Urkunde
Die Brüder Philipp Reinhard, Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht von Liebenstein sowie Johann Adam Zinsky von Jägersburg zu Höpfigheim als vom Kaiserlichen Kammergericht konfirmierter Vormund des minderjährigen Philipp Albrecht vereinbaren, dass alle, durch Los jedem zugeteilten, Familiengüter immer an männliche Abkömmlinge fallen und weibliche Familienangehörige in jedem Fall von der Erbfolge ausgeschlossen bleiben sollen bis zum eventuellen Erlöschen des Mannesstamms. Veräußerungen und Belastungen von Gütern nach dem aktuellen Stand bedürfen der Zustimmung aller männlichen Familienangehörigen; ohne solchen Konsens abgeschlossene Verträge sind nichtig. Es folgen Regelungen für den Fall notwendiger Beleihung oder Verpfändung von Gütern, zur gemeinsamen Schuldentilgung und zur eventuellen Enthebung eines übelhausenden Familienangehörigen von der Verfügung über seine Güter. Ankündigung der Siegel und eigenhändiger Unterschrift der beiden volljährigen Brüder und des Vormunds.
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 U 114
- Umfang
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Libell, 6 Bl.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Liebenstein
Überlieferungsart: Vidimus
- Kontext
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Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen >> 1. Urkunden >> 17. Jahrhundert
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 18 Archiv der Freiherren von Liebenstein zu Jebenhausen
- Laufzeit
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1666 März 10 (am tag vor reminiscere den zehenden martii [März 20])
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2025, 15:31 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1666 März 10 (am tag vor reminiscere den zehenden martii [März 20])