Schriftgut

Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Arbeiter Karl Sellmann, Güstrow, gegen Zucker-Berufsgenossenschaft

Enthält:
Rekursentscheidung:
Sobald die Berufsgenossenschaft durch förmlichen Bescheid ihre Verpflichtung zur Unfallentschädigung anerkannt hat, kann sie nicht mehr, wie andernfalls, nach Abschluss des von ihr bewilligten Heilverfahrens die Zahlung einer Rente ablehnen.
Ob der Verletzte verpflichtet ist, sich einer Operation zu unterziehen, entscheidet das Schiedsgericht. Eine Operation mit Chloroformbetäubung kann der Unfallbeschädigte ablehnen

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch R 89/21422
Alt-/Vorsignatur
Aktenzeichen: IA Nr. 8499 u. 90443 Sel.33
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Zentralbüro >> Spruchgerichtsbarkeit >> Einzelfallserien >> Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen
Bestand
BArch R 89 Reichsversicherungsamt

Provenienz
Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945
Laufzeit
1902

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:23 MEZ

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Objekttyp

  • Schriftgut

Beteiligte

  • Reichsversicherungsamt (RVA), 1884-1945

Entstanden

  • 1902

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