- 1902